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Zahlt PUV?

Hallo Jens,
das mit den Röntgenbildern war wirklich so. Ich habe mich schon zu Anfang gewundert warum die meine Chipkarte der KK wollten, denn eigentlich wird das Gutachten doch durch die Vers. abgerechnet.
Und das ich jetzt erstmal nur abwarten kann, da hast Du recht. Sicher werde ich auch das Gutachten anfordern.

Viele Grüße Anke573
 
Hallo Anke,
bleib jetzt ruhig und warte ab.
Vielleicht ist das GA ja positiv für Dich und Du hast Dich ganz umsonst aufgeregt.

Ich hatte bei einem GA ein sehr gutes Gefühl und dieses Gutachten ist total schlecht ausgefallen, ich habe dem widersprochen.

Bei einem anderen GA hatte ich ein richtig blödes Gefühl und mich schon auf einen Widerspruch eingestellt. Auf dieses Gutachten hin bekomme ich jetzt meine BUZ-Rente.

Das mit den Röntgenbildern habe ich genauso erlebt und bis jetzt wurden sie mir (obwohl 3x angeschrieben) nicht zugeschickt.

Also...wie gesagt, Du kannst jetzt nicht anderes machen als abwarten und Dir nicht so trübe Gedanken machen:D

Lieben Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo,
Wann läuft die 3-Jahresfrist ab?
Du kannst überlegen, ob Du den Gutachter wegen Körperverletzung anzeigst. Das mit den Röntgenbildern ist nicht zulässig und erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.
Falls die 3 Jahre bzw. die Frist noch nicht abgelaufen ist, dann überlege, ob Du einem Arzt Deines Vertrauens den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens beauftragst. Dieses Gutachten hilft Dir bei der Auseinandersetzung mit der PUV wahrscheinlich sehr, da es ebenfalls im entsprechenden Zeitraum erstellt wurde und wie das Gutachten im Auftrag der PUV bei einem Verfahren vor einem Zivilgericht wichtig ist.

Gruß von der Seenixe

PS. Das Urteil wegen Körperverletzung und Röntgen findest Du auch hier im Forum.
 
Guten Morgen seenixe,

der Unfall war 09/07, dies war die 1. Begutachtung gestern. Du meinst ich soll mir von meinen Orthopäden ein Gutachten erstellen lassen? Am Dienstag war ich beim MDK auch der hat eins für die KK erstellt, ob das wohl nützlich sein kann? Meinen Arzt könnte ja unterstellt werden ,er arbeitet für mich Ich habe ja auch noch das Problem(wie schon mal geschrieben) das meine Knorpel im Körper ,durch welche Gene auch immer zu weich sind,dies kann ja auch der Grund für diese degenerativen Veränderungen sein. Sollte ich mir das vielleicht auch mal bestätigen lassen? Ich bin 35 und weiß nicht ob degenerative Veränderungen 2.Grades altersgerecht sind.
Ich bin völlig durcheinander und weiß nicht welcher Schritt der richtige ist. Soll ich mich gleich bei der Vers. über den Gutachter und das nochmalige Röntgen beschweren oder das Gutachten erstmal abwarten Zum messen z.B. schob der mein Knie soweit es ging in die richtige Form, als ich an einen gewissen Punkt Stopp wegen der Schmerzen sagte, meinete er "Ich kann mir vorstellen das dies Schmerzen sind, dass muß aber sein!"
Kann ich evtl dieses Gutachten irgendwie aufhalten und ein neues verlangen
 
Hallo Anke,

bitte schaue als erstes in Deine Vertragsbedingungen. Dort ist konkret geregelt, wann das letzte Mal eine Einschätzung der Invalidität möglich ist. Der Versicherung schreibst Du einen netten Brief mit Deinem Unverständnis über diesen Gutachter und verlangst bereits jetzt eine erneute Überprüfung der Invalidität zum Ende des möglichen Zeitraumes. Das Gutachten der MdK kann maximal ein Anhaltspunkt sein, da es unterschiedliche Bewertungskriterien gibt. Meinst Du, die Versicherung hat Dir einen "Neutralen" Gutachter ausgesucht? Nein, Du hast schon, allerdings würde ich dies nicht jetzt machen, sondern kurz vor Ablauf der vertraglich festgehaltenen Frist, das Recht, einen Dir genehmen Arzt mit der Begutachtung beauftragen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
also in den Bedingungen ist die 15 Monats-u 3Jahresfrist aufgeführt.
Soll ich in den Brief an die Vers.jetzt schon auf die 3 Jahresfrist bestehen und meine Einwände gegen den Gutachter vorbringen oder sollte ich erstmal abwarten was das Gutachten bringt?
Beim MdK war ich 2 Tage vor den Gutachten und ich glaube was die Messungen betrifft ist das gleiche gemacht wurden. Auch wenn beim MdK andere Richtlinien sind, die Werte stehen auf den Papier und der Gutachter war wie Du schon sagst "Neutral" und sicherlich auch darauf bedacht, dass ich mal wieder meiner Arbeit nachgehen kann.( Was leider nicht der Fall ist.)

Ich möchte an der Stelle mal allen danken, die sich mit meinem Problem auseinandersetzen und mir so fleißig helfen "DANKE"
sagt
Anke
 
Hallo Anke,

da Du noch alle Zeit der Welt hast, kannst Du das Gutachten abwarten. Wenn es vorliegt kannst Du Deine Beschwerde besser vorbringen. Eigenes Gutachten frühstens kurz vor Ablauf der 3-Jahresfrist.

