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Zahlungen bei hoher Querschnittlähmung eines Kindes

Dianajoan

Nutzer
Registriert seit
28 Mai 2007
Beiträge
4
Hallo,

ich habe soeben zufällig dieses Forum entdeckt und bin sehr froh... Ich hatte vor fast zwei Jahren einen sehr schweren Autounfall mit meinen beiden Kindern, damals 1 und 3 Jahre alt. Der Unfallhergang ist nach wie vor ungeklärt.
Bei dem Unfall wurden ich und meine Tochter schwer verletzt, meine Tochter ist ab 6. Halswirbel inkomplett, ab 8. Halswirbel komplett gelähmt. Das heißt, sie kann die Arme bewegen (Innenseiten der Arme sind nicht innerviert), die rechte Hand kaum, bei der linken Hand zwei Finger. Sie hat oft Lungenentzündungen, Blaseninfektionen, muss kathert werden, braucht Zäpfchen, kann nicht alleine sitzen (sie fällt dann einfach um), muss ein Korsett tragen, dass aber die Organe einschnürt, wir haben täglich Angst vor Druckstellen, sie ist sehr schnell erschöpft und kaputt, isst kaum. Ab Hals hat sie am ganzen Körper kein Gefühl. Sie war (mit vier Wochen Aufenthalt zuhause) im Krankenhaus (ich war natürlich dabei), wurde drei Wochen lang beatmet (mit ständigem Absaugen). Es war die Hölle.

Wir haben jetzt natürlich die Odysse (wie schreibt man das?) mit der Versicherung und ich finde auch, dass es der Horror ist. Zur Zeit muss meine Haftpflicht bezahlen, was sie später von der gegnerischen Versicherung wiederbekommt weiß man noch nicht. Die Versicherung hat uns jetzt etwas angeboten, aber man glaubt es kaum, sie ändert alle drei Tage ihr Angebot. Ist das nicht seltsam? Die Angebote werden telefonisch dem Anwalt mitgeteilt, der sie dann an uns wiedergibt. Aktuell ist das Angebot an Schmerzensgeld für meine Tochter im dreistelligen Bereich plus eine monatlich Schmerzensrente. Hört sich erst mal sehr großzügig an, ist es das aber auch wirklich bei dem Alter und der Verletzung?
Ich bin für alle Tipps und Anregungen sehr dankbar, viele liebe Grüße, Diana
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Guten Tag!

Bei den äußerst schweren, dauerhaften Verletzungen in Ihrem Fall halte ich eine bestmögliche Vertretung bei der Schadensregulierung für erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn eine vergleichsweise Erledigung im Raume steht, was nach Ihren Ausführungen wohl der Fall zu sein scheint. Ob dann der Schmerzensgeldbetrag angemessen erscheint oder nicht, kann meines Erachtens nur geklärt werden, wenn der Fall von vorne bis hinten geprüft wird; die von Ihnen gemachten Angaben können hierfür bei verantwortungsbewusster Einstellung nicht ausreichen. Es ist daher dringend anzuraten, dass Sie die Angelegenheit ausführlich mit Ihrem Anwalt besprechen. Dieser sollte Sie über sämtliche Risiken und Möglichkeiten aufklären und auch Ausführungen zu Ihrer Frage bzgl. den vermehrten Bedürfnissen machen können.
 
Hallo,
danke für eure Antworten, ich bin sehr deprimiert, denn ich weiß einfach nicht, ob unser Anwalt der richtige ist. Wie finde ich das heraus? Soll ich ihn einfach fragen, ob er eigentlich Ahnung hat? Wir haben ihn schon über 1 1/2 Jahre, ein Anwalt für Verkehrsrecht. Oder doch wechseln? :mad:
Viele liebe Grüße, Diana
 
hallo diana,

es tut mir sehr leid, was eure tochter für ein schicksal zu tragen hat.

ein kompenter ra ist zwingend erforderlich. neben dem schmerzensgeld und den vermehrten bedürfnissen ist zusätzlich der erwerbsschaden zu berücksichtigen. eure tochter, die zum unfallzeitpunkt 1 jahr alt war, wird möglicherweise nie in der lage sein, selbst angemessen für ihren lebensunterhalt zu sorgen.

daher ist es wichtig, dass ihr diesen materiellen schaden mit berücksichtigt. es ist zwar nahezu unmöglich zu prognostizieren, was eure tochter später einmal für einen beruf ausüben wird. allerdings ist es wohl jetzt schon absehbar, dass nicht alle berufe für sie mehr in frage kommen. daher ist die schadenspostion eines fikitven verdienstausfalles unbedingt zu berücksichtigen. die rechtsprechung tut sich hier recht schwer, je jünger ein kind ist. allerdings wird man sich vor gericht immer auf einen durchschnittlichen erfolg verständigen.

auch wenn diese schadensposition erst in ferner zukunft zum abschluss kommen wird, ist es wichtig, diese jetzt schon zu benennen und sich damit zu befassen ! verdienstausfall wird in der regel bis zum 67. lebensjahr, nach neuem rentenrecht gewährt. da kann im laufe der zeit sehr viel geld zusammenkommen.

bitte überprüfe diese position mit deinem ra. dein kind hat keinen anspruch auf eine gesetzliche erwerbsmidnerungsrente und es wird für deine tochter auch unmöglich sein, bei diesem verletztenbild eine private altersvorsorge (lebnesversicherungen, berufs/erwerbsunfähigkeitsversicherung, private krankenzusatzversicheurng, unfallversicherung etc ) abzuschliessen. daher ist die position erwerbsschaden so unglaublich wichtig

du brauchst einen sehr, sehr guten ra. der sollte mindestens die fachgebiete, verkehrsrecht, schadensrecht, steuerrecht, sozialrecht, medizinrecht, patientenrecht beherrschen. dies wird in der regel nur eine sehr große sozietät mit mehreren anwälten oder korrespondenzanwälten sein können.

hilfreich ist in diesem zusammenhang eine verkehrsrechtschutzversicherung.

dnekt auch daran, dass eure tochter anspruch auf anerkennung als schwerbehinderte hat. hier unterstützt der vdk oder der sovd (sozialverband deutschland) oder direkt das landesamt für soziale dienste !

und : nicht vorschnell kapitalisieren lassen !

viel glück

wünscht

scooterplus
 
Hallo Diana!

Es tut mir auch leid für die Kleine und für Deine ganze Familie!

Habe zwar keine Ahnung von Versicherungen und Entschädigungen, die Summen hören sich zwar im ersten Moment gut an-nur auch die Lebenserhaltungskosten, alle Kosten steigen ständig und so finde ich das Schmerzengeld und auch die Schmerzensgeldrente zu wenig.

Und wenn ich außerdem bedenke Diana- die Medizin macht ständig neue Fortschritte-in absehbarer Zeit gibt es vielleicht-durch die Genetische Medizin, oder andere Verfahren, vielleicht die Möglichkeit Deinem Töchterchen helfen zu können-was die KK bestimmt nicht bezahlt-

und wenn, ist es bestimmt sehr teuer, so dass diese Summe dann vielleicht nicht ausreichen wird.

Ich würde auf jeden Fall versuchen, mehr zu bekommen!

Alles, alles Gute für Euch.

LG
Maja
 
Hast Du schon Pflegegeld bei der Krankenkasse beantragt ?

Das wird nämlich erst bei Antragstellung und erfolgter Prüfung gezahlt, rückwirkend ist da nix zu machen.
 
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