Mein Mann hatte 2005 einen unverschuldeten Unfall mit Schultereckgelenksprengung. Er hat damals Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflicht bekommen. Jetzt wurde aber eine dauernde Behinderung (1/8 des linken Arms) von unserer privaten Unfallversicherung festgestellt. Können wir uns jetzt auch noch einmal an die gegnerische Haftpflicht wenden und noch einmal Schmerzengeld fordern? Vielen Dank für Eure Antworten.