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Zeugin im Strafverfahren

Hallo Marcela,

bei Dir kollidieren die Rechte als Nebenklägerin mit den Pflichten als Zeugin. Als Nebenklägerin hast Du ein jederzeitiges Anwesenheitsrecht, als Zeugin wirst Du bis zu Deiner Vernehmung von der Verhandlung ausgeschlossen. Es ist anerkannt, dass die Rechte aus der Nebenklage stärker wiegen als die Pflichten als Zeugen, was bedeutet, dass Du gegen Deinen Willen nicht rausgeworfen werden kannst. Wenn Du also willst kannst Du der gesamten Verhandlung von vornherein zusehen/zuhören - aber es gibt sehr gute, bereits genannte Gründe, warum Du das nicht tun solltest, denn Deine vorherige Anwesenheit kann den Wert Deiner Aussage als Zeuge schmälern! Also hör auf Deinen Anwalt und warte draussen, bis das Gericht Dich braucht.

Wenn bei Deiner Vernehmung als Zeugin schwerwiegende Schäden für Deine Gesundheit zu befürchten sind kann der Angeklagte für die Dauer der Vernehmung von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Es darf Dir also nicht bloss unangenhem sein, sondern als Folge der Anwesenheit muss eine Gesundheitsbeeinträchtigung zu erwarten sein, dann geht das. Und das rein gar nichts mit einem Verstoss gegen das rechtliche Gehör zu tun, denn der Gesetzgeber wollte da so, kann man nachlesen in § 247 StPO. Nach Beendigung der Aussage, wenn der Angeklagte wieder teilnehmen darf/muss, wird er vom Vorsitzenden über den wesentlichen Inhalt der Aussage informiert und kann sich äussern, dann hat er wieder sein rechtliches Gehör.

Noch zu Deinem Beschluss:
Du hast doch bis auf den Teil, dass der Anwalt nicht vom Staat gezahlt wird, bekommen was Du wolltest, und sogar noch mehr. Deinem Anwalt wird bei Deiner Zeugenaussage die Anwesenheit als Beistand gestattet, er kann also direkt neben Dir sitzen, so dass Du Dich nicht so verlassen fühlst. Ausserdem wurde die Nebenklage zugelassen. Im Falle einer Veurteilung trägt der Angeklagte und dann Verurteilte auch die Kosten der Nebenklage.... Im Prinzip ist dann doch alles erreicht!

Viel Erfolg!
 
Hallo Auxilator,

besten Dank für deine Hilfe! Sofern fähig, werde ich morgen berichten.

Als Nebenklägerin stelle ich morgen noch schnell beim Richter einen Zusatzantrag, man möge dich bitte umgehend einfliegen lassen,... ;)

Grüße
Marcela
 
Interessanter Einwand von Auxiliator

Hallo Marcela,

der von Auxiliator eingebrachte Einwand hinsichtlich des § 247 StPO ist in der Tat eine Möglichkeit, Deiner Befürchtung gerecht zu werden.

Hier der zitierte § 247 StPO:

"...
§ 247
[Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen]


Das Gericht kann anordnen, daß sich der Angeklagte während einer Vernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt, wenn zu befürchten ist, ein Mitangeklagter oder ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen. Das gleiche gilt, wenn bei der Vernehmung einer Person unter 18 Jahren als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist oder wenn bei einer Vernehmung einer anderen Person als Zeuge in Gegenwart des Angeklagten die dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für ihre Gesundheit besteht. Die Entfernung des Angeklagten kann für die Dauer von Erörterungen über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten angeordnet werden, wenn ein erheblicher Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Der Vorsitzende hat den Angeklagten, sobald dieser wieder anwesend ist, von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was während seiner Abwesenheit ausgesagt oder sonst verhandelt worden ist...."


Du solltest den Antrag stellen bzw. von Deinem Anwalt stellen lassen.


Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo,

überstanden,...
war megaanstrengend, wurde 1 1/2 Std. vernommen, es gab Disput zwischen StA u. meinem RA, wg. Ausschluß Öffentlichkeit, Rausnahme Angeklagter, letztlich wurde Öffentlichkeit nicht ausgeschl./Angekl. blieb drin u. man verzichtete auf meine Schilderung v. sehr belast. Details,... (ich hatte das alles ja bereits bei der Polizei ausgesagt)

Der gegnerische RA hat mich total fertig gemacht, ohne meinen RA hätte ich das niemals überstanden, es wurde auf gemeinste Art versucht, mich als unglaubwürdig hinzustellen,... ein Kriminalkommissar, als Zeuge geladen, hat eine ausgezeichnete Aussage gemacht, das überzeugte Richter u. StA.

Strafe = 18 Monate/Bewähr. u. Geldstrafe von etlichen Tsd.Euro, dagegen wird er aber innerhalb 1 Woche Revision/Berufung einlegen

Obwohl Nebenklägerin, habe ich dann nach der langen Zeugenvernehmung den Saal verlassen, da ich total fertig war u. nicht mehr konnte. Mein RA hat mir nach der Verhandl. alles erzählt.

Euch ganz lieben Dank für die Unterstützung

Grüße
Marcela

PS: Einzelheiten gerne per PN
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcela,

großartig, dass du diese anstrengende Verhandlung hinter dich gebracht hast!

Erhol dich gut. Ich wünsche dir eine ruhige Nacht.

Liebe Grüße
 
Kann ich nachvollziehen

Hallo Marcela,

ich kann gut nachvollziehen, wie es in Dir vorging. Ich erlebe es öfter in Zivilsachen, aber auch in Sozialgerichtsverfahren, wenn die Kläger als Simulanten, als Habgieirge, die von den Versicherungen nur Geld haben und das viel zu viel wollen, hingestellt werden.

Und, wenn dann auch noch arrogante Gerichtgutachter ihren Unsinn ablassen, dann stellt das eine erhebliche psychische Belastung, der ohnehin schon gesundheitlich stark beeinträchtigten Kläger, dar.

Erhole Dich gut.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

Kompliment,...

Du bist nicht nur fachlich eine Bombe (vielen Dank für deine Hilfe!), nein auch menschlich ein Knaller - welch wahre Worte, man merkt, dass Du überhaupt gar keine Ahnung von der Materie hast :D;)

Schönen Tag u. herzliche Grüße
Marcela
 
gar keine Ahnung

Hallo Marcela,

ich hoffe, dass "...welch wahre Worte, man merkt, dass Du überhaupt gar keine Ahnung von der Materie hast :D;)...."

war ironisch gemeint....:confused:

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

 
Hallo Rekobär,

Rekobär schrieb:

ich kann gut nachvollziehen, wie es in Dir vorging. Ich erlebe es öfter in Zivilsachen, aber auch in Sozialgerichtsverfahren, wenn die Kläger als Simulanten, als Habgieirge, die von den Versicherungen nur Geld haben und das viel zu viel wollen, hingestellt werden.

Und, wenn dann auch noch arrogante Gerichtgutachter ihren Unsinn ablassen, dann stellt das eine erhebliche psychische Belastung, der ohnehin schon gesundheitlich stark beeinträchtigten Kläger, dar.

auf das war es bezogen, welch wahre Worte,... und das Du ein enormes Wissen u. Erfahrung von sogen. Schlechtachtern, Versicherungen, Anwälten, gesundheitl. beeinträcht. Opfern, .... hast -
es sollte sozusagen ein ganz großes Kompliment an Dich sein!

Viele Grüße
Marcela
 
dann bin ich beruhigt

Hallo Marcela,

ich war etwas verwirrt aufgrund des "...gar keine Ahnung hast". Andere Leser wären da wahrscheinlich auch etwas verwirrt gewesen. Deshalb meine Nachfrage.

Nun hast du es ja aufgeklärt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:D
 
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