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Zinsen bei Invaliditätsfeststellung

Mark 1

Neues Mitglied
Registriert seit
7 Jan. 2010
Beiträge
11
Hallo,

ich hatte im Januar 2009 einen Unfall, den ich meiner PUV gemeldet habe. Es hat ewig gedauert bis die Gutachten da waren und ich einen Bescheid hatte. Im Januar 2011 (also nach 2 Jahren) wurde dann endlich eine Invalidität von 14% fesgestellt und die Summe auch ausbezahlt. Jetzt wurde das Gutachten nach 3 Jahren gemacht und es hat sich stark verschlechtert und es kamen 23,3% heraus. Die Differenz wurde mich auch in einem Scheck geschickt.
Nun habe ich den AUB2000 gelesen, das es eine Verzinsung von 5% geben soll. Wie ist die zu verstehen?
Zitat: " Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen".

Müsste ich demnach nicht Zinsen erhalten?
Seit dem Unfall?

Grüße
Markus
 
Zinsen

Hallo MarkP,

willkommen im Forum.
Wie Du schreibst, wurde nach 2 Jahren eine Invalidität von 14 % festgestellt und auch ausgezahlt.
Jetzt nach einem weiteren Jahr wurde die endgültige Bemessung vorgenommen.
Der Differenzbetrag hieraus ist daher mit 5 % seit der ersten Auszahlung zu verzinsen.
Sollte aber in der ersten Abrechnung stehen, dass es sich lediglich um einen Vorschuss handelt, kann es sein, dass sich die Versicherung vor der Zinszahlung mit dem Argument drückt, dass es sich bei dieser ersten Zahlung nicht um eine Invaliditätsleistung handelt, sondern eben nur um eine Zahlung auf die zu erwartende Invaliditätsleistung.
Ich an Deiner Stelle würde denen kurz einen Brief mit der Bitte um Verzinsung des Differenzbetrages schicken ( selbstverständlich per Einschreiben mit Rückschein ! ).

Also viel Glück
Gruß Gerhard001
 
Zinsen

Hallo Markus,

Dein Unfall ist sicherlich, auch bezüglich der Abwicklung der privaten Unfall-
versicherung (PUV), für viele Unfallopfer hier im Forum von grossem Interesse.

Bitte schreibe doch hier um welche Art eines Unfalls es sich handelt und um
welche Verletzungen, mit welchen dauerhaften Beeinträchtigungen es sich
bei Dir handelt.

Es wäre sehr hilfreich, wenn Du Deine Erfahrungen, aus medizinischer Sicht
und auch bezüglich der privaten Unfallversicherung, hier wiedergeben würdest.

Zu der Invaliditäts-Entschädigung die ich von meiner PUV erhalten habe
wurden keine Zinsen bezahlt ( erhebliche Nachzahlung ) zum Ende des
dritten Unfalljahres.

Allerdings habe ich (auch nicht mein Fach-Anwalt) eine Zins-Zahlung nicht
angefordert.

Zu dem Zeitpunkt war ich einfach nur nervlich am Ende und zufrieden mit
dem Endergebnis.

Wie mein Vorschreiber "Gerhard001" schon schrieb, fordere jetzt eine
Zinszahlung nach AUB 2000 bei Deiner Versicherung an.

Berichte hier bitte weiter !

Danke im Voraus !


Viele Grüße

Meggy
 
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich werde jedenfalls mal eine Zinsanforderung schicken.

Nun stellt sich mir die Frage ab wann die Zinsen gezahtl werden müssten.
Eigentlich ist ja die Invalidität mit dem Unfall eingetreten und wurde nur eben später beziffert.
Einerseits sehe ich ja auch, dass die die Invalidität im Lauf der Zeit verschlechtert hat, anderseits konnte diese erst jetzt richtig beziffert werden.
Der Unfall war im Jahre 2009. Innerhalb der 12 Monate habe ich einen Invaliditätsanspruch geltend gemacht. Die PVU hat daraufhin gleich ein Gutachten in Auftrag gegeben und ich war im Januar 2010 beim Gutachter. Der Gutachter hat aber fast 1 Jahr gebraucht um das Gutachten an die PUV zu schicken. Hätte er es gleich gemacht dann hätte ich schon Anfang 2010 mein Geld aus den 14% bekommen und so bekam ich es erst 1 Jahr später das Geld (Januar 2011).
Wie Ihr geschrieben habt, denkt Ihr, dass eine Verzinsung nur seit der letzten Auszahlung zu erfolgen hat. Durch die Verzögerung des Arztes würden mir ja 1 Jahr Zinsen (und das bei dem hohen Betrag eine Menge Geld) verloren gehen. Sollte hier nicht zumindest der Tag der Begutachtung als Ausgangsdatum gelten, da der Invaliditätsgrad ja genau zu diesem Zeitpunkt benannt wurde?

Oder würdert Ihr eine Chance sehen, dass eine Verzinsung zum Unfalltag zurück möglich wäre?

Danke Gruß
Markus
 
Hallo,

lasse doch den Termin offen. Wenn Du jetzt schreibst - was nachvollziehbar wäre - seit Abschlagszahlung, dann verschenkst Du vielleicht was. Wenn die Versicherung was zahlt, dann kannst Du immer noch schauen, ob Du damit zufrieden bist und notfalls mehr fordern bzw. für einen anderen Zeitraum.

Gruß von der Seenixe
 
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