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Zahlung der unfall-rente der puv

argus

Nutzer
Registriert seit
25 Jan. 2007
Beiträge
15
Hallo,ich bin neu hier und hätte mal zum thema puv unfall-rente,ein paar fragen.schildere kurz mal meinen fall.Hatte im nov 2004 einen schweren arbeitsunfall.Zurzeit MDE 55% GDB 60% und Invalidät nach Gliedertaxe ca.80%.Jetzt meine frage,habe eine PUV mit Kapitalauszahlung und Lebenslanger rente ab 50% Invalidät nach gliedertaxe.Nach langem hin und her(rechtsanwalt) zahlten sie mir jetzt eine vorrauszahlung von ca. 50% der Kapitalsumme weil es noch ein paar unklarheiten betreffend des Gutachten gäbe.Soweit sogut.Aber was ist mit meiner Monatlichen rente die mir ja schon längst zustehen müsste lautAUB 2000.Wer kann mir vielleicht weiterhelfen oder ähnliches schon wiederfahren ist. MFG Argus
 
Hallo Argus,

herzlich Willkommen im Forum. Bei Deiner Frage kann Dir eigentlich nur Dein Anwalt helfen. Da dies eine Zivilrechtssache ist, sollte es notfalls vor Gericht sehr schnell gehen entsprechende Ansprüche einzuklagen. Was anderes wird da kaum helfen, vielleicht noch einmal vorher über den Anwalt die Klage androhen. Allerdings sollte Deine Forderung ab Unfallzeitpunkt verzinst werden.

Gruß von der Seenixe
 
zahlung der unfallrente

hallo,wieder mal eine frage zu meiner puv.Invaldät nach gliedertaxe ca.80% habe eine unfall-rente sprich einmal kapitalauszahlung und einer monatlichen rente ab 50% invalidät.ende der 3-jahrespflicht in 5 monaten.ein teil der kapitalauszahlung bekam ich vor ein paar monaten überwiesen ca.40%,aber ab wann steht mir die monatliche rente zu ,muss ich da abwarten bis zum endgutachten wenn überhaupt noch eines folgt?haben schon mit klage gedroht aber rührt sich momentan überhaupt nichts:mad: also ab wann greift die zahlungspflicht für die rente?MFG Argus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!Deine Rente muß dir ab Unfalltag nachgezahlt werden.Ferner steht dir 5% pro jahr Zinsausfall zu.
 
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