michel2211
Mitglied
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- 26 Nov. 2010
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- 56
Nach langer Zeit noch einmal ein freundliches Hallo
Jetzt wo im März die Corona Sonderzahlung in Höhe von 1300€ an die aktiven Kollegen gezahlt wird, habe ich als Frage, ob diese auch gezahlt werden muss, wenn man das erhöhte Unfallruhegehalt gezahlt bekommt.
Ich bin der Meinung, dass ein Beamter, welcher nach dem §41 NBeamtVG in den Ruhestand versetzt wird, in keinerlei Weise schlechter gestellt werden darf wie ein aktiver.
Das würde für mich heißen, Weiterzahlung von z.B. DuZ und eben auch die Zahlung von der Corona Sonderzahlung.
Weiß hier jemand mehr? Ich würde mich hier sehr über Rückmeldungen freuen.
Liebe Grüße
Michel2211
Jetzt wo im März die Corona Sonderzahlung in Höhe von 1300€ an die aktiven Kollegen gezahlt wird, habe ich als Frage, ob diese auch gezahlt werden muss, wenn man das erhöhte Unfallruhegehalt gezahlt bekommt.
Ich bin der Meinung, dass ein Beamter, welcher nach dem §41 NBeamtVG in den Ruhestand versetzt wird, in keinerlei Weise schlechter gestellt werden darf wie ein aktiver.
Das würde für mich heißen, Weiterzahlung von z.B. DuZ und eben auch die Zahlung von der Corona Sonderzahlung.
Weiß hier jemand mehr? Ich würde mich hier sehr über Rückmeldungen freuen.
Liebe Grüße
Michel2211