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Zahlt PUV?

hallo, anke

ruhig werden

reklamiere doch erstmal selber - dann kannst du immer noch auf die palme gehen

schönes we
pussi
 
Hallo Anke,
Wie Luise schon richtig geschrieben hat, fangen bei dir Fristen an zulaufen. Du wirst gegenüber der Versicherung, die ja keinerlei Schäden anerkennt nur noch über den gerichtlichen Weg etwas erreichen. Dieses ist kostenaufwändig und du benötigst einen Anwalt. Während zu Anfang bei dir die Frage war, den weiteren Verlauf abzuwarten und vor Ablauf der Dreijahresfrist ein eigenes Gutachten anzustreben, stellt sich die Situation jetzt anders dar. Wenn die Versicherung Leistungen generell ablehnt, hast Du nur die Möglichkeit gerichtlich dagegen vorzugehen. Da hilft auch kein Widerspruch gegen das Gutachten. Die Beurteilungsgrundsätze der privaten Unfallversicherung Weichen von denen in der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Du kannst gerne erst einen Widerspruch einreichen, aber vergesse nicht den Termin sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung der Versicherung.
Dies kann die einzige Möglichkeit sein an Geld von der Versicherung zu kommen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Anke,
auch wir haben Probleme mit der PUV, nach einem Unfall meines Mannes.
Als wir nicht mehr weiter wussten, haben wir Beschwerde gegen die Versicherungsgesellschaft bei dem Versicherungsombudsmann Verein in Berlen eingereicht.
Der Haz jetzt eine Fristverlängerung und ein erneutes Gutachten von einem von uns vorgrschlagenen Gutachter erwirkt. Die geg. Versicherung hat dieses Gutachten jetzt in Auftrag gegeben, wie es ausfallen wird, da lassen wir uns selber überraschen.
Das ist eine Möglichkeit die ich die hier schreibe, die dir außer den Portoauslagen und evtl. Telefongespräche keinen Pfennig kostet.
Wir wollten auch erst ein privates Gutachten erstellen lassen, weil die Versicherung sich absolut weigerte noch ein neues Gutachten erstellen zu lassen.
Aber mir wurde geraten die Finger davon zu lassen, kostet nur Geld und die Versicherung braucht dieses nicht anzuerkennen.
Gruß von stinsbaby
 
Hallo Anke,

meiner Meinung nach bedeutet:
"Aufgrund der med. Befunde belegt die gutachterliche Prüfung nicht, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind"

1. Es wurden vom Gutachter Beschwerden festgestellt.
2. Aufgrund der med. Befunde – die Du oder der Versicherer dem Gutachter vorgelegt hat – kann der Gutachter keinen Zusammenhang mit dem Unfall erkennen.​

Was sind das für Befunde, wer hat die vorgelegt?

Besprich das möglichst bald mit Deinem behandelnden Arzt. Je nach Ergebnis würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Wer Dich untersucht hat, spielt zunächst keine Rolle. Wenn das Untersuchungsergebnis nicht zutreffend sein sollte, hast Du in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren gute Karten.

Gruß
Luise
 
Ein herzliches Hallo an alle,

jetzt wird es wohl in Runde 3 gegen meine priv. Unfallvers. gehen. Nachdem ich die Vers angeschrieben habe, bekam ich am Samstag eine erneute Ablehnung zur Zahlung der Inv.. Diese Gutachter ist tatsächlich im stande meinen Unfallhergang zu rekonstruieren und zu behaupten, dass mein Knie schon vorher unter den Meniskusschaden gelitten hat(obwohl dies nicht nachweisbar ist wie er in den Gutachten bestätigt) und es nur sehr selten vorkommt, dass ein Meniskusschaden nur durch eine axiale Stauchung mit Rotationskomponete OHNE einen Drehsturz zu Schaden kommt und es somit auf degenerative Veränderungen (traumatischer Zustand) zurückzuführen ist. Ich hatte doch aber einen Drehsturz!
Hab ich doch in der Unfallmeldung angegeben. Die Vers. bezieht sich ebenso auf auf meine Befunde wo von Deg.Veränderungen die Rede ist. Obwohl der Gutachter zu den Entschluß gekommen ist, dies ist altersgerecht.Ich hatte vor dem Unfall keinerlei Probleme mit meinen Knie. Jetzt bin ich schon fast 1 Jahr zu Hause.
Ich suche mir jetzt erstmal einen RA, versuche das die Rechtsschutzvers. eintritt und den Gutachter werde ich auch noch wegen Körperverletzung eine verpassen.(wegen des Röntgens(hatte ja eigentlich alle Bilder dabei))
Wie denkt Ihr darüber
Liebe Grüße Anke:mad:
 
