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Zahlung ohne geklärte Eintrittspflicht?

Diabolo

Nutzer
Registriert seit
5 Nov. 2007
Beiträge
10
Nach einem Dreivierteljahr hat die Haftpflichtversicherung der Gegnerpartei eine für die Versicherung "jederzeit frei verrechenbare" Zahlung geleistet, bevor sie ihre Eintrittspflicht endgültig geklärt hat.

Nachdem sie sich im Vorfeld eher restriktiv verhalten hat, irritiert uns dieser Sinneswandel.

Was könnte der Hintergrund für solch eine plötzliche Entscheidung sein? Optimierter Jahresabschluß? Sonstige Vorteile für die Versicherung in Sicht?

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Vorschußzahlungen gemacht?

Könnte es sein, dass die Versicherung weniger zahlen würde als bei einem zivilrechtlichen Prozess herauskäme?

Bin etwas irritiert...

Lieben Gruß
Diabolo
 
Hallo Diabolo,

Versicherungen kommen schnell ins Hintertreffen bei Gericht, wenn sie keine angemessenen Vorschüsse zahlen. Dies wirkt sich immer in Hinblick auf die Zumessung bei der Urteilsfindung aus.
Ansonsten heißt dies aber, dass die Prüfung eher zu euren Gunsten ausgefallen ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Diabolo,

wichtig wäre bei dieser Zahlung, dass nicht irgendwo z.B. im Begleitschreiben oder auf dem Scheck - und sei es noch so klein - ein Vorbehalt vermerkt ist. Sollte dies der Fall sein, könnte es ggf. zu Rückforderungen kommen. Also aufpassen, bevor du das Geld ausgibst :rolleyes:

Gruß
Joker
 
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