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Zeugin im Strafverfahren

Hallo Rekobär u. Auxiliator,

ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe! :) Ihr habt mir sehr weitergeholfen.

Ich habe in diesem Forum schon so wertvolle Hinweise bekommen, was würde ich ohne dieses Forum u. die wunderbaren Mitglieder machen,...

Dankende Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

ich verstehe dich sehr gut in deiner Situation,ich stecke selber in einer Verfahren drin,wo sich die Rechtsanwälte viel Zeit geben um nur Geld abzuzocken(zumindest in meiner Fall)

ich habe dir eine PN geschrieben

Gruß
Versuchskaninchen
 
Hallo,

ich bin Zeugin in einer Meineidsache, die nicht nebenklageberechtigt ist!

Gerade habe ich einen Bescheid bekommen, dass ich nebenklageberecht. bin,... Ich verstehe den Bescheid nicht u. bitte um Hilfe:

Beschluss:
Die Geschädigte ist berechtigt sich dem Verfahren als Nebenklägerin anzuschließen.

Der Antrag auf Bestellung des RA X als Beistand der Nebenklägerin wird abgelehnt, sowie PKH wird abgelehnt.

Der Antrag auf Beiordnung des RA X als Zeugenbeistand, sowie auf PKH wird abgelehnt.

Gründe:
Die Berechtigung zum Anschluss als Nebenklägerin ergibt sich aus § 395 Abs. 3 StPO.

Die Voraussetzungen des § 397a StPO liegen hingegen nicht vor. Insbes. ist die Nebenkläg. in der Lage u. es ist ihr zuzumuten, ihre Rechte in der Hauptverhandl. selbst wahrzunehmen.

Da die Nebenkläg. ihre Rechte selbst wahrnehmen kann, war ihr auch kein Zeugenbeista§ 68 b Abs. 2 StPO zu bestellen. RA X ist jedoch die Anwesenheit bei der Vernehmung gestattet, § 68b Abs. 1, Satz 2 STPO

Danke - Danke

Viele Grüße
Marcela
 
verwirrend

Hallo Marcela,

das bedeutet, dass Du Dich zwar als Nebenklägerin anschließen und Dein Rechtsanwalt auch mit anwesend sein darf, aber, die Bezahlung Deines Rechtsanwaltes musst Du selbst finanzieren.

Die Begründung habe ich so verstanden, dass Du Deine Rechte als Nebenklägerin selbst wahrnehmen kannst, soll heißen, Du könntest den Angeklagten auch selbst befragen und Anträge zum Strafmaaß stellen.

Deine Intension waren ja eigentlich andere, wenn ich es richtig verstanden habe. Du wolltest quasi im Schutze Deines Rechtsanwaltes sein, wenn Du selbst befragt wirst.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

tja, eigentlich wollte ich (während meiner Zeugenaussage, via PKH) einen RA an meiner Seite haben,... nun kann mein RA (sponsered by ?) bzw. ich ja aktiv an der Verhandlung teilnehmen, das eröffntet mir neue Horizonte,...

Verwundert mich doch sehr, dass der Richter Nebenklage genehmigt hat, obwohl Meineid ja nicht nebenklageberechtigt ist.

Rekobär, aus deiner Erfahrung, würdest Du mir empfehlen, die ganze Verhandlung anwesend zu sein o. evtl. doch nur zu meiner Zeugenaussage?

Viele Grüße u. lieben Dank für deine Hilfe
Marcela
 
Nebenkläger

Hallo Marcela,

als Nebenklägerin sitzt Du neben dem Staatsanwalt und kannst, wie auch der Staatsanwalt, die ganze Zeit bei der Verhandlung bleiben.

Es gibt allerdings einen kleinen Haken. Als geladene Zeugin darfst Du normalerweise, solange, Du Deine Aussage noch nicht gemacht hast, nicht im Gerichtssaal verbleiben.

Ich könnte mir dann allerdings vorstellen, dass Deine Aussage als erstes gehört wird, nach Feststellung der Personalien des Angeklagten und der Verlesung der Anklageschrift.

nach Deiner Zeugenaussage und nachdem Du als Zeugin vom Gericht entlassen wurdest, kannst Du dann neben dem Staatsanwalt als Nebenklägerin Platz nehmen. Dein Anwalt darf bereits von Anfang an in den Gerichtssaal.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

alles klar, vielen Dank für die verständliche Erklärung.

