Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo zusammen,
Es gibt ein VerfG-Urteil zu
"die Wiedergabe unrichtiger, verfälschender oder entstellender Zitate".
BVerfG, Beschluß vom 03.06.1980, Az. 1 BvR 797/78
Da gerade in unseren Verfahren gewisse Gutachter und Richter ihre Begründungen auf Zitaten in verfälschender Weise wiedergegebenen beruhen, sollte man doch im Beschwerderechtsmittel diese Rechtssprechung berücksichtigen.
Auch die Meinungsäußerungen eines Gutachters, die auf falschen Informationsinhalten beruhen, sind Verfälschungen, die nicht unabsichtlich getätigt werden.
Gruß Ariel
Es gibt ein VerfG-Urteil zu
"die Wiedergabe unrichtiger, verfälschender oder entstellender Zitate".
BVerfG, Beschluß vom 03.06.1980, Az. 1 BvR 797/78
Da gerade in unseren Verfahren gewisse Gutachter und Richter ihre Begründungen auf Zitaten in verfälschender Weise wiedergegebenen beruhen, sollte man doch im Beschwerderechtsmittel diese Rechtssprechung berücksichtigen.
Auch die Meinungsäußerungen eines Gutachters, die auf falschen Informationsinhalten beruhen, sind Verfälschungen, die nicht unabsichtlich getätigt werden.
Gruß Ariel