Hallo,
mein Vater ist 48 und hatte einen Unfall. Zur Wiederherstellung von Belastbarkeit und Gebrauchsfähigkeit des Beines wurde sein rechtes Hüftgelenk entfernt und durch eine Endoprothese ersetzt.
Den Versicherungsbedingungen zufolge kommt der Unfallversicherer auch für kosmetische Operationen auf.
Würde auch zählen, wenn die vielen Narben, die durch die OP entstanden sind, weggelasert werden?
Kann mein Vater das Geld für die laut Kostenvoranschlag fälligen kosmetischen Operationen kassieren und die kosmetischen Operationen dann nicht durchführen.
Kann er das Geld behalten oder muss er es zurückgeben?
Bin für jede Antwort dankbar
mein Vater ist 48 und hatte einen Unfall. Zur Wiederherstellung von Belastbarkeit und Gebrauchsfähigkeit des Beines wurde sein rechtes Hüftgelenk entfernt und durch eine Endoprothese ersetzt.
Den Versicherungsbedingungen zufolge kommt der Unfallversicherer auch für kosmetische Operationen auf.
Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben (ohne Zähne). Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Vor der Operation bzw. Behandlung müssen Sie uns einen Kostenvoranschlag einreichen, welcher von uns zu genehmigen ist.
Würde auch zählen, wenn die vielen Narben, die durch die OP entstanden sind, weggelasert werden?
Kann mein Vater das Geld für die laut Kostenvoranschlag fälligen kosmetischen Operationen kassieren und die kosmetischen Operationen dann nicht durchführen.
Kann er das Geld behalten oder muss er es zurückgeben?
Bin für jede Antwort dankbar