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ZDF Frontal 21 Ärztepfusch Heute

[Vollzitat des vorstehenden Beitrags durch die Moderation entfernt]


Hallo Dani,

das alles sehe ich genauso. Und ich finde es auch eine Frechheit, dass sich die Kassen, dann an Dich hängen, statt umgekehrt: Also dass sie den Prozess führen, hätten ja evtl. auch die besseren Anwälte und vor allem das Geld, und die betroffenen Pat. als Nebenkläger dann mit ins Boot holen. Ich denke, dann würden auch die meisten Ärzte eine andere Einstellung zu ihrer Arbeit und den "Geldgebern" bekommen und diese Arbeit auch gewissenhafter ausführen, da sie ja sich dann Pfusch sich nicht mehr leisten können und die Kassen könnten noch weiter gehen und bestimmte Ärzte als Leistungserbringer ablehnen, wenn die Fehlerquote zu hoch ist (sprich die geforderte Weiterbildung von Ärzten bräuchte nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben werden, weil dann jeder selbst das Interesse daran hat:p!)

Außerdem ist hier in Deutschland in der Tat das "Gefühl für Recht" abhanden gekommen: Da werden Täter bemitleidet, gefördert und therapiert, die Opfer stehen häufig allein da und werden auch für ihren Schaden, ihr Leid, ihre Schmerzen nicht abgegolten. Das ist auf allen Gebieten des Strafrechtes so! Da werden Gründe gesucht (und gefunden) für solches Verhalten und als Opfer hat man Geld oder halt Pech! Und das wissen viele, da es sich dann ja gar nicht lohnt wegen ein paar Euros sein ganzes Hab und Gut einzusetzten, "nur" um einen aussichtslosen Kampf zu führen:confused:...

Mir wäre es dann auch viel hilfreicher, wenn die vorhanden Vereinigungen sagen, was sie dagegen unternehmen und dass sie (mit ihren Anwälten) gegen diese Missstände zeitnah vorgehen! Ich finde, überall gibts nur Gerede über die Missstände, aber keiner (zumindest, die die Mittel hätten!) tut was dagegen! WARUM ? ? ?

VG Santafee
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
das alles sehe ich genauso. Und ich finde es auch eine Frechheit, dass sich die Kassen, dann an Dich hängen, statt umgekehrt

:):) Das habt Ihr toll geschrieben

Das schlimme ist, das die Kassen noch nicht mal Lust haben sich dranzuhängen.


@ Dani - es ist den Kassen weitgehend egal ob sie sich "dranhängen" können oder nicht. Wie sagte mir eine Sachbearbeiterin, ob wir uns unser Geld über die Beiträge holen oder von der BG - für uns bleibt es ein durchlaufender Posten.
 
Hallo Santafee,
Du fragst warum - weil es den Kassen egal ist. Es sind ja alles Mitgliedsbeiträge und die kann man ja eben mal erhöhen.
Dem Grunde nach haben die Kassen die Pflicht Hauptkläger zu sein, da Sie ja verpflichtet sind die Gelder Ihrer Mitglieder sorgsam einzusetzen.
Für eine fehlerhafte Behandlung bzw. die dann folgenden Zusatzkosten
-die in die Millionen gehen- zahlen wir ja alle.
Da hilft auch kein ,,Bund der Versicherten", die anscheinend andere Interessen verfolgen.
.
 
Hallo dani,

deinen Grundsatzgedanken finde ich total in Ordnung. Aber jetzt überleg dir mal mit welcher Motivation und Anstrengung eine Krankenkasse einen Prozess "in deinem Sinne" führt, wenn es sich doch sowieso nur um Gelder handelt, die immer reinkommen, egal über den Weg des Regresses oder der Beitragserhöhung.

Dann berücksichtige bitte einen weiteren Aspekt: mittlerweile bieten viele GKVen private Zusatzversicherungen an. Was ist denn, wenn dein Haftpflichtgegner zufälligerweise Kooperationspartner deiner zuständigen GKV ist? Fühlst du dich dann mit deinen Interessen ggf. wirklich noch durch die GKV gut vertreten und beraten?

