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Wonach wird das Arbeitslosengeld berechnet?

wibbelstetz

Mitglied
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
31
Ich beziehe momentan noch Verletztengeld von der BG (Berufskrankheit), aber diese Zahlung endet im Oktober 2007, weil dann die 78 Wochen abgelaufen sind. Danach bin ich dann arbeitslos, da ich auf Dauer arbeitsunfähig und schon im 61ten Lebensjahr bin und habe daher folgende Frage:
Wird das Arbeitslosengeld nach der Höhe des Verletztengeldes berechnet, oder nach der Höhe des vorherigen Verdienstes?
Oder ist etwa jemandem ein Fall bekannt, das die Zahlung des Verletztengeldes der BG auch über die 78 Wochen hinaus geht?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Besten Dank
wibbelstetz
 
Hallo wibbelstetz.

Zu 1.) Das Arbeitslosengeld richtet sich immer nach dem vorher erzielten Einkommen, wenn denn vorher eines erzielt wurde.

Sonst (glaube ich) nach einem fiktiven Einkommen, das nach Ausbildung und/oder Bildungsstand hätte erzielt werden können. Das betrifft aber wohl nur jüngere Menschen. ;)

Zu 2.) In meinem Fall hat die BG fast 21 Monate lang das Verletztengeld durch die Krakenkasse überweisen lassen. Die letzten Wochen (fast 5 Monate) sogar ohne andauernden Besuch beim D-Arzt.

Gruß
 
Hallo Karsten,
danke für die schnelle Antwort.
Bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit habe ich ununterbrochen 10 Jahre im gleichen Betrieb gearbeitet, dann wird das ALG wohl danach berechnet werden,.... oder wie siehst Du die Sache?
Gruß
wibbelstetz
 
Klar.
Soweit ich weiß, wird sogar nur das letzte Jahr zur Berechnung genutzt.

Wie und ob dabei aber auch Zuschläge (evtl. Schlechtwetter, Nachtzuschläge etc.) kann ich auch nicht sagen.
 
Nachtrag zur Erläuterung an einem Beispiel:

Mein Unfall war im September 2003.

Das letzte volle Gehalt wurde also vom Arbeitgeber für August 2003 ausgezahlt.

Beim Arbeitsamt musste ich daher die Gehaltsabrechungen von September 2002 bis August 2003 vorlegen.

Daraus wird dann das pauschalierte Nettogehalt errechnet.

Da ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe, habe ich 67% vom pauschalierten Netto bekommen. Ohne Kind wären es (wie in deinem Fall?) 60% des pauschalierten Netto gewesen.

Wie sich das pauschalierte Netto berechnet kann ich derzeit nicht genau sagen. Soweit ich weiß, werden dafür Freibeträge berücksichtigt, Kirchensteuern etc. aber wieder abgezogen usw. Eine genaue Auskunft kann dir dazu aber die AA geben, oder ein Steuerberater deines Vertrauens ;)

Gruß
 
Hallo Karsten_PI,
ich glaube Du hast mir mit Deinen Antworten schon geholfen, denn es ging mir hauptsächlich darum, ob das ALG vom Verletztengeld oder vom vorher erzielten Einkommen berechnet wird.
Nochmals Danke für die schnellen Antworten und Deine Mühe.
Gruß
wibbelstetz
 
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