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Zahlt hier die PUV

Hallo,

war dies die Begutachtung für die PUV vom November angekündigt? Dann bereite mal schon einen Termin bei einem Arzt Deines Vertrauens vor und gehe mit diesem das Gutachten dann durch, sobald es vorliegt. Fertige heute unbedingt ein Gedächtnisprotokoll und überlege mit Deiner Anwältin, ob es nicht Sinn macht der PUV bereits jetzt die Unmöglichkeit bei dieser Begutachtung mitzuteilen.

Hattest Du nun einen Zettel mit Deinen Beschwerden und Einschränkungen dabei?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe!

Zettel hatte ich dabei, hat ihn aber nicht interessiert. Werde heute bei meiner Anwältin einen Termin machen. Mein Freund ist außer sich vor Wut. Er ist gerade dabei bei der Ärztekammer eine Beschwerde einzureichen.
 
hallo die_anni,

war das ein GA von der DRV?

Dann schreibe das umgehend an die DRV. Hatte ähnliches GA wegen meiner EM Rente und kam heulend bei dem Arzt raus, weil der mich sogar ausgelacht hat. Das war so was von menschenunwürdig:mad:

All das habe ich der DRV mitgeteilt - dieser Orthopäde bekommt von dort keine Aufträge mehr. Allerdings musste ich dann ein weiters GA bei einem anderen GA vornehmen lassen..

herzliche Grüße
sonja42
 
So, ihr lieben!

Ein neues Update bezüglich EMR. Mitte Februar ist die Rente ausgelaufen, aber noch kein Schreiben ob abgelehnt oder bewilligt. Heute der Knaller Post von der BfA und parallel dazu ein Schreiben einer Ärztin für Nervenheilkunde und Psychatrie. Ich bin echt am Limit, was machen die noch mit mir:( Nach meiner Nachfrage wie lang das dauert kam ich die Antwort, minimum 4 Stunden. Was gemacht wird würden sie mir nicht verraten. Kann hier jemand eigene Erfahrung schreiben was bei sowas gemacht wird?

Lg die_anni
 
Hallo liebe Gemeinde,

wie last Ihr Euch von solch einem Quacksalber behandeln? Was muss noch alles passieren, dass ihr grußlos die Begutachtung beendet und verlasst? Ich finde das schon mehr als unhöflich jemanden nach einem vereinbarten Termin eine Stunde und länger warten zu lassen! Ich würde mich bei der Schwester abmelden und um einen neuen Termin bitten. Meiner Meinung nach wollen hier beide etwas und es gibt dem Arzt niemand das Recht mit jemanden so arrogant und anmaßend umzugehen! Jeder hat das Recht sich nach so einem Vorfall mit dem Auftraggeber in Verbindung zusetzen und sich einen neuen GA. nennen zu lassen.

MfG.
Pit

Hallo die_anni,

wenn die DRV. bzw. die beauftragte Ärztin es nicht für nötig erachten Informationen zu den beabsichtigten Untersuchungen zu machen, fällt diese eben aus. Du fährst zu diesem Termin hin und stimmst der Untersuchungen nicht zu. Noch ist der Passieren in die Untersuchung einzubeziehen und erteilt seine Zustimmung. Da Du nicht weist, was die Ärztin vor hat, kannst Du logischer Weise dieser Untersuchung auch nicht zu stimmen.

MfG.
Pit
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo!

Es ist nicht immer so einfach in die Tat umgesetzt wie man es hier schreiben kann. Nicht zu vergessen, das diese Rente meiner Existenzsicherung dient und ich dementsprechend bedacht (ängstlich) an die Sache herangehe. Nun ich werde sehen was mich da erwartet, bzw. starte ich einen erneuten Versuch herauszubekommen was dort mit mir gemacht wird.

@ Pit13

Danke für den Tip. Nur meine Frage dazu, ist das auch rechtlich vertretbar?

Lg die_anni

...ach, die Hälfte vergessen:eek:

Herr Dr. Kl**m vom IMB hat sein Gutachten erstellt. **Ich bin Gesund, ich kanns nicht glauben *JUHU* **

Es stimmt zwar alles was diagnostiziert wurde, aber das kann nicht vom Unfall kommen (ist ja sowieso abwägig das man als Altenpflegerin Leute bewegt:rolleyes: ), da die maximale axiale Belastug der Wirbelsäule ohne Schäden, also Wirbelkörpereinbrüche, 1500kg bzw. 1,5t beträgt. Ich musste das 2 und mehrmals lesen, das ist doch bitte nicht der Ernst Nunja, es geht weiter.....Streiten, streiten und nochmals streiten!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo die anni,
Ich hätte mich auch sehr gewundert, wenn bei der Begutachtung durch einen IMB Arzt etwas anderes herauskäme. Sprech das Gutachten mit dem Arzt deines Vertrauen durch und wenn Du es dir erlauben kannst lass ein Gutachten anfertigen. Du brauchst auf jeden Fall einen guten Fachanwalt viel Geduld und evtl. auch Geld für ein Gutachten.
Kopf hoch und lass dich nicht unterkriegen die Versicherungen versuchen das mit fast allen Opfern. Wenn nichts dagegen unternommen wird haben die Vers. schon gespart.
LG Wolfgang
 
Hallo die_anni,

zu Deiner Frage " ist das auch rechtlich vertretbar?"

