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Zitate Sinn entstellend und damit verfälschend wiedergegeben

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Hallo zusammen,

Es gibt ein VerfG-Urteil zu
"die Wiedergabe unrichtiger, verfälschender oder entstellender Zitate".

BVerfG, Beschluß vom 03.06.1980, Az. 1 BvR 797/78

Da gerade in unseren Verfahren gewisse Gutachter und Richter ihre Begründungen auf Zitaten in verfälschender Weise wiedergegebenen beruhen, sollte man doch im Beschwerderechtsmittel diese Rechtssprechung berücksichtigen.

Auch die Meinungsäußerungen eines Gutachters, die auf falschen Informationsinhalten beruhen, sind Verfälschungen, die nicht unabsichtlich getätigt werden.

Gruß Ariel
 
Auch die Meinungsäußerungen eines Gutachters, die auf falschen Informationsinhalten beruhen, sind Verfälschungen, die nicht unabsichtlich getätigt werden.

dem stimme ich voll zu. nur die praktische frage nach der beweisführung stellt sich wieder... (es scheint, als müssten ga'er nichts bweisen, nur die kläger - ups, darf ich nicht laut sagen :eek:) und wie wird man so ein schlechtachten los?
 
Hallo xgreekx,

gerne!:)


Hallo Susa_Bln,

.... frage nach der beweisführung stellt sich wieder...
1. Siehe Themaformulierung - darin liegen meist die Verfälschungen

2. Falsche Informationen sind die Grundlagen der Falschgutachten, also Hilfskonstruktionen (Mittel zum Zweck) der Falschgutachter ein falsches Gutachtenergebnis zu erstellen

(es scheint, als müssten ga'er nichts bweisen, ....
Stimmt so nicht. Macht ein Anwalt des Klägers sich die Mühe, die Mittel zum Zweck der Falschgutachter aufzudecken, dann hat der Falschgutachter ein Beweisproblem!
Jeder Mandant kennt ja seine Krankheitsgeschichte und jeder Anwalt hat die Unterlagen/Akten seines Mandanten - also ist es doch nicht schwer dieses Wissen von dem Schrott des Falschgutachters zu differenzieren. Macht halt Arbeit! Spaß kann auch erfolgreiche Arbeit/Pflichterfüllung machen - gilt auch für Anwälte! Folge: Weniger Burnout wegen schlechtem Gewissen!:rolleyes:
und wie wird man so ein schlechtachten los?
Indem Du das Schlechtachten nicht zur Entscheidungsfindung benützen lässt. Dafür bezahlst Du ja einen Anwalt.
Tut er nicht alles, jedes Rechtsmittel anzuwenden, um das Schlechtachten ungültig zu machen, dann hat er deine Sache "nicht im Auge behalten".
Seriöse Antwort: Es ist individuell vom Fall abhängig.

Gruß Ariel
 
Hallo

ich bin inzwischen auch der Meinung, dass Anwälte sich keine Mühe machen wollen, sie verdienen ja nichts daran, wenn sie den Fall gewinnen. Ihr Geld bekommen sie sowieso. Insofern haben sie eher noch einen Anreiz, besonders wenig zu machen. Dann können sie mehr Fälle annehmen und den Gewinn maximieren.

Mittlerweile formuliere ich die Schriftsätze oft lieber selbst.

Macht Sinn, oder?

Gruss
fridaco
 
hallo ariel, hallo fridaco,

[...] Macht ein Anwalt des Klägers sich die Mühe, die Mittel zum Zweck der Falschgutachter aufzudecken, dann hat der Falschgutachter ein Beweisproblem! [...]
das wäre ja natürl. der idealfall - doch leider nicht die realität :(
es sei denn, man hat mit seinem anwalt außerordentl. glück...

[...] jeder Anwalt hat die Unterlagen/Akten seines Mandanten - also ist es doch nicht schwer dieses Wissen von dem Schrott des Falschgutachters zu differenzieren. [...]

schwer ist es auch nicht. aber...

genau! und das ist der knackpunkt...

Spaß kann auch erfolgreiche Arbeit/Pflichterfüllung machen - gilt auch für Anwälte! Folge: Weniger Burnout wegen schlechtem Gewissen!:rolleyes:
ach, wäre ich doch nur selbst anwalt geworden :D


Indem Du das Schlechtachten nicht zur Entscheidungsfindung benützen lässt. Dafür bezahlst Du ja einen Anwalt.
also ich hab gerade pkh :(
weiß nicht genau, wie es funktioniert, ob es von der summe her einen unterschied macht, ob pkh oder provat, aber es kursieren gerüchte, dass sich pkh-anwälte besonders wenig mühe geben. weiß nicht, ob und in wiefern das stimmt. hat da jemand erfahrung?

Insofern haben sie eher noch einen Anreiz, besonders wenig zu machen. Dann können sie mehr Fälle annehmen und den Gewinn maximieren.
den eindruck hab ich auch.
schriftsätze selbst formulieren ist die eine sache... aber müsste so ein anwalt nicht auch für ein bisschen aufklärung sorgen?
hast du einen pkh-anwalt oder zahlst du den privat?

vg,
susa
 
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