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Zahlt private Unfallversicherung finanziellen Ausgleich bei möglichen kosmetischen OPs

Miral

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Mai 2022
Beiträge
2
Hallo,

mein Vater ist 48 und hatte einen Unfall. Zur Wiederherstellung von Belastbarkeit und Gebrauchsfähigkeit des Beines wurde sein rechtes Hüftgelenk entfernt und durch eine Endoprothese ersetzt.
Den Versicherungsbedingungen zufolge kommt der Unfallversicherer auch für kosmetische Operationen auf.

Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbehandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben (ohne Zähne). Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Vor der Operation bzw. Behandlung müssen Sie uns einen Kostenvoranschlag einreichen, welcher von uns zu genehmigen ist.

Würde auch zählen, wenn die vielen Narben, die durch die OP entstanden sind, weggelasert werden?

Kann mein Vater das Geld für die laut Kostenvoranschlag fälligen kosmetischen Operationen kassieren und die kosmetischen Operationen dann nicht durchführen.
Kann er das Geld behalten oder muss er es zurückgeben?

Bin für jede Antwort dankbar
 
Kann mein Vater das Geld für die laut Kostenvoranschlag fälligen kosmetischen Operationen kassieren und die kosmetischen Operationen dann nicht durchführen.
Kann er das Geld behalten oder muss er es zurückgeben?
Hallo Miral,

dass eine Unfallversicherung (UV) aufgrund eines Kostenvoranschlags (KV) Geld an den Versicherten auszahlt, halte ich für wenig wahrscheinlich. Meist wollen die direkt abrechnen.

Möglich halte ich, dass man sich mit der UV auf eine Abfindung einigt, bei der eine geringer Anteil (vielleicht 30-60%) der geschätzten Kosten für eine notwendige kosmetische Operation ausgezahlt wird. Bei Verhandlungen geht es dann zuerst um die Frage der Notwendigkeit, etwa bei entstellenden Verletzungen im Gesicht. Für Narben einer Hüftoperation halte ich es für schwer, Notwendigkeit durchzusetzen.

LG

KoratCat
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Juristisch bin ich nicht so fit und kann die Zusammenhänge nicht nachvollziehen.

Das was ich schreibe hat nichts mit Unfallversicherung zu tun aber mit Versicherung im Allgemeinen.
Die Katze von meinen Eltern ist in den nicht abgedeckten leeren Pool von den Nachbarn gefallen. Die Nachbarn haben 3000€ gefordert weil die Katze bei dem Versuch aus dem 2 Meter tiefen leeren Pool zu entkommen die Verkleidung verkratzt hat. So viel hat das gekostet.
Die Haftpflichtvrsicherung von meinen Eltern hat 3000€ Schaden zahlen müssen. Die Nachbarn haben das Geld kassiert und die Verkleidung im Pool nicht erneuern lassen sondern nur bisschen Kleber drüber gemacht. Das waren keine 50 € Kosten und trotzdem haben die 3000€ kassiert.

Wieso sollen wir von der privaten Unfallversicherung benachteiligt werden. Ohne Unfall gibt es keine Narben an der Hüfte. Wieso soll die private Unfallversicherung von meinem Vater dafür nicht finanziell aufkommen. In den Versicherungsbedingungen steht das der Versicherer für Kosten kosmetischer OPs als Unfallfolgen aufkommen wird. Es wird nicht abgegrenzt zwischen Narben im Gesicht oder Narben sonstwo am Körper.

Wieso müssen wir verhandeln um wenigstens 30-60% der geschätzten Kosten zu bekommen? In dem Beispiel mit der Katze im Pool haben die Nachbarn 3000 € kassieren dürfen und die haben den Pool mit einen 50 € Kleber repariert.
Mein Vater könnte als Nacktmodel nicht mehr arbeiten, hier könnten wir argumentieren, dass ihm 1.000.000 € entgehen weil er hässliche Narben an der Hüfte hat.