unter normalen Umständen bespricht ein Arzt mit dir eine Behandlung und Du stimmst dieser zu. Wenn Dir eine Behandlung nicht plausibel erscheint, muss der Arzt Dir deine Zweifel ausräumen oder auf diese Behandlungsmethode verzichten. Noch ist es so, dass jeder über seinen Körper entscheidet. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn Dein Leben in Gefahr ist und der Arzt davon ausgehen muss, dass Du die Situation falsch einschätzt, dann darf er auch gegen Deinen willen lebenserhaltende Maßnahmen veranlassen. Diese scheint mir aber bei einer geplanten Untersuchung/Begutachtung nicht der Fall sein und der Arzt/in hat eine Aufklärungspflicht Dir gegenüber und muss sich von Dir das Einverständnis einholen. Weiterhin wünscht der zu begutachtende Arzt/in eine Entbindung von seiner Schweigepflicht, vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, diese erst zum Ende der Begutachtung zu erteilen. Vielleicht sieht sich dann so mancher Arzt/in in der Pflicht, seine Aufgabe sachlich, fachlich, menschlich und vor allem respektvoll dem Probanden gegenüber zu verrichten.
Ich würde Dir empfehlen, ein Schreiben an die DRV. aufzusetzen und stichpunktartig den Ablauf der Begutachtung und seiner arroganten Unterstellungen und Äußerungen denen mitteilen. Dieses kannst Du auch Deinen RA. übergeben, mit der Bitte es weiter zu leiten. Dadurch hat er dann auch Kenntnis über den Ablauf der Begutachtung!

MfG.
Pit
 
Hallo!

Mal wieder ein Update in meinem Fall. Beziehe volle EMR. Ausgelaufen ist diese Mitte Februar. Die DRV zahlt weiter bis alle Gutachten(morgen ist das letzte beim Psychiater) eingeholt sind. Ich hoffe ich kann das als positiv werten? Nun zur privaten Berufsunfähigkeit. Pünktlich kam ein Schreiben wie es mit meinem Gesundheitszustand aussieht und ob ich noch EMR beziehe. Ich dachte mir rufst einfachmal an und sagst denen Bescheid das noch Gutachten ausstehen. Nunja, die Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin brachte mich aus dem Konzept. Wenn die Rente abgelehnt wird,mal sehen wie es dann bei uns weitergeht, also HMI und meiner Person. Was haltet ihr davon?

Lg die_anni
 
Hallo die anni,

die gesetzlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente und die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich unterschiedlich. Dennoch versuchen die privaten Versicherer sich auch an dem gesetzlichen Rentenverfahren zu orientieren, wenn es sich um Berufsunfähigkeit handelt.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung nur das Restleistungsvermögen zählt. Bei der privaten BU-Versicherung zählt, man muss in dem zuletzt ausgeübten Beruf, zumindest über 50 % berufsunfähig sein. Obwohl beide Voraussetzungen nichts miteinander gemein haben, versucht jetzt deine private BU-Versicherung an das Ergebnis der Überprüfung deiner gesetzl. Rentenversicherung in Form des Weitergewährungsantrages heranzukommen.

In den Vertragsbedingungen deiner BU-Versicherung ist als Obliegenheit festgehalten, dass die Versicherung jährlich sich über deinen Gesundheitszustand erkundigen darf. Kommst Du dem nicht nach, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung dar, und kann im Extremfall den Wegfall der privaten BU-Leistungen bedeuten. Gleichwohl bist Du aber nicht verpflichtet, das Ergebnis des Weitergewährungsantrages zur gesetzl. Rentenversicherung der BU-Versicherung mitzuteilen - vorausgesetzt - Du hast vorher eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben. Ist dies der Fall, dann widerrufe diese Schweigepflichtsentbindung. Hier versucht man, die unterschiedlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderung (gesetzl.Rentenversicherung) mit einer Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherungsbedingungen gleichzustellen.

Private BU-Versicherer schliessen sich allzu gerne, dem Ergebnis der gesetzl. Rentenversicherung an, indem sie den Versicherungsnehmer(innen) suggerieren, dass damit der privaten Versicherungsgemeinschaft Gelder erspart werden in Form der Vermeidung von Doppelunteruchungen. Nur dies ist ein Trugschluss. Denn eine 50 % ige Berufsunfähigkeit ist nicht zu vergleichen, mit einem festgestellten Restleistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden der gesetzl. Rentenversicherung. Deshalb musst Du hier insbesondere aufpassen, dass man Dich nicht über den Tisch zieht.

Wenn deine private BU-Versicherung Zweifel an deiner Berufsunfähigkeit hat, dann soll sie dich gefälligst extern untersuchen lassen. Entziehe also falls geschehen - die Schweigepflichtsentbindung für die Offenbarung der Gutachtenergebnisse der gesetzlichen Rentenversicherung - bei der privaten BU-Versicherung.

Gruss
kbi1989
 
Hallo!

Nur eine kleine Info zum gestrigen DRV Gutachtertermin. Als erstes, ich bin immer noch baff das es *scheinbar* Ärzte gibt die nicht so agieren wie von mir und einigen anderen hier im Forum beschrieben. Halb 10 Termin, pünktlich drangekommen, knappe 2 Stunden Tests und dann klärendes Gespräch mit der Ärztin. Sie war weder distanziert noch aufdringlich, hat nach meinem dafürhalten offen und ehrlich gesprochen. Als Abschluss meinte sie: Die vorhergehenden GA Ergebnisse spiegeln nichtmal ansatzweise ihre wieder. Sie meinte damit auf Nachfrage meinerseits das ich mitnichten im Stande wäre zu arbeiten und ihr pauschal für mein Krankheitsbild keine Alternative einfallen würde. Der Hit jedoch ist das ich eventuell noch einen GA Termin bekomme, weil sie wie oben beschrieben die Meinung des ersten GA nicht teilt.

lg die_anni
 
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