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Zu Defiziten und Ungereimtheiten im OEG Opferentschädigungsgesetz

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
http://www.myheimat.de/rammenau/pol...-oeg-opferentschaedigungsgesetz-d2678592.html

...... Dadurch ist klar nachgewiesen, dass ein Gewalttat- / Berufsunfallopfer nicht nur einen gesetzlichen Anspruch für das verlorene Einkommen gegen die Berufsgenossenschaft hat, sondern immer zusätzlich auch auf alle immateriellen staatlichen OEG-Genugtuungs leistungen für das durch die Gewalttat erlittene Unrecht.

Ab dem 19. Monat reduzieren die Berufsgenossenschaften das Verletztengeld.
Der Einkommensersatz der BG heißt nun Verletzten- oder Unfallrente.

Allein durch die Begriffsänderung von Verletztengeld in Verletztenrente geschieht Sonderbares. In einer wesentlich geringeren Entschädigungsleistung der
Berufsgenossenschaften sollen allein durch eine Begriffsänderung nun in der Verletztenrente plötzlich alle immateriellen staatlichen OEG- Genugtuungsleistungen enthalten sein, obwohl alle Berufsgenossenschaften keine OEG-Leistungen an das gleichzeitige Gewaltopfer bezahlen, sondern auch weiterhin nur den Einkommensverlust durch den Arbeitsunfall entschädigen.

Bei dieser sonderbaren Rechtsauffassung spielt es zudem keine Rolle, ob nun in der Verletztenrente nur € 200,- OEG-Entschädigung enthalten sind (bei geringen Schädigungsfolgen) oder bei einem durch die Gewalttat zum Pflegefall gewordenen Berufsunfallopfer sogar die jeweiligen Höchstbeträge.

Ein Gesetz muss klar bestimmbar und nicht jedoch von € 200.- bis ca. € 2.000,- dehn- und/oder auslegbar sein.

Doch das Alles wird von den zuständigen Behörden und Gerichten auch nach massivsten Hinweisen ignoriert.

Obwohl selbst die Berufsgenossenschaften bestätigen, dass in der Verletztenrente keine OEG-Leistungen enthalten sind, spricht das Bundessozialgericht davon, dass durch diese gesetzeswidrige Durchführung des OEG "eine schrankenlose Leistungskumulierung" verhindert werden soll, ohne jedoch darzulegen, wie es bei der um ihre Opferentschädigung betrogene Gruppe der Berufsunfallopfer dazu kommen soll.

Das Gewaltopfer dieses Präzedenzfalles hatte in der direkten Folge des Mordanschlags ein Millionenvermögen verloren, die Schulden waren ihm aber geblieben.

Die Berufsgenossenschaft musste die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung rückwirkend ab dem Tag des heimtückischen Mordanschlags erbringen.

Dabei stellte sich heraus, dass die Sächsische Versorgungsverwaltung – trotz ihrer Aussage, “wir zahlen alle gesetzlichen Leistungen“, das Gewaltopfer allem Anschein nach vom ersten Tage an um hohe Summen betrogen hat und bis heute (nach fast 19 Jahren!) immer noch betrügt, sowie in ihren Schriftsätzen an die Gerichte ständig augenscheinlich weiteren Prozessbetrug begeht.

Sofort nach Anerkennung des heimtückischen Mordanschlags als gleichzeitigen Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft, forderte die Sächsische Versorgungsverwaltung die BG auf, alle von ihr bis dahin an das Gewaltopfer bezahlten OEG-Entschädigungsleistungen von der Nachzahlung der
Verletztenrente einzubehalten und nach Sachsen zurück zu überweisen.

Aufgrund ihrer besonderen Zweckbestimmung (immaterielle staatliche Entschädigung an das Gewaltopfer für das erlittene Unrecht) wurden diese Leistungen durch die Auszahlung das alleinige Eigentum des Gewaltopfers,
über das nur das Gewaltopfer selbst noch hätte verfügen dürfen, denn diese Leistungen sind unantastbar und unpfändbar.

Trotz solch klarer gesetzlicher Bestimmungen, behielt die Berufsgenossenschaft alle angeforderten OEG-Leistungen (wie Grundrente, Schwerstbeschädigtenzulage und Ausgleichsrente) von der Nachzahlung der Verletztenrente ein und überwies diese zurück nach Sachsen.

Dabei wusste die BG ganz genau, dass in der Nachzahlung der Verletztenrente keine OEG-Leistungen enthalten waren. Birnen wurden kurzerhand zu Äpfeln erklärt und als Äpfel in Sachsen abgeliefert.

Dieser gesetzes- und verfassungswidrige Rechtszustand dauert bis heute an. .....
 
Diese ganze Thematik ist super ungerecht. Opfer von Straftaten im beruflichen Kontext werden systematisch benachteiligt. Als ob man arbeitend als Bürger weniger zu entschädigen ist.
 
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