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Zahlung von 10% versicherungs summe

@ddy

Nutzer
Registriert seit
25 Sep. 2006
Beiträge
3
Hallo erstmal

ich hatte am 01.09.2005 einen Arbeitsunfall bei dem ich mir folgende verletzungen zugezogen habe:
1. Talokalkanealgelenkluxation rechts III.gradig offen
2. Fraktur des Kalkaneus rechts
3. Distale Fraktur des Radius: Extensionsfraktur links
4. Achillessehnenteilruptur traumatisch

Ich hatte vom 01.09.2005 - 29.05.2006 eine MdE von 100%
Ich habe darauf am 27.06.2006 im ersten Rentengutachten eine MdE von 40% bekommen.

nun habe ich erfahren das ich wenn ich länger als 6 monate krank geschrieben war bekomme ich 10% der Invaliditäts Summe meiner Privaten Unfallversicherung


Stimmt das???????

ich bin bei der Sparkassen Versicherung mit der AUB 2000

nun wollte ich fragen ob mir jemand sagen kann ob das stimmt mit den 10% oder ob das nichtig ist
 
Hallo @ddi,

ich habe keinen Zugang zu den Bedingungen der Sparkassen Versicherung mit der AUB 2000. In einer anderen, mir vorliegenden AUB 2000 steht:

2.3 Verbesserte Übergangsleistung

2.3.1 Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis

2.3.1.1 Voraussetzungen für die Leistung:

- Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt

- nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet und

- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch zu 100 % beeinträchtigt.

- Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate ununterbrochen bestanden.

- Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.

2.3.1.2 Art und Höhe der Leistung:

Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme.


2.3.2 Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis

2.3.2.1 Voraussetzungen für die Leistung:

- Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt

- nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und

- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.

- Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.

- Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.

2.3.2.2 Art und Höhe der Leistung:

Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Haben Sie bereits eine Leistung nach Ziffer 2.3.1 erhalten, wird diese auf einen Anspruch aus Ziffer 2.3.2
angerechnet.


Du müsstest in Deinem Versicherungsschein nachsehen, ob und in welcher Höhe Übergangsleistungen vereinbart sind.

Gruß
Luise
 
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