Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,
ich habe vor 7 Jahren einen Verkehrsunfall auf dem Arbeitsheimweg erlitten. Bin zu 100 % unschuldig. Ich habe von der BG einen rechtskräftigen Bescheid über eine MDE in Höhe von 50 v.H. und bin berufsunfähig. Leider muss ich noch immer um den mir zustehenden Schadensausgleich (Erwerbsausgleich, Haushaltsführungsschaden, restliches Schmerzensgeld) kämpfen, mittlerweile mit dem 2. Anwalt und nun vor Gericht gegen die Versicherung des Unfallverursachers. Diese zahlt den Rentenregress zu 100 % und erkennt sich zu 100 % schuldig.
Leider teilt mein Anwalt für Verkehrsrecht meine Auffassung nicht. Wenn ich einen rechtskräftigen Bescheid der BG habe, ist dieser doch bindend, auch vor dem Zivilgericht. Es besteht doch eine Bindung der Gerichte nach § 118 SGB X. Mein Anwalt übermittelt diesen Bescheid einfach nicht dem Richter, obwohl ich ihn mehrmals dazu aufgefordert habe. Da ich Anwaltsbindung habe, kann ich den Bescheid nicht einfach dem Richter selbst zusenden. Nun möchte mich der Richter erneut begutachten lassen. Noch dazu von einer BG-Klinik. Dabei habe ich doch bereits von der BG diesen Bescheid!
Ich bin mittlerweile 7 mal operiert, war damals schwer verletzt. 9 Gutachten wurden bereits angefertigt, davon 5 von der BG. Alle teilen in etwa das selbe Ergebnis. Ich möchte nicht noch einmal eine Begutachtung über mich ergehen lassen, habe schon viel erlebt - von Gefälligkeitsgutachten bis hin zu Schwindeleien (3 Ausführungen eines Rentengutachtens, nur Datum und Ergebnis waren je nach Bedarf geändert).
Wie kann ich mich vor der Begutachtung bei der BG schützen? Zumal das wieder ein arbeitsmedizinisches Gutachten wäre und kein unfallanalytisches? Die gegnerische Versicherung teilt mir selbst mit, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 116 SGB X stattfindet.
Ich danke Euch schon mal im Vorraus von Herzen.
ich habe vor 7 Jahren einen Verkehrsunfall auf dem Arbeitsheimweg erlitten. Bin zu 100 % unschuldig. Ich habe von der BG einen rechtskräftigen Bescheid über eine MDE in Höhe von 50 v.H. und bin berufsunfähig. Leider muss ich noch immer um den mir zustehenden Schadensausgleich (Erwerbsausgleich, Haushaltsführungsschaden, restliches Schmerzensgeld) kämpfen, mittlerweile mit dem 2. Anwalt und nun vor Gericht gegen die Versicherung des Unfallverursachers. Diese zahlt den Rentenregress zu 100 % und erkennt sich zu 100 % schuldig.
Leider teilt mein Anwalt für Verkehrsrecht meine Auffassung nicht. Wenn ich einen rechtskräftigen Bescheid der BG habe, ist dieser doch bindend, auch vor dem Zivilgericht. Es besteht doch eine Bindung der Gerichte nach § 118 SGB X. Mein Anwalt übermittelt diesen Bescheid einfach nicht dem Richter, obwohl ich ihn mehrmals dazu aufgefordert habe. Da ich Anwaltsbindung habe, kann ich den Bescheid nicht einfach dem Richter selbst zusenden. Nun möchte mich der Richter erneut begutachten lassen. Noch dazu von einer BG-Klinik. Dabei habe ich doch bereits von der BG diesen Bescheid!
Ich bin mittlerweile 7 mal operiert, war damals schwer verletzt. 9 Gutachten wurden bereits angefertigt, davon 5 von der BG. Alle teilen in etwa das selbe Ergebnis. Ich möchte nicht noch einmal eine Begutachtung über mich ergehen lassen, habe schon viel erlebt - von Gefälligkeitsgutachten bis hin zu Schwindeleien (3 Ausführungen eines Rentengutachtens, nur Datum und Ergebnis waren je nach Bedarf geändert).
Wie kann ich mich vor der Begutachtung bei der BG schützen? Zumal das wieder ein arbeitsmedizinisches Gutachten wäre und kein unfallanalytisches? Die gegnerische Versicherung teilt mir selbst mit, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 116 SGB X stattfindet.
Ich danke Euch schon mal im Vorraus von Herzen.