Hallo die anni,
die gesetzlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente und die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich unterschiedlich. Dennoch versuchen die privaten Versicherer sich auch an dem gesetzlichen Rentenverfahren zu orientieren, wenn es sich um Berufsunfähigkeit handelt.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur das Restleistungsvermögen zählt. Bei der privaten BU-Versicherung zählt, man muss in dem zuletzt ausgeübten Beruf, zumindest über 50 % berufsunfähig sein. Obwohl beide Voraussetzungen nichts miteinander gemein haben, versucht jetzt deine private BU-Versicherung an das Ergebnis der Überprüfung deiner gesetzl. Rentenversicherung in Form des Weitergewährungsantrages heranzukommen.
In den Vertragsbedingungen deiner BU-Versicherung ist als Obliegenheit festgehalten, dass die Versicherung jährlich sich über deinen Gesundheitszustand erkundigen darf. Kommst Du dem nicht nach, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, und kann im Extremfall den Wegfall der privaten BU-Leistungen bedeuten. Gleichwohl bist Du aber nicht verpflichtet, das Ergebnis des Weitergewährungsantrages zur gesetzl. Rentenversicherung der BU-Versicherung mitzuteilen - vorausgesetzt - Du hast vorher eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Ist dies der Fall, dann widerrufe diese Schweigepflichtsentbindung. Hier versucht man, die unterschiedlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung (gesetzl.Rentenversicherung) mit einer Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherungsbedingungen gleichzustellen.
Private BU-Versicherer schliessen sich allzu gerne, dem Ergebnis der gesetzl. Rentenversicherung an, indem sie den Versicherungsnehmer(innen) suggerieren, dass damit der privaten Versicherungsgemeinschaft Gelder erspart werden in Form der Vermeidung von Doppelunteruchungen. Nur dies ist ein Trugschluss. Denn eine 50 % ige Berufsunfähigkeit ist nicht zu vergleichen, mit einem festgestellten Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden der gesetzl. Rentenversicherung. Deshalb musst Du hier insbesondere aufpassen, dass man Dich nicht über den Tisch zieht.
Wenn deine private BU-Versicherung Zweifel an deiner Berufsunfähigkeit hat, dann soll sie dich gefälligst extern untersuchen lassen. Entziehe also falls geschehen - die Schweigepflichtsentbindung für die Offenbarung der Gutachtenergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung - bei der privaten BU-Versicherung.
Gruss
kbi1989