Intension Deines Anwaltes
Hallo Marcela,
in Deinem Fall sind der Status einerseits als Zeugin geladen und andererseits Nebenklägerin zu sein in der Tat widersprüchlich.
Dein Rechtsanwalt hat recht, dass er Dir die Anklageschrift nicht zur Kenntnis gibt, da Deine Zeugenaussage vor Gericht "unbefangen" erfolgen soll, was ja bei Kenntnis der Anklageschrift nicht mehr sein würde.
Andererseits kann ich Dich verstehen, dass Du als Nebenklägerin auf die Verhandlung vorbereitet sein willst.
Was die Abwesenheit des Angeklagten während Deiner Zeugenaussage angeht, hätte damit der Angeklagte keine Möglichkeit sich aufgrund Deiner Aussage zu rechtfertigen, was wiederum einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör daarstellen würde. Das Einzige, was gemacht werden würde, wäre, die Verhandlung als nicht öffentlich einzustufen, sodass zumindest niemand, der nicht Verfahrensbeteiligter ist, anwesend sein darf.
Dein Anwalt möchte gern, dass Du nicht die ganze Zeit der Verhandlung beiwohnst. Ich gehe mal davon aus, dass er befürchtet, dass Du einen emotionalen Ausbruch bekommen könntest und dieser dann gegen die Taktik Deines Anwaltes gehen dürfte.
Herzliche Grüße vom RekoBär