Hallo Anke,

hatte dir ja schon mal geschrieben das wir ähnliche Probleme mit der PUV haben.
Ich kann dir nur sagen, gebe bloß nicht auf.
Bei uns war es so, das die PUV bzw. der Gutachter der Versicherung der Meinung war, das Bein meines Mannes wäre zu 10 % gemindert, also der Invaliditätsgrad.
Nachdem die PUV sich nichts mehr davon angenommen hat, habe ich Beschwerde bei dem Versicherungsombudsmann e.V. eingelegt.
Manche im Forum sind der Meinung dies brächte nichts, aber in unserem Fall, haben die es durchbekommen das die PUV noch ein erneutes GUtachten von einem von uns benannten Gutachter in Auftrag gegeben hat.
Wir kannten den Gutachter zwar auch nicht, aber das Krankenhaus hat eine sehr gute Unfallchirugie.
Das Gutachten ist nun gelaufen und ich habe ein gutes Gefühl dabei ( das erste Mal, nach einem Gutachten ). Hoffe nur das mich mein Gefühl nicht trügt.
Deshalb, dies ist nur ein Tipp von mir, aber bleibe auf jeden Fall am Ball.
Gruß von stinababy
 
Hallo Anke,

wenn, könnte Runde 3 in ca. 8 Jahren vor dem BGH beginnen, vorher kommen Runde 1 und 2 vor dem LG und dem OLG, z.Z. ist Vorgeplänkel.

Du möchtest dem Gutachter, der eine weitere Röntgenaufnahme für erforderlich hielt, einen wegen Körperverletzung „verpassen“. Hat der Dich mit Gewaltanwendung zu dieser Röntgenaufnahme gezwungen? Eigentlich hattest Du alle Bilder dabei, was denn nun? Hattest Du alle Bilder dabei oder fehlten welche?

Zu einem Rechtsanwalt hatte ich schon am 27.08.2008, 15:37 geraten, schön, dass Du Dir jetzt erstmal einen suchst.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

wie Du gleich nach meinen Gutachten lesen konntest hatte ich ALLE Röntgenbefunde und MRT`s dabei! Sicherlich war keine keine Gewaltanwendung dabei aber ich mußte erneute Bilder lassen. Die Bilder waren alle auch aktuell. Was den Anwalt betrifft bin ich der Meinung das man es ja erstmal auf den normalen Wege versuchen kann. Nicht? Schön, dass Du Dich so genau auskennst und meinst Runde 3 könnte in ca 8 Jahren beginnen. Da gibt es nun mal verschiedene Einstellungen.

Viele Grüße Anke
 
Hallo Anke,

kein Mensch muss zu einem Gutachter, kein Mensch muss sich röntgen lassen. Der Gutachter, zudem Du freiwillig gegangen bist, wird eine erneute Röntgenaufnahme für erforderlich gehalten haben und Du wirst dieser Aufnahme zugestimmt haben. Wenn Du sonst nichts zu tun hast, dann „verpass“ ihm einen wegen Körperverletzung.

Was verstehst Du unter normalen Weg bei der Durchsetzung von Invaliditätsansprüchen in der PUV?

Kann auch sein, dass Runde 3 – wenn überhaupt - in 7 Jahren oder 10 Jahren beginnt, das hat nichts mit verschiedenen Einstellungen zu tun, eher mit Erfahrungswerten.

Gruß
Luise
 
Danke Luise für Deine Antworten, nimm mir bitte nicht übel wenn ich darauf nicht mehr reagiere. Such Dir ein anderes Opfer, das Du versuchen kannst dumm zu machen. Es haben ja hier auch schon einige allergisch auf Dich reagiert Frau Schlau
 
@ Anke. Laß das nicht an dich ran. Luise ist eine XXXX. Die oder der legt es doch nur drauf an. Wahrscheinlich sitzt "ES" ganz alleine in ihrem Kämmerchen und freut sich über unsere Anworten.

Schoppi

Beleidigungen werden nicht geduldet!
 
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