Basketballer
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Hallo, wir sind neu in diesem Forum und bräuchten dringend Hilfe!
Unser Sohn (jetzt 16 Jahre) hatte im Dez. 2008 seinen 1. Unfall - vorderes Kreuzband gerissen. Das Knie wurde operativ versorgt, das Kreuzband wieder angenäht. Die Rehaphase verlief gut, so dass er bereits im August 2009 wieder aktiv Sport (Basketball) machen konnte.
Aber bereits im September 2009 riß das Kreuzband erneut beim Sport, dazu kam nun noch ein Meniskusschaden. Das Knie wurde im Dez. 2009 erneut operativ versorgt, das Kreuzband wurde wieder angenäht.
Unsere private Unfallversicherung zahlte für den 1. Unfall eine Übergangsleistung. Die Invaliditätssumme kann erst nach 12 Monaten per Gutachten festgestellt werden.
Da der 2. Unfall das gleiche Knie betrifft, die gleiche Verletzung aufgetreten ist, wird die Versicherung daher von einem Vorschaden bzw. Gebrechen ausgehen? Oder wird der Unfall genauso reguliert wie der erste?
Über ein paar hilfreiche Infos würden wir uns sehr freuen.
Unser Sohn (jetzt 16 Jahre) hatte im Dez. 2008 seinen 1. Unfall - vorderes Kreuzband gerissen. Das Knie wurde operativ versorgt, das Kreuzband wieder angenäht. Die Rehaphase verlief gut, so dass er bereits im August 2009 wieder aktiv Sport (Basketball) machen konnte.
Aber bereits im September 2009 riß das Kreuzband erneut beim Sport, dazu kam nun noch ein Meniskusschaden. Das Knie wurde im Dez. 2009 erneut operativ versorgt, das Kreuzband wurde wieder angenäht.
Unsere private Unfallversicherung zahlte für den 1. Unfall eine Übergangsleistung. Die Invaliditätssumme kann erst nach 12 Monaten per Gutachten festgestellt werden.
Da der 2. Unfall das gleiche Knie betrifft, die gleiche Verletzung aufgetreten ist, wird die Versicherung daher von einem Vorschaden bzw. Gebrechen ausgehen? Oder wird der Unfall genauso reguliert wie der erste?
Über ein paar hilfreiche Infos würden wir uns sehr freuen.