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Zahlt die Haftpflicht bei Dauerschaden

Jerry105

Nutzer
Registriert seit
24 Apr. 2007
Beiträge
6
Mein Mann hatte 2005 einen unverschuldeten Unfall mit Schultereckgelenksprengung. Er hat damals Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflicht bekommen. Jetzt wurde aber eine dauernde Behinderung (1/8 des linken Arms) von unserer privaten Unfallversicherung festgestellt. Können wir uns jetzt auch noch einmal an die gegnerische Haftpflicht wenden und noch einmal Schmerzengeld fordern? Vielen Dank für Eure Antworten.
 
Hallo Jerry105,

dies kommt darauf an, in welchem Rahmen ihr euch mit der gegnerischen Haftpflicht verständigt habt. Wenn ich eine Abfindung vereinbart habt, dann nein. Wenn ihr Euch auf eine Schmerzensgeldsumme geeinigt habt, dann ist zu prüfen, ob der Verschlechterungsgrad so ausreichend ist, dass er nicht vorhersehbar war und dadurch nicht in der Schmerzensgeldsumme enthalten ist.
Es fehlen also ein paar Angaben, die aber sehr wichtig sind.

Gruß von der Seenixe
 
hi jerrj
wenn dein mann sich nicht abfindennlassen hat hat er anrecht, noch auf
-schmerzensgeld
-umschulung anderer beruf oder gar erwerbsunfähig
rente
-heilmitel, kur,pkw umbau , vermehrte bedürfnisse usw.
suche dir ein fachawalt

grüsse unfallopfer19
 
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