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Zahlt Versicherung nach Fahrradsturz?

Mazl

Nutzer
Registriert seit
4 Juni 2007
Beiträge
3
Hallo,

Ich, Marcel, bin 20 Jahre alt und war über das verlängerte Pfingstwochenende mit einem 19 Jährigen Freund mit meinem Wohnwagen im Urlaub in Hamburg.
Da am Pfingstmontag die gesamte Innenstadt wegen einer Demonstration gesperrt sein sollte, nahmen wir unsere Fahrräder mit und fuhren die 10 Km bis zu den Sehenswürdigkeiten mit dem Fahrrad.
Auf dem Rückweg, 200 m vor unserem Campingplatz, wolle ich ihn wahrscheinlich aus jugendlichem Leichtsinn noch einmal etwas schneller überholen. Ich fuhr an ihm vorbei, er wollte sich von mir mitziehen lassen und hielt sich an meinem Unterarm fest. Ich habe daraufhin nur gemerkt wie sich mein Lenker verdrehte und ich auf der Straße lag und seine Räder über meinen Arm fuhren.
Neben Löchern in meiner guten Sporthose, großen Schrammen an Digicam und handy, Loch im Rucksack und kleineren Dingen hatte ich eine riesige Wunde am rechten Ellenbongen sowie eine Platzwunde am Kopf und einige andere Prellungen und kleine Wunden.
Die Wunde am Kopf musste genäht werden, den Arm kann ich aufgrund der großen Kruste heute, eine Woche nach dem Sturz noch nicht wieder richtig benutzen. Deswegen bin ich auch noch die halbe Woche krankgeschrieben (dann 7 Werktage) Außerdem musste ich noch 20 Euro Praxisgebühr im Krankenhaus und beim Hamburger Arzt zahlen.
Er fuhr mich mit meinem Auto, das er vom Campingplatz holte ins Krankenhaus.

Hier nun meine Fragen:

Kann ich von seiner Versicherung Geld erwarten, wenigstens für die Sachschäden?

Muss Geld an meinen Arbeitgeber wegen Arbeitsausfall gezahlt werden?

Kann ich ein Schmerzensgeld geltend machen?


Wir verstehen uns natürlich nach wie vor total gut und planen schon den nächsten Urlaub. Wenn es geht, würde ich gerne den Weg über Anwalt usw vermeiden.

Dies sind erst einmal meine wichtigsten Fragen, wenn ich etwas nicht ausführlich genug angesprochen haben sollte, einfach nachfragen :)

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten!


Vielen Dank

Marcel
 
Hallo Marcel,

wenn du der Versicherung das gleiche schreibst wie hier im Forum könnte es schlecht aussehen.

Was hat dein Freund für Versicherungen denen du dies auferlegen willst?

Gruß Jens
 
Er hat gerade sein Abitur gemacht und seine Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung. Darüber müsste er doch versichert sein

Offiziell ist er mit seinem Lenker an meinen gekommen und dabei bin ich gestürzt :rolleyes:
 
Hallo Mazl,

ich kann dir weder zu noch abraten es mal zu probieren. Offiziell wäre dies Versicherungsbetrug. Mein Versicherungsagent teilte mir mal mit, dass bei Haftpflichtschäden über EUR 400,00 besonders hingeschaut wird. Der Ärger der dir und deinem Freund seinen Eltern als Versicherungsnehmer entstehen könnte, wäre weitaus höher.

Man weis ja nie, wer hier im Forum alles mitliest...

Gruß Jens
 
Hallo Jens,

Mazl wollte mit seinem Fahrrad einen anderen Fahrradfahrer (seinen Freund) überholen, dieser hielt sich an Mazl’s Unterarm fest, Mazl stürzte und erlitt Körper- und Sachschäden.

Wie kommst Du zu der Meinung: „Offiziell wäre dies Versicherungsbetrug.“

Nach meiner Meinung muss der Freund, bzw. dessen Haftpflichtversicherung, voll für den Schaden aufkommen.

Gruß
Luise
 
Erst einmal danke für eure Antworten, Jens und Luise!

Ich denke auch, dass ich nicht fahrlässig gehandelt habe.
Egal was er gemacht hat, seine Versicherung muss doch dafür aufkommen oder zahlen die nur wenn ein Unfall nicht aus solch einer Dummheit entstanden ist?
Ich habe den schaden und kann für die Sache eigentlich nicht viel :mad:

Aber wenn er einfach zur Versicherung rennt und dort alles schildert werden die ja nicht sagen: Jo wir Zahlen, was verlangt ihr?
 
Hallo Luise,

ich bin von oben genannter Schilderung ausgegangen. Die Angaben von Beitrag 1 zu Beitrag 2 unterscheiden sich, sind nicht ganz "sauber".

Zitat: "Offiziell ist er mit seinem Lenker an meinen gekommen und dabei bin ich gestürzt :rolleyes:"

Was ist dann inoffiziell? Was ist die Wahrheit? Deswegen bin ich auf Versicherungsbetrug gekommen. Nur über die verschiedenen Aussagen!

