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Zahlt PUV?

Anke573

Nutzer
Registriert seit
20 Aug. 2008
Beiträge
21
Hallo alle zusammen,
nachdem ich hier jetzt tagelang vergebens gestöbert habe,mein Entschluß auch Fragen zu stellen! Vielleicht kann mir ja jemand Antwort geben

Ich hatte 10/07 eine Begegnung mit einen Stein und dadurch war mein Meniskus hinüber. Am 14.01. erste OP, 3Tage später ein Erguss im Knie(1.Punktion), 6Tage später das gleiche und am 24.01 erneute Einweisung ins KH. Dort erfolgte eine Punktion und am 28.01 nochmals Artroskopie.
Seither immer wiederkehrende Ergüsse und ständige Schmerzen, sowie Bewegungseinschrängungen. Selbst eine REHA über die Rentenvericherung brachte keine Punkte. Es wird also definitiv ein Schaden bleiben.Wurde auch als Berufsunfähig eingestuft.
Mein Arzt meinte das ich auch Arthrose im Knie habe. Jetzt war ich zur Sintigraphie,dort wurde festgestellt das sich eine akute Entzündung im Knie befindet und mir wurde zu RSO geraten (Hat damit jemand erfahrung) Arthrose wurde auch noch an anderen Stellen festgestellt.
Als ich meinen Arzt auf meine PUV ansprach sagte er das durch diesen "Unfall" ein Schaden zurückbleiben wird und der Meniskusschaden die Arthrose zum rollen gebracht hat.Er meinte aber auch das bedingt durch Gene meine Knorpel im Körper zu weich wären und das mit dem Knie nur der Anfang sei.
Meiner PUV habe ich fristgemäß den Schaden gemeldet und auch Krankenhaustagegeld gezahlt bekommen. Nach der Reha im Mai sollte es zur Begutaschtung kommen,aber da war noch nichts absehbar. Jetzt war mein Orthopäde der Meinung eine Beurteilung ist möglich da sich nicht mehr viel ändere.
Ich hab die Vers. jetzt gebeten ein Gutachten erstellen zu lassen.
Kann mir die Arthrose (von der ich nichts wußte) als Vorschaden angerechnet werden? Habe ich überhaupt Aussicht auf eine Zahlung der PUV? Wie wird ein Knie nach der Gliedertaxe eingestuft?
 
Hallo Anke,
Hast Du genau Deine Versicherungsbedingungen gelesen?
Dort sollten die letztmöglichen Begutachtungstermine festgehalten sein. Beim Knie zählt der Beinwert, da Unterschenkel und Oberschenkel mit betroffen sind.
Nein, solange die Verschleißerscheinungen im Bereich der altersgerechten Abnutzung liegt, sollte es nicht als Vorschaden angezogen werden. Ja, und die Ärzte sind bei der Bewertung eines PUV-Schadens auch längst nicht so streng. Ja, ich kenne Deinen Vertrag nicht und da sollte festgelegt sein, welche Untergrenze von Invalidität erreicht sein muß. Schaue bitte nach.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo und Danke für die Antwort,
Ich habe die AUB2002, mit Dynamik und Progression. Invalidät innerhalb eines Jahres nach Unfall eingetreten innerhalb von 15Monaten vom Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht.Die übliche 3Jahresfrist und gezahlt wird ab den1. Prozent.
Ob die Verschleißerscheinungen mit 35 normal sind wage ich zu bezweifeln.
Also zählen beim Knie die 70%? Die 3Jahresfrist bedeutet ich könnte etwas von der vereinbarten Vorschusszhlg.bekommen und innerhalb der 3Jahresfrist einmal jährlich begutachtet werden bis es zur vollständigen Auszahlung kommt? (Nur das ich das richtig vestehe!grins)
Mit wieviel Prozenten kann so ein Knie eingeschätzt werden? Mein Arzt hält von Versicherungen nicht allzuviel und verschenken möchte ich ja dann auch nichts. Kann mir die Vers. durch die Arthrose einen Strick drehen, wegen nicht angegebener Vorschäden, obwohl ich davon nichts wußte?

