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Wonach richten sich die Sozialgerichte, außer nach den Gutachtern?

Schmeichel78

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Juni 2016
Beiträge
146
Ich lese immer wieder, dass Bücher wie das von Mehrtens / Valentin / Schönberger von Sozialgerichten zitiert werden.
Aber was ist das Maß, mit dem man arbeiten kann? Zb da und da steht, dass...

Beispiel: Ich habe im oben genannten Buch einiges gefunden, was ich bei einer Neufeststellung der MdE anbringen möchte, zum Teil stehen da wortwörtlich gegenteilige Aussagen zum letzten Gutachten drin.

Aber ist das für die Sozialgerichte dann das Maß? Oder zählt das nicht, wenn der Gutachter das Gegenteil behauptet?

Wenn ja, muss man dann eher in Urteilen recherchieren?

Beispiele:
Im oben genannten Buch wird darauf hingewiesen, dass es nicht mehr relevant ist, ob man rechts oder Linkshänder ist. Der Gutachter meinte aber, als Rechtshänder ist die Behinderung links nicht so schlimm wie rechts.
Oder, ab einer Einschränkung der Einwärtsdrehung von x Grad (weiß nicht mehr genau) ist das Bedienen einer Tastatur mit der Hand nicht möglich. Der Gutachter meint, das sei subjektiv, man könne mit der Schulter ausgleichen (was zu völlig skurrilen Bildern führt, unnatürlich ist und nach kurzer Zeit schmerzt) und es sei einfach nicht relevant für die MdE.

Wenn ich schon alleine irgendwann vor dem. Sozialgericht stehe, dann will ich das zitieren, wonach sie sich auch gerne richten.
 
hallo,

wenn ein SV etwas anderes vertreten will, als der standard vorgibt, dann muss er das auch begründen (also "anders, weil ..."). das beispiel "das Bedienen einer Tastatur mit der Hand nicht möglich" ist schon sehr abstrus, wenn man mit der technik vertraut ist. da stellt sich dem SV doch die frage, ob er das schon einmal dauerhaft versucht hat (er kann das ja für eine kurze zeit bewerkstelligen, aber arbeitsökonomisch schon sehr fraglich).
auch wenn das SG nicht ausschliesslich auf einen SV hören kann/muss, so sollten solche auslegungen doch angemessen begegnet werden, zb mit derartigen zitaten.


gruss

Sekundant
 
Richter:innen urteilen generell wie es ihnen passt, ob es immer den Sachverhalt widerspiegelt, ist zu bezweifeln.

Ein gutes Buch mit zahlreichen Informationen:
NomosProzessHandbuch
Prozesse in Sozialsachen
Berchtold / Richter 2. Auflage

Man kann inzwischen auch durch Diktieren Briefe schreiben - dazu braucht man aber die entsprechende Technik.
 
Hallo,

ich habe fünf aneinanderfolgenden Verfahren beigewohnt. Alle wurden verloren.

Es scheint eine Quote zu geben. Zudem fiel mir auf, dass die jeweiligen Anwälte nachlässig vorbereitet waren. Nach dem zweiten Verfahren wusste ich nach zehn Minuten wie der Prozess enden wird.

LG Christiane
 
Zudem fiel mir auf, dass die jeweiligen Anwälte nachlässig vorbereitet waren.

Das kann ich so bestätigen. Beim Warten auf meinen Gerichtstermin habe ich miterlebt, wie ein Anwalt 10 Minuten vor einem Gerichtstermin sich bei seinem "Mandanten" über die Sachlage schlau gemacht hat...

In 2 weiteren Verfahren als Zuschauer kam ich zu der Erkenntnis, daß ein Anwalt für mich in der Sache nichts bringt (... man muß sich selbst einlesen und entsprechend vorbereiten). Dazu ist u.a. dieses Forum sehr hilfreich.

Meine subjektiven Eindrücke am SG waren ernüchternt. Die BG ist dort übermächtig und hat ein Auftreten... da stockt einem der Atem.

In einem Verfahren hatte ich den Eindruck, daß das Urteil von vornherein feststand. Die Verhandlungsführung der Richterin ließ dies klar für mich so erkennen. Bei der Begründung meinte die Frau Vorsitzende, daß ihr schon klar ersichtlich ist wie die Situation sich darstellt... aber: "Ich sehe den kausalen Beweis" nicht und "So ist das halt in der Juristerei".

==> Klage abgewiesen
 
Meine subjektiven Eindrücke am SG waren ernüchternt. Die BG ist dort übermächtig und hat ein Auftreten... da stockt einem der Atem.

In einem Verfahren hatte ich den Eindruck, daß das Urteil von vornherein feststand. Die Verhandlungsführung der Richterin ließ dies klar für mich so erkennen. Bei der Begründung meinte die Frau Vorsitzende, daß ihr schon klar ersichtlich ist wie die Situation sich darstellt... aber: "Ich sehe den kausalen Beweis" nicht und "So ist das halt in der Juristerei".

==> Klage abgewiesen
Das sehe ich genauso. Die BG bestimmt die Spielregeln und eine deren Vertreterinnen plauderte einmal aus dem Nähkästchen.

>> Die ehrenamtlichen Beisitzer erfahren den Sachverhalt erst in der Verhandlung. Die beiden Beisitzer stehen für die jeweilige Partei > Beklagte + Kläger. Je jünger der Richter (Karriere) desto schlechter für den Kläger - muß nicht immer so sein. Der Ausgang steht bereits vorher fest, ist also nur eine Showeinlage.......

