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Zu zahlende Invaliditätsleistung nach

Mad Maverick

Nutzer
Registriert seit
14 Mai 2007
Beiträge
10
Zu zahlende Invaliditätsleistung nach ...

Hallo zusammen,

gerne möchte ich Eure Unterstützung erneut in Anspruch nehmen.

Den Sachverhalt habe ich soweit wie möglich nachfolgend dargelegt. Es geht dabei um die vom Versicherer zu zahlende Invaliditätsleistung für einen Unfall aus dem Jahre 2004.

Für eventuell aufkommende Fragen, gebe ich selbstverständlich gerne Auskunft.

Im Voraus besten Dank
Mad Maverick




Sachverhalt

Siehe angehängte Datei Unfallopfer - Anfrage Invaliditätsleistung 01.doc!
 

Anhänge

  • Unfallopfer - Anfrage Invaliditätsleitung 01.doc
    38.5 KB · Aufrufe: 27
Zuletzt bearbeitet:
Mad Maverick,

aus der von Dir angehängten Datei habe ich übernommen:

Vorhandene Unfallversicherung mit Progression 20 %, ML
Versicherungssumme 297.472,00 Höchstleistung 808.764,00

Es gelten die AUB 88 mit den besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit erhöhter progressiver Invaliditätsstaffel und einer gesonderten Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (Progression über 20 %, ML).

§ 7.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) wird wie folgt erweitert:

Führt ein Unfall, der sich vor Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten ereignet, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (§ 8 AUB 88) nach den Bemessungsgrundsätzen des § 7.1 (2) und (3) AUB 88 zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität), so werden für Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:

a) Für den 20 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme;

b) Für den 20 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Invaliditätssumme;

c) Für den 50 Prozent, nicht aber den 75 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die vierfache Invaliditätssumme;

d) Für den 75 Prozent, nicht aber 89 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die sechsfache Invaliditätssumme;

e) Abweichend von a) bis d) bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % das fünffache der Invaliditätssumme.


Es geschahen drei Unfälle:

Unfall linkes Bein (1994): Invalidität nach Gutachten 1/8 Beinwert.

Unfall linker Arm/Schulter (1998): Invalidität nach Gutachten 1/10 Arm-/Schulterwert.

Unfall rechtes Bein (2004): Invalidität nach Gutachten vorläufig 1/4 Beinwert.


Deine Frage:

Was für eine Invaliditätsleistung hat der Versicherer für den Unfall rechtes Bein von 2004 zu zahlen?


Antwort:

In den AUB 88 sind als Invaliditätsgrad für Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % (Beinwert) vereinbart. Der Invaliditätsgrad aus dem Unfall von 2004 wird mit ¼ Beinwert, somit 17,5 % bewertet. Der Invaliditätsgrad übersteigt nicht 20 %, somit sind 17,5 % der Versicherungssumme 297.472,00 = 52.057,60 € zu zahlen.

Gruß
Luise
 
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