Danke im vorraus für die Antworten
Viele Grüße Anke
 
Hallo Anke, das dir die Versicherung einen Strick drehen kann, wenn du nichts wusstet von dem Knorpelschaden und darauf vorher noch nie behandelt worden bist.
Das Knie geht mit in der Gliedertaxe als 70%, weil das Knie nicht einzeln aufgeführt ist.
Pass nur auf und erkundige vorher im Net über den Gutachter, wenn du schlechtes liest, dann lehn ihn ab. Oder noch besser schlage der Versicherung einen vor den du ausgesucht hast, bist dann auch jeden Fall auf der besseren Seite.
Gerade mit einer Knie Verletzung ist das so eine Sache, habe das selbst erlebt, weil die Gutachter eben das ganze Bein als Maßstab nehmen.
Wir kämpfen im Moment auch gegen ein fehlerhaftes Gutachten, weil wir früher zu blauäugig waren und wir uns vorher nicht richtig schlau gemacht haben.
Als Beispiel, mein Mann kann sein Bein durch einen Knieschaden der durch Unfall entstanden ist, nicht mehr länger als max. 2 Stunden belasten hat vortscheitende Knorpelschäden und immer wiederkehrende Kniegelenksergüsse ect. Auf grund dessen kann er seinen Beruf auch nicht mehr ausüben. Der Gutachter bescheinigt ihn eine Invaliditätsleistung von 10% auf das Bein. Ich finde das einen Witz.
Deshalb rate ich dir nur, sei auf der Hut und wenn es geht der Versicherung immer ein Stück voraus.
Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg dabei.
 
Hallo stinababy, danke für Deine Antwort. Ich kann jetzt einfach nur abwarten was passiert! Mein Vers.Vertreter meinte das die Vers. keine festgelgten Gutachter hat und der behandelnde Arzt das Schreiben ausfüllen muß. Ob das so ist Was die Symthome betrifft habe ich wohl die gleichen erscheinungen wie Dein Mann. Ich muß wie gesagt im September zur RSO.
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Davor graut es mir jetzt schon.
10% finde ich da schon ein bisschen wenig . Ich würde definitiv ein Gegengutachten erstellen lassen!
Lieber Gruß Anke
 
Hallo Anke753,

GA, die Dir von der PUV genannt werden, können nicht abgelehnt werden, leider. Da hilft dann nur ein Gegengutachten.

Wünsche Dir viel Glück.

Reikja
 
Private Unfallversicherung

Hallo alle zusammen,
nachdem ich wie Anke vergebens gestöbert habe,auch Fragen zu stellen und nichts gefunden habe kann man mir vielleicht Antwort geben.

Am 1.2.08 bin ich auf der Strasse gestürzt, unter anderem auf die rechte Schulter. Notversorgung im Krankenhaus, wo man einen dicken Bluterguss und starke Prellungen diagnotizierte. Außer kühlen, sehr schmerzhaft und langwierig hilft weiter nichts so die Aussgae der Notärztin.
Da nach 4 Wochen immer noch keine Besserung eingetreten war suchte ich den Hausarzt auf, der mich zu einem Orthopäden verwies. Der drehte meinen Arm wie eine Gummipuppe und meinte den Arm müsste ich bewegen so gut es ging, sonst bleibt er in meinem Alter steiff. (57 Jahre) Von meinem Hausarzt bekam ich dann Krankengymnastik verschrieben, die die Therapeutin abbrach, da sie merkte das was nicht stimmt. Ich wurde daraufhin zu einem Schulterspezialisten überwiesen der durch Ultraschall feststellte das ich einen Muskelfaserriss und Sehenriss erlitten hatte bei dem Sturz. Mittlerweile war es die 13. Woche und ich wurde operiert. OP-Tag24.4. Trotz Krankengymnastik bekomme ich den Arm nur halb hoch und habe permanent schmerzen. Bisher hat die PUV einen Betrag von 500,00 €"angewiesen, musste am 20.08 zur medizinischen Begutachtung von der PUV aus. Der Arzt sagte mir ca 10 Wochen dauert das bis die Versicherung das Gutachten erhält. Es ist zum kotzen das die PUV nicht weiter zahlt obwohl ein Tagegeld vereinbart ist. Man schließt eine Versicherung ja ab um sich vor finanzielle Verluste zu schützen wenn was passiert.
Seit dem 1.4. bin ich arbeitslos (Chefsekretärin) und meine Nebentätigkeit (Servicekraft) kann ich wegen dem rechten Arm auch nicht ausüben.
Habe zwar einen Anwalt (zufrieden bin ich nicht) und frage nun mich die ganze Zeit, da bezahlt man mtl. Beiträge im Falle eines Schadens und wenn man den Schaden hat findet die Vers. immer Verzögerungstaktiken. So einer Vers. kann man nur das Handwerk legen. Habe auch die BAFin eingeschaltet, die sich mit dem Vorstand in Verbindung setzen wollte zum Sachverhalt. Das ist nun auch schon wieder 3 Wochen her.
Der Geschädigte kann nur warten uns am langen Arm verhungern.
 
Hallo Anke,

die „Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen“ (AUB) in der privaten Unfallversicherung (PUV) können unterschiedlich sein.

Ich habe die AUB2002, mit Dynamik und Progression

Mit AUB 2002 kann ich nichts anfangen. Bei meiner Antwort beziehe ich mich auf die AUB 88, der Mutter aller AUB. Du müsstest mit Deiner AUB 2002 vergleichen.

Mit Dynamik ist die jährliche Erhöhung von Versicherungssumme und Beitrag gemeint. Die gültige Versicherungssumme kannst Du dem letzten Nachtrag zum Versicherungsschein entnehmen.

