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Zahlt hier die PUV

die_anni

Mitglied
Registriert seit
27 Nov. 2007
Beiträge
39
Hallo

Folgender Sachverhalt: In Ausübung meiner Tätigkeit als Altenpflegerin erlitt ich am 26.04.2006 einen 3fachen Bandscheibenvorfall. Ich hob eine ca. 100kg wiegende Heimbewohnerin, diese drehte sich plötzlich aus meinen Händen und zog mich mit. Ich hielt dagegen und das Ergebnis steht oben :(. Ich meldete diesen Unfall nicht, da ich grade einen Arbeitsvertrag bekommen hatte. Außerdem war war das meine letzte Mittelschicht vor 5 Tagen frei. In diesen 5Tagen wollte ich mich auskurieren. Nun konnte ich nach diesen Tagen frei garnix mehr machen. Mein Hausarzt schrieb mich krank. 7 Wochen wurde ich von Arzt zu Arzt geschickt, keiner fand den Grund meiner andauerndern Schmerzen. Irgendwann wurde ich ins KH eingewiesen. Dort wurde die Diagnose 3facher Bandscheibenvorfall, Teillähmung des rechten Beines, Facettensyndrom diagnostiziert. Nach dieser Diagnose wurde mir gesagt ich würde nie wieder in meinem Traumberuf arbeiten können:(. Aufgrund des Schocks vergaß ich alles um mich rum, weder Arbeitgeber noch PU habe ich angeschrieben.

Kurz gefasst: Bin ich zu 100% BU; vorerst zu 30% Schwerbehindert( wird noch auf Erhöhung geprüft), und ich bin mindestens für die nächsten 2 Jahre krank geschrieben.

Wie und ob überhaupt kann ich meine PU in die Leistungspflicht bringen

LG Die_Anni
 
Hallo Die_Anni,

Mindestvoraussetzung um eine PUV in die Leistungspflicht zu bringen ist nach den Versicherungsbedingungen, nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, unverzüglich einen Arzt hinzuzuziehen und den Versicherer zu unterrichten.

2,5 Jahre nach dem Unfall im Internet fragen ist nicht unverzüglich.

Gruß
Luise
 
Hallo anni,

so leid es mir tut, aber der Zug mit der PUV ist wohl abgefahren, ohne dich.

In den AUB steht auch die Meldpflicht und die Meldezeiten drin. Eine bleibende Invaliditäts muss des Weiteren auch innerhalb eines Jahres ab Unfalldatum angezeigt werden. Das ist bei dir schon zu lange her.

Ich glaub nicht, dass du da noch was erreichen kannst, geschweige denn die PUV in die Pflicht zu nehmen.

Trotzdem alles Gute,

Gruß Jens
 
Hallo

Es sind 1,5 Jahre, aber egal! Nur nach dem ich mir die FAQ`s durchgelesen habe war ich mir nicht mehr ganz sicher bezüglich Meldepflichten. Hoffe auf weitere Antworten.

Die_Anni

Edit: spielt das auch keine Rolle das die Invalidität erst zum 01.10. dieses Jahres bestätigt wurde, ich aber schon im Januaur einen Antrag gestellt habe?
 
Hallo Jens,

Eine bleibende Invalidität muss des Weiteren auch innerhalb eines Jahres ab Unfalldatum angezeigt werden.

Nein!

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. (AUB 88, der Mutter aller AUB))


Es gibt andere AUB mit:

Die Invalidität muss innerhalb 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

die zweite Version kannte ich noch nicht, die erste ist mir bekannt. Habe mich falsch ausgedrückt. Danke trotzdem für die Info.

Gruß Jens
 
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. (AUB 88, der Mutter aller AUB))

Hallo

Also ich weiß jetzt nicht ob ich einen Denkfehler habe, und zwar im April`06 war der Unfall--> im Januar`07 wurde ich zum MDK geschickt. Die Bearbeitung dauerte vom Amt für Familie und Soziales aber 9 Monate. Wie hätte ich da beweisen können das Invalidität vorliegt wenn ich nichts in der Hand habe?

Grüße Die_Anni
 
Hallo Die_Anni,
Leider wird die private Unfallversicherung sehr wenig interesssieren, das eine Behörde so lange benötigt hat. Den Unfall hast Du selber zu melden und die eingetretene Invalidität festzustellen ist Aufgabe eines Arztes. Da hätte auch ein Attest des Hausarztes genügt. Der Denkfehler liegt also bei Dir. Sorry, aber da wird wenig zu machen sein.

Gruß von der Seenixe
 
erstmal danke an alle für die Antworten!

Wollte euch nur informieren das ich soeben mit einem Anwalt für Versicherungsrecht gesprochen habe. Dieser sagte mir das die Obliegenheiten zwar in den AGB stehen, aber anfechtbar sind. Er möchte meinen Fall übernehmen und sagte mir das ähnliche Fälle auch so erfolgreich "durchgegangen" sind. Er ist seit 20 Jahren Anwalt und wurde mir empfohlen von meinem ehemaligen Chef.Daher denke ich das er kein Schwätzer ist.
Nun bin ich völlig verwirrt:confused:.
Ich würde sagen ich halt euch auf dem laufenden....

Grüße Die_Anni
 
Hallo Anni,

wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese den Fall übernimmt kannst du es ja versuchen. Ansonsten würde ich wegen der anfallenden hohen Kosten davon abraten. Denn der Anwalt will sein Geld auch haben wenn eure Partei unterliegt.

Gruß Jens
 
Hallo
was ist ein Unfall ? Ein von Aussen .....
Ich habe das gleiche Problem. Von der PU wirst Du nichts erhalten, da es sich nicht um einen Unfall handelt
Gruß
 
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