Warum war die Haftpflichtversicherung so großzügig, sie zahlte 3000€ obwohl die Reparatur weniger als 50€ gekostet hat und andererseits muss mein Vater um wenigstens 30% der Kosten für eine nicht durchgeführte kosmetischen Operation erbetteln.

Ist das, was Sie beschreiben, die Regel oder ein mögliches Szenario, das von Versicherungsunternehmen selten so behandelt wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Miral,,

dann ist es doch so ganz einfach:

Mein Vater könnte als Nacktmodel nicht mehr arbeiten, hier könnten wir argumentieren, dass ihm 1.000.000 € entgehen weil er hässliche Narben an der Hüfte hat.

Gib einen Nachweis, dass Dein Vater als Nacktmodel arbeitet und ihm ein Verdienstausfallschaden von 1.000.000 Euro entstanden ist.

Besser geht kein Nachweis :cool:

Den Versicherungsbedingungen zufolge kommt der Unfallversicherer auch für kosmetische Operationen auf.

Hierbei handelt es sich primär um "Entstellende Narben" - z. B. im Gesicht / Kopf!

Ob eine Lasertherapie die Hüft-OP-Narbe wesentlich verbessert, dies müssen die Spezialisten beantworten. Aber auch, wenn Du von Deinem Vater schreibst, man nehme ein gewisses Alter an, dann sind auch kosmetische Operationen nicht im Rahmen des "man sieht nichts mehr" wohl kaum durchführbar.

Lies mal hier zur unterschiedlichen Narbenbildung, hypertrophe oder kelodie Narbe:



Welche Narbenbildung hat Dein Papa und welche damit verbunden Probleme?

Viele Grüße

Kasandra
 
Die Katze von meinen Eltern ist in den nicht abgedeckten leeren Pool von den Nachbarn gefallen. Die Nachbarn haben 3000€ gefordert weil die Katze bei dem Versuch aus dem 2 Meter tiefen leeren Pool zu entkommen die Verkleidung verkratzt hat. So viel hat das gekostet.
Die Haftpflichtvrsicherung von meinen Eltern hat 3000€ Schaden zahlen müssen. Die Nachbarn haben das Geld kassiert und die Verkleidung im Pool nicht erneuern lassen sondern nur bisschen Kleber drüber gemacht. Das waren keine 50 € Kosten und trotzdem haben die 3000€ kassiert.
Dafür haben die jetzt aber auch keine Garantie mehr, dass der Pool noch Wasser hält. 3.000€ scheinen mir für eine fachmännische Poolversiegelung (mit Entfernung der gesamten alten Versiegelung) im Neuzustand eher wenig.

Vor 14 Jahren (!) hat der damalige Mieter meiner (54 qm) kleinen ETW eine neue Abzugshaube in der Küche selbst installiert, mit dem Ergebnis eines Schwelbrandes. Die ganze Wohnung soll verrußed gewesen sein. Die Hausverwaltung hat einen KV über ca. 20.000€ für eine "Standardrenovierung" eingeholt, dem die Brandversicherung zugestimmt hat. Die Verwalterin meinte, im Falle von Eigenleistung für eine meinen Wünschen entsprechende Renovierung würde die Versicherung nicht mehr als 3.000€ zahlen. Bekannte von mir erklärten sich bereit, die Renovierung für Gesamtkosten von 2.500€ innerhalb von einer Woche nach meinen Wünschen durchzuführen. Mir wurde aber allseits geraten, das lieber fachmännisch auf Kosten der Versicherung renovieren zu lassen, was gut einen Monat dauerte. Die Wohnung soll dann aber in perfektem Zustand - besser als vor dem Brand - gewesen sein.

Im Falle der kosmetischen Operation von Narben gibt es aber nicht die alternative Möglichkeit der Operation "in Eigenleistung". Einzige Alternative ist das Verbleiben der Narben, was nur bedingt eine "wesentliche Beeinträchtigung des Lebensstandards bzw. der Lebensqualität" und damit Notwendigkeit zur kosmetischen Operation darstellen könnte.
 
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