Ich muß mal schauen, inwiefern ich es durchhalte, die ganze Zeit anwesend zu sein. Meine Traumatherap. meinte, nur Zeugenaussage machen u. gleich wieder gehen, ich solle mir das nicht antun. Aber neugierig wäre ich schon,...

Grüße
Marcela
 
Hallo,

als Nebenklageberecht. kann ich während meiner Zeugenaussage (intimste Details) ja verlangen, dass der Angeklagte den Raum verlassen muß.

Nun habe ich gehört, dass das ein Revisionsgrund sein kann, man solle auf dieses Recht lieber verzichten. Stimmt das so?

Außerdem wollte ich vor der Verhandl. die Anklageschrift lesen, das soll ich auch nicht, da dann meine Zeugenaussage nicht mehr soviel Wert ist, ... Mein RA gestattet mir das nicht. Ich wollte mich durch die Anklageschrift auf die Verhandl. besser vorbereiten,... Ist das so?

Mein RA möchte keinesfalls, dass ich während der gesamten Verhandlung anwesend bin, ...

Danke u. Grüße
Marcela
 
Intension Deines Anwaltes

Hallo Marcela,

in Deinem Fall sind der Status einerseits als Zeugin geladen und andererseits Nebenklägerin zu sein in der Tat widersprüchlich.

Dein Rechtsanwalt hat recht, dass er Dir die Anklageschrift nicht zur Kenntnis gibt, da Deine Zeugenaussage vor Gericht "unbefangen" erfolgen soll, was ja bei Kenntnis der Anklageschrift nicht mehr sein würde.

Andererseits kann ich Dich verstehen, dass Du als Nebenklägerin auf die Verhandlung vorbereitet sein willst.

Was die Abwesenheit des Angeklagten während Deiner Zeugenaussage angeht, hätte damit der Angeklagte keine Möglichkeit sich aufgrund Deiner Aussage zu rechtfertigen, was wiederum einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör daarstellen würde. Das Einzige, was gemacht werden würde, wäre, die Verhandlung als nicht öffentlich einzustufen, sodass zumindest niemand, der nicht Verfahrensbeteiligter ist, anwesend sein darf.

Dein Anwalt möchte gern, dass Du nicht die ganze Zeit der Verhandlung beiwohnst. Ich gehe mal davon aus, dass er befürchtet, dass Du einen emotionalen Ausbruch bekommen könntest und dieser dann gegen die Taktik Deines Anwaltes gehen dürfte.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Marcela,

in Deinem Fall sind der Status einerseits als Zeugin geladen und andererseits Nebenklägerin zu sein in der Tat widersprüchlich.

Dein Rechtsanwalt hat recht, dass er Dir die Anklageschrift nicht zur Kenntnis gibt, da Deine Zeugenaussage vor Gericht "unbefangen" erfolgen soll, was ja bei Kenntnis der Anklageschrift nicht mehr sein würde.

Hallo Rekobär,
du hast mal wieder recht.

Das erinnert mich an den 6. und unfehlbaren großen Strafsenat des OLG Stuttgart, der von einem Zeugen des BKA vom Gegenteil belehrt wurde.

@Marcell
ich würde unbedingt darauf bestehen, dass dein Anwalt dir die vollständige Akte übergibt!
Das ist definitiv dein Recht und ich denke für dich der einfachste Weg aus der Sache rauszukommen.

P.S. Ich würde an deiner Stelle die Akte NICHT lesen oder reinschauen.

VG DH
 
Hallo,

ganz herzlichen Dank für die Antworten - meine Nerven liegen blank, ich hoffe ich überstehe den Tag,...

Rekobär am liebsten würde ich Dich mitnehmen,... Du mußt unbedingt nach Bayern ziehen ;)

Grüße
Marcela

PS: Nochmals Danke für die Hilfe in diesem Forum, eine meiner besten Investitionen = Aktiver Sponsor
 
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