Mad Maverick,
aus der von Dir angehängten Datei habe ich übernommen:
Vorhandene Unfallversicherung mit Progression 20 %, ML
Versicherungssumme 297.472,00 Höchstleistung 808.764,00
Es gelten die AUB 88 mit den besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung mit erhöhter progressiver Invaliditätsstaffel und einer gesonderten Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % (Progression über 20 %, ML).
§ 7.1 der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) wird wie folgt erweitert:
Führt ein Unfall, der sich vor Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten ereignet, ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (§ 8 AUB 88) nach den Bemessungsgrundsätzen des § 7.1 (2) und (3) AUB 88 zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität), so werden für Berechnung der Invaliditätsleistung folgende Versicherungssummen zugrunde gelegt:
a) Für den 20 Prozent nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme;
b) Für den 20 Prozent, nicht aber den 50 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Invaliditätssumme;
c) Für den 50 Prozent, nicht aber den 75 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die vierfache Invaliditätssumme;
d) Für den 75 Prozent, nicht aber 89 Prozent übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die sechsfache Invaliditätssumme;
e) Abweichend von a) bis d) bei einem Invaliditätsgrad ab 90 % das fünffache der Invaliditätssumme.
Es geschahen drei Unfälle:
Unfall linkes Bein (1994): Invalidität nach Gutachten 1/8 Beinwert.
Unfall linker Arm/Schulter (1998): Invalidität nach Gutachten 1/10 Arm-/Schulterwert.
Unfall rechtes Bein (2004): Invalidität nach Gutachten vorläufig 1/4 Beinwert.
Deine Frage:
Was für eine Invaliditätsleistung hat der Versicherer für den Unfall rechtes Bein von 2004 zu zahlen?
Antwort:
In den AUB 88 sind als Invaliditätsgrad für Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 % (Beinwert) vereinbart. Der Invaliditätsgrad aus dem Unfall von 2004 wird mit ¼ Beinwert, somit 17,5 % bewertet. Der Invaliditätsgrad übersteigt nicht 20 %, somit sind 17,5 % der Versicherungssumme 297.472,00 = 52.057,60 € zu zahlen.
Gruß
Luise