Sicherlich hat er ein Recht seine Unfallschäden ersetzt zu bekommen. Sollte dem Freund dann Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden, müsste dieser dann der Versicherung, die vielleicht in Vorleistung tritt, den Schaden wieder ersetzen.

Vielleicht wäre eine Einigung mit dem Freund leichter zu erzielen.

Danken wollte ich dir noch für deine Tipps in eigener Sache. Ich weis nicht ob du es verfolgt hast, die Versicherung hat mittlerweile mit 40 % reguliert.

Gruß Jens
 
Hallo Jens !

Möchte mich doch an dieser Stelle einschalten.
Wieso fährst Du so harte Geschütze auf?

Nach der ersten Version-hat der Freund fahrlässig gehandelt-aber nicht mit Vorsatz!
So etwas passiert schnell.
Warum hast Du geschrieben, dass Marcel es seiner Versicherung so nicht schreiben dürfe-seit wann ist es verboten einen anderen Radfahre zu überholen.
Und das dieser Fahrer sein Freund ist, der ihn beim überholen an den Unterarm faßte war unüberlegt-fahrlässig, dass sich dabei die Lenker berührten, ist doch wohl sehr möglich sonst wäre Marcel doch sicher nicht gestürzt.

Wo siehst Du, da einen Versicherungsbetrug?

Gruß Maja
 
Hallo maja,

bleib doch mal ruhig. Wo sind den die harten Geschütze. Ich habe nur gelesen...

Bin doch nur über das „offiziell“ gestolpert. Das heißt, es gibt noch ein „inoffiziell“ welches nur die Beiden kennen.

Im ersten Beitrag hat er von einem: „Ich habe daraufhin nur gemerkt wie sich mein Lenker verdrehte und ich auf der Straße lag und seine Räder über meinen Arm fuhren.“ geschrieben.

Im zweiten dann: „Offiziell ist er mit seinem Lenker an meinen gekommen und dabei bin ich gestürzt :rolleyes:“. Das klingt eben nach „Betrug“ (vielleicht hast du ein anderes Wort dafür welches nicht so schlimm klingt).

Zum unüberlegt-fahrlässig:

Wie dir bestimmt geläufig ist, gilt für die Entstehung von Schuldverhältnissen durch unerlaubte Handlungen § 823 BGB (die hier vorliegt) die Adäquanztheorie. Diese beeinhaltet:

„Nur diejenige Bedingung ist Ursache, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu derartigen Folgen führt.“

Der allgemeinen Lebenserfahrung kann man doch zurechnen, dass, wenn man sich bei einem fahrenden Fahrradfahrer am Arm festhält, es zum Sturz kommen kann. Damit könnte die Versicherung auf Vorsatz auslegen...

Ich möchte auf keinen Fall einem Unfallopfer die Schadensregulierung absprechen. Mazl sollte aber doch beim durchsetzen auf das "Wie stell ich es an." achtgeben. Das ist vor allem für die Freundschaft gut.

Ich hoffe du kannst meinen Gedankengängen folgen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens!

Also das Wort "Versicherungsbetrug" finde ich schon hart.
Aber ich möchte mich nicht mit Dir streiten, es geht hier um Marcel.
Ich bin hiervon ausgegangen, das habe ich im Internet gefunden.

>>>Haftpflichtversicherungen<<<<<

Ob in Ihrer Freizeit, im Beruf oder als Hausbesitzer. Überall lauern Gefahren, durch die Sie Schäden bei Dritten verursachen können. Diese können zum Teil erhebliche Schadenersatzpflichten auslösen.

Wer zum Beispiel aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen.

Diese finanziellen Risiken deckt eine Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt oder Betrieb fehlen. Dabei ist fahrlässiges Handeln mitversichert, eine vorsätzliche Handlung ist jedoch von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

>>>>>>>>>><<<<<<<<<<<

Und vorsätzliches Handeln, schließe ich bei Marcels Freund aus.
Das würde bedeuten, dass er ihm mit voller Absicht zum Sturz bringen wollte.

Gruß Maja
 
Hallo maja,

hat ja keiner behauptet, dass das Ganze mit Absicht geschehen ist. Aber er hätte mit dem Sturz rechnen können/sollen/müssen, wie auch immer. Die Versicherung kann es so auslegen. Wenn die Versicherungen, ob gesetzliche oder private, objektive Schäden immer anerkennen würden, gäbe es dieses Forum wahrscheinlich nicht (wahrscheinlich auch keine Versicherungen, da es kein lohnendes Geschäft mehr wäre ohne die ganzen Ablehnungen).

Gruß Jens
 
Versicherung

Hallo!
Als mein Sohn so ungefähr 10 Jahre alt war,hatte er mit seinem Freund die
Fahrräder getauscht.Mein Sohn natürlich der Dumme und hat das Rad des
Kumpels beschädigt.Ich habe es natürlich meiner Haftpflicht gemeldet( SB
ein guter Freund)der sagte zu mir"hat dein Sohn sich das Fahrrad genommen,oder hat der Kumpel es ihm gegeben" Schreib bitte die 2te
Version sonst gibt es nichts.

Überall Mafia Gruss Sammy1
 
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