Lies hier in Ruhe und Du wirst die Zusammenhänge immer besser verstehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
nachdem ich heute einen Brief von meiner PUV erhalten habe, einen starken Kaffee zu mir genommen habe und dreimal tief durchatmen mußte nun für Euch das Ergebnis des Gutachters und PUV.
"Aufgrund der med. Befunde belegt die gutachterliche Prüfung nicht, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind""Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Inv.leistung zur Verfügung stellen"
Zum Gutachten:"...und die im MRT gesicherten Degenerationen im Bereich der chondroalen Deckung, insbesondere im Retropatellabereich,konnten bestätigt werden.""Am re. Kniegelenk zeigt sich ein positives Zohelen-Zeichen sowie ein deutlich auslösbarer Patellaverschiebeschmerz bei reizlosen Arthroskopienarben."
Rechtes Kniegelenk
"Auf der ap-Aufnahme zeigt sich ein regelrechter Gelenkspalt ohne vermehrte Degeneration....""Auf der Lateralaufnahme stellen sich Femur u Tibia altersentsprechend und ohne vermehrter Zeichen einer Degeneration dar"." beginnende Retropatellaarthrose erkennbar."
Linkes Kniegelenk
" altersentsprechender Befund"
"Zusammenfassend ist hier von einer beginnenden rechtsseitigen Retropatellararthrose auszugehen."
Diagnose
Innenmeniskushinterhornläsion LINKES Kniegelenk mit beginnender Retropatellararth.! (Wieso links?)
Wirde der Unfall Dauerfolgen hinterlassen?
"NEIN"
" Da bei den Arthroskopien am.. und am.. keine Gewebsproben des Innenmeniskushinterhornes entnommen und histologisch untersucht wurden sind, kann eine degenerative Vorschädigung das Innenmeniskushinterhorns letztendlich nicht bewiesen werden. Nach Angaben der Vers. über den Unfallhergang mit einer lediglich axilalen Stauchung ohne Rotationskomponente im Sinne eines Drehsturzes muss bei der Schädigung im Bereich des re. Kniegelenkes von einer rein degenerativ bedingten Meniskuslässion ausgegangen weden. Somit ist der o.g. Schaden nicht auf das Unfallereignis zurückzuführen."

Also ich finde in dien Schreiben Widersprüche über Widersprüche.
Das absolute sind die Messungen des Herrn Dr. re Knie 0/5/110
links 5/0/120.
Ich war ja 2 Tage vorher beim MdK da waren es folgende Werte:re.0/15/70
links 0/0/135.

Unterschrieben wurde das ganze von dem Gutachter (welcher Ass.Arzt ist und von einen Prof den ich nie gesehen habe(IMB))

Was haltet Ihr von diesen Gutachten? Soll ich dagegen angehen?
Ich glaube aber schon das ich was unternehemen werde, denn vor den Unfall hatte ich keine Beschwerden . Bloß was ist der richtige Weg?

Viele Grüße Anke
 
Widerspruch

Hallo Anke,

bei meinem Mann ist das 1.GA von der PUV auch sehr schlecht für ihn ausgefallen.
Auch mein Mann ist jetzt berufsunfähig und bezieht eine BUZ-Rente. Auch MDK und vom Arbeitsamt ist er als voll AU eingestuft.

Aber das hat für Deine PUV keinen Wert. Sie müssen nur zahlen wen eine bleibende Invalidität aus diesem Unfall (bei Dir mit dem Stein) entstanden ist.
Du kannst jetzt ein eigenes Gutachten anfertigen lassen und dann Widerspruch gegen das GA der PUV einlegen.
Aber schriftlich dem Gutachten widersprechen solltest Du sofort.

Nimm Dir das GA vor und schreibe Punkt für Punkt auf was falsch ist oder sich widerspricht.

Solltest Du eine RSV haben würde ich mir dafür einen RA nehmen.

Wir haben das GA vor über einem jahr bekommen (aber gleich schriftlich widersprochen), haben aber jetzt erst genug "Material" für einen Widerspruch durch einen RA.

Viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo, anke

ich selbst hatte kein gegengutachten anfertigen lassen, aber widerspruch mit begründung eingereicht. daraufhin wurde der gutachter nochmals beauftragt, mit weiteren ergebnissen, die zur erhöhung der leistungspflicht führten.

versuch erst mal diesen weg, bevor du dich in kosten stürzt.

mfg
pussi
 
Hallo Anke,

Du schreibst, Du hättest einen Brief des Versicherers erhalten. War dem Brief das komplette Gutachten beigefügt oder wurden in dem Brief nur einzelne Passagen des Gutachtens wiedergegeben?


"Aufgrund der med. Befunde belegt die gutachterliche Prüfung nicht, dass die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind""Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Inv.leistung zur Verfügung stellen"

Mit dieser Erklärung erkennt der Versicherer keine Ansprüche aus dem Unfallgeschehen an. Nach AUB 88, § 11, V. sind vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Versicherte ab Zugang der Erklärung eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.


Wenn Dir das komplette Gutachten noch nicht vorliegen sollte, lass es von Deinem Rechtsanwalt anfordern.

Wenn Dir das Gutachten vorliegt, sprich es mit Deinem behandelnden Arzt durch.

Je nach Meinung Deines Arztes, besprich mit Deinem Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten einer Klage.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

die Vers. hat mir das gesamte Gutachten geschickt!
Heißt das jetzt ich muß definitiv einen Anwalt einschalten? Oder soll ich erstmal selbst schreiben, dass ich nicht einverstanden bin und sämtliche Berichte und Befunde mitschicken?
Was mich auch noch so aufregt,dass ich nicht von den genannten Artzt untersucht wurden bin sondern von jemand anders und der mich untersuchen sollte hat seine Unterschrift mit druntergesetzt.
Liebe Grüße Anke
 
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