3.2 Stellung der ärztlichen Sachverständigen Gutachterinnen und Gutachter sind unparteiisch und unabhängig, d. h.
nur der medizinisch-wissenschaftlichen Objektivität und Neutralität und den anzuwendenden Rechtsvorschriften verpflichtet.
Sie müssen über eingehende Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet verfügen und mit den rechtlichen Grund lagen der gesetzlichen Unfallversicherung vertraut sein. Bei der Gutachtenerstellung sind zudem die allgemeinen Sachverständigenpflichten zu beachten
(vgl. AWMF Leitlinie „Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung):
Neutralität und Objektivität
Eigenverantwortlichkeit und Kompetenz
Beachtung der Rechtsgrundlage
Vollständige Erfassung des Begutachtungssachverhalts
Vermeidung von Interaktionsfehlern
Klarheit und gutachtliche Relevanz der Darstellungen und Aussagen
Beschränkung auf die gestellten Fragen
Termingerechte Erstellung
Beachtung der Schweigepflicht
Beachtung der Rechte der/des zu Begutachtenden
Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
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