So schwer und anstrengend es auch ist: ich sehe es unter den gegebenen Realitäten noch immer als günstiger an, den Rechtsstreit selber zu führen und das Steuer in der Hand zu halten. Dies heisst jedoch lange nicht, dass ich das System als korrekt oder gerecht empfinde, eher das Gegenteil :(

Gruß
Joker
 
Hallo,
wenn sich bislang die KK für einen Behandlungsfehler /Ärztepfusch nicht interessierte, könnte es daran liegen, dass vom Versicherten ein Antrag nach SGB V, § 66 noch nicht gesellt wurde.
Liegt dieser vor, wird der zuständige SB den Vorgang an die Regeressabteilung weiterleiten. Von dieser erhält der Versicherte ein „freundliches Schreiben“ – in welchem z.B. stehen könnte:

""" Grundlage eines möglicherweise dem Patienten zustehenden Schadensersatzes bildet der § 823 BGB. Es obliegt dem Patienten, den Nachweis zu führen, dass dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und dass dieser Ursache für die eingetretene Schädigung war.
Hinsichtlich der Klärung der Frage, ob eine ärztl. Fehlbehandlung vorgelegen hat,
kann die KK…. im Rahmen der gesetzl. Vorschriften (SGB V, § 66) für ihre Versicherten unterstützend tätig werden.““

Dann folgen weitere Hinweise u.a. auch auf den MDK und als Anlage ein Fragebogen:
…Wurden Ersatzansprüche geltend gemacht
…Wurden diese Ansprüche anerkannt
…Wurden die Ansprüche von einer Haftpflichtversicherung reguliert
…Wurde ein Rechtsanwalt beauftragt
...GGf. Welchen
…Wurde eine Zivilklage erhoben
…Falls noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden, wird dieses noch geschehen
…Ggf. wann
…Wurde ein Schlichtungsverfahren für Arzthaftpflichtfragen beantragt

…Diese Fragen sind mit….. ja – nein ….. zu beantworten.

Wenn das Verfahren bereits vom Versicherten (Geschädigten) selbst eingeleitet wurde, fragt die KK nach dem Aktenzeichen – wendet sich an den Anwalt (dieser darf ohne Zustimmung seines Klienten keine Auskunft geben) und ist die Sache bereits bei Gericht anhängig, will die KK –( und nicht nur diese –sondern auch „unsere liebe GUV“) ganz schnell in den Gerichtsakten schnüffeln!

Wenn keine Bereitschaft für eine Zusammenarbeit besteht, dann sollte man vermeiden, überhaupt die Regressabteilung zu informieren.

Und warum :confused: – wie lautet doch die Antwort der KK:

""" Unabhängig davon teilen wir mit, dass die KK… grundsätzlich auch selbst Ersatzansprüche aus übergegangenem Recht
nach § 116 SGB X geltend machen kann.
Eine Zustimmung des Versicherten ist dabei nicht erforderlich. Ausschlaggebend ist allein die Tatsache, dass Aufwendungen aus einem Schadenfall entstanden sind.““


Hinweis:
Keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben – die Weitergabe von Daten verweigern -jedoch Freigabe für Gerichte.
Nur sehr kurz (per Fax oder Einschr./Rückschein) die KK (oder GUV) über den Behandlungsfehler informieren – mehr nicht – und abwarten

Hier zitiere ich Joker : :):p - und schließe mich an
So schwer und anstrengend es auch ist: ich sehe es unter den gegebenen Realitäten noch immer als günstiger an, den Rechtsstreit selber zu führen und das Steuer in der Hand zu halten.

anaconda
 
kann die KK…. im Rahmen der gesetzl. Vorschriften (SGB V, § 66) für ihre Versicherten unterstützend tätig werden.““

:) Genau " kann" !

Nicht böse sein, aber ich habe da sehr schlechte Erfahrungen gemacht ! Die KK hat zaghaft geschrieben das die Schwindelanfälle einige Tage nach dem Verkehrsunfall die zu einem Sturz führten und eine Kopfverletzung verursachten, eine Unfallursächliche Verletzung sein könne.

DIe BG hat der KK Druck gemacht ...sei alles Blödsinn. Dem Verletzten gehe es sogar nach einem 100 km / h Aufprallunfall viel besser als vorher. Eigendlich müsse die KK daher eine "Verbesserungszahlung" an die BG vornehmen.......

Und Ruhe war im Karton ( Die KK hat nie mehr gewagt sich an die BG zuwenden ....)
 
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