Ein schlechter Anwalt begünstigt einen schlechten Ausgang, trotz guter Voraussetzungen. Deshalb ist es besser, beim geringsten Vorfall (Bauchgefühl), dem Anwalt das Mandat zu entziehen.

Wichtig sind Beweise! Fehlende Untersuchungen begünstigen die Beklagte. Wer erst fünf Tage nach Unfall zum Arzt geht, hat von vornherein schlechte Karten. Die Richter sprechen hier vom Fehlen des Vollbeweises.

Eigene Erfahrungen: es wird sehr oft so untersucht, dass nichts gefunden wird, dass die Versicherung bezahlen muß!
Zweigleisig fahren >> anderen Arzt aufsuchen und den AU nicht erwähnen. Eventuell auch Privatarzt.

Diagnose: myofasziales Schmerzsyndrom reicht nicht aus, die Frage nach der Herkunft (durch Unfall - bspw. Prellungen) muß klar diagnostiziert wurden sein. Fehlt der Beweis, verliert man das Verfahren.

Schriftstücke und Befunde dem Gericht nachreichen. Hier aufpassen, dass der Anwalt nicht schlampert!

Eigene Initiative ist wichtig!

Weitere Fallstricke:
BGn lassen häufig NICHTS unversucht, um an Informationen zu gelangen. Das gilt auch für Kliniken, die ihre eigenen Fehler vertuschen wollen. Die Wahl der Mittel beinhaltet auch nicht-legale!



LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Chriitiane 17

Dein Bericht deckt sich zu 100% mit meiner Gerichtsverhandlung, am 28.02.22, vor dem SG-HN. Beweise und Zeugen werden vom SG ignoriert. Stellungnahmen vom 109er GA werden vom SG einfach unterschlagen. Von der BG wird einfach ein neues GA, unter dem Deckmantel "Stellungnahme" in Auftrag gegeben, welches von einem von der BG in Abhängigkeit angestellten
Beratungsarzt erstellt wurde und ein neutrales 109er GA, vom SG entkräftet und entwertet wird.
Vorsitzende Richterin ist 28-30 Jahre jung und hat sich schon an die BG verkauft od. prostituiert, nur
schade um die verschwendete Studienzeit.
Jetzt geht es in die Runde 2.

VG Jürgen
 
Meine Erfahrungen dazu, wenn Richter:innen nicht da wollen was gesetzlich geregelt ist, Befangenheitsantrag stellen, wenn
es sein muss mehrmals (die Anwälte spielen in der Regel da nicht mit).

In meiner aktuellen Sache beim LSG wollte die Berichterstatterin auch nichts mehr unternehmen, (von Amtswegen) da habe ich
ihr klar gemacht, dass solange nicht alle Fakten ermittelt sind, sie gesetzlich verpflichtet ist, dass zu tun.
 
Hallo @GaWasIn, ist dir eigentlich bewusst, was der von dir beauftragte Gutachter (Orthopäde? Chirurg? Sozialmediziner?) - vor allem in seiner eigenen Stellungnahme zu seinem §109er Gutachten - aussagen will?
Hat er mit der Diagnose der "posttraumatischen Verbitterungsstörung" und der "mittelschweren Depression" fachfremde Diagnosen gestellt, oder ist er auch Psychologe?

Welche Fachrichtung hat der Beratungsarzt der BG-Bau inne?

Gruß MM
 
@ MM,

es ist schade das Du nicht durch PN erreichbar bist. Dem Bericht von gestern besteht gegenüber absoluter Klärungsbedarf. Hier geht etwas in die falsche Richtung. Leider kann ich diesbezüglich nicht
alles und vor allem keine Persos ins Forum stellen, somit würde ich der Beklagten, welche zu 100% hier am mitlesen ist, Steilvorlagen anbieten. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit das wir uns privat
Unterhalten können. Wenn Du dieses liest, vielleicht hast Du eine Lösung und kannst einen Vorschlag
machen. Du kannst mich ja auch über PN kontaktieren.
Freue mich über jeden Vorschlag.

VG Jürgen.
 
@ Chriitiane 17

Dein Bericht deckt sich zu 100% mit meiner Gerichtsverhandlung, am 28.02.22, vor dem SG-HN. Beweise und Zeugen werden vom SG ignoriert. Stellungnahmen vom 109er GA werden vom SG einfach unterschlagen. Von der BG wird einfach ein neues GA, unter dem Deckmantel "Stellungnahme" in Auftrag gegeben, welches von einem von der BG in Abhängigkeit angestellten
Beratungsarzt erstellt wurde und ein neutrales 109er GA, vom SG entkräftet und entwertet wird.
Vorsitzende Richterin ist 28-30 Jahre jung und hat sich schon an die BG verkauft od. prostituiert, nur
schade um die verschwendete Studienzeit.
Jetzt geht es in die Runde 2.

VG Jürgen
Starkes Stück!
Runde 2 !!! Sehr richtig!

Das neue Gutachten (Stellungnahme) wurde von wem erstellt. Einer der vorherigen Gutachter?

Wie konnte die Richterin das 109 Gutachten ignorieren? Verstehe ich nicht!

Viel Erfolg!
LG Christiane
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo @GaWasIn, ist dir eigentlich bewusst, was der von dir beauftragte Gutachter (Orthopäde? Chirurg? Sozialmediziner?) - vor allem in seiner eigenen Stellungnahme zu seinem §109er Gutachten - aussagen will?
Hat er mit der Diagnose der "posttraumatischen Verbitterungsstörung" und der "mittelschweren Depression" fachfremde Diagnosen gestellt, oder ist er auch Psychologe?

Welche Fachrichtung hat der Beratungsarzt der BG-