Mit Progression sind zusätzliche Zahlungen – je nach Höhe des Invaliditätsgrades – gemeint. Achtung: Könnte auf Dich zutreffen! Welche Progressionsstaffel ist vereinbart?

Kann mir die Arthrose (von der ich nichts wußte) als Vorschaden angerechnet werden?

AUB 88, §7, I. (3) lautet:
„Wird durch den Unfall eine körperliche oder geistige Funktion betroffen, die schon vorher dauernd beeinträchtigt war, so wird ein Abzug in Höhe dieser Vorinvalidität vorgenommen.“​

Wenn Du vorher nicht schon durch die Arthrose „dauernd beeinträchtigt“ warst und nach Meinung Deines Arztes die Arthrose durch den Unfall „zum Rollen“ gebracht wurde, wird man keine Vorinvalidität in Abzug bringen können.


Habe ich überhaupt Aussicht auf eine Zahlung der PUV?
Ja!

Wie wird ein Knie nach der Gliedertaxe eingestuft?

In den mir vorliegenden AUB ist das Knie für sich alleine nicht aufgeführt. Der von einigen Usern genannte Beinwert von 70 % dürfte nicht zutreffen. Nach der Gliedertaxe der AUB 88 gilt bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % . Wie nun die Beeinträchtigung des Beines einzuschätzen ist, mußt Du mit Deinem Arzt bereden.

Gruß
Luise
 
Hallo
und wieder eine Frage. Habe gerade mit meiner Vers. telefoniert , weil mein Vers.vertreter der Meinung war mein behandelnder Arzt erstellt das Gutachten(dieser aber nach nun fast 3 Wo noch keine Anfrage hatte) FEHLANZEIGE! Jetzt haben die mir gesagt das ein Gutachter für mich ausgewählt wurde. Der ist aber ca 45km von meinen Wohnort entfernt! Reicht ein Gutachter aus oder müssen die mir mehrere (also mind 3) zur Auswahl zur Auswahl anbieten können? Kann ich wenn es nur der eine ist diesen ablehnen? Bekommt ein Gutachter von meinen Arzt die Unterlagen oder muß ich diese selbst mitnehmen?
Danke für die Antworten und liebe Grüße Anke
 
Hallo Anke,

bei uns war es so das die PUV uns auch immer nur an einen Gutachter verwiesen hat und dort dann das Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Ich weiß leider nicht wie das rechtlich aussieht und ob man einen Gutachter von der PUV ablehnen kann. Vieleicht weiß da jemand anderes besser Bescheid drüber. Die Fahrtkosten zu dem Gutachter müssen dir aber erstattet werden und Unterlagen mussten wir immer mitbringen. Steht aber auch eigendlich in der Einladung zum Gutachten drin.
Aber wegen dem Gutachter erkundige dich bloß vorher, welchen Ruf der so hat und mach nicht den Fehler wie wir, denn früher war ich auch sehr gutgläubig und hätte den PUV niemals solche Machenschaften zugetraut.
 
Hallo stinababy,
jetzt habe ich es von meiner Vers. schriftlich! Ein Gutachter mit Gutachterauftrag! Oh je nach alldem was ich hier so gelesen habe graut es mir
Kennt zufällig jemand Prof.Dr.med. D. Riede

Viele Grüße Anke
 
Hallo Anke,

Habe gerade mit meiner Vers. telefoniert , …

Rufe nie wieder bei der Versicherung an. Mache alles schriftlich, am besten über einen Rechtsanwalt.

… weil mein Vers.vertreter der Meinung war mein behandelnder Arzt erstellt das Gutachten(dieser aber nach nun fast 3 Wo noch keine Anfrage hatte)

Versicherungsvertreter sind Verkaufsprofies, wie Schäden reguliert werden, wissen die nicht. Auch mit dem nicht mehr telefonieren! Nach welchen 3 Wochen sollte Dein Arzt welche Anfrage erhalten?

Jetzt haben die mir gesagt das ein Gutachter für mich ausgewählt wurde. Der ist aber ca 45km von meinen Wohnort entfernt!

Um die Möglichkeit einer persönliche Bekanntschaft zu verringern, wird ein Arzt außerhalb Deines Wohnbereichs gewählt.

Reicht ein Gutachter aus oder müssen die mir mehrere (also mind 3) zur Auswahl zur Auswahl anbieten können? Kann ich wenn es nur der eine ist diesen ablehnen?

Das müsste in Deinen AUB stehen.

Bekommt ein Gutachter von meinen Arzt die Unterlagen oder muß ich diese selbst mitnehmen?

Nein, die bringst Du mit. Alles, soviel Du hast! Alles in Kopie, schön sortiert mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis, zum Verbleib beim Gutachter.

Geh unbefangen zum Gutachter, der tut Dir nichts.

Gruß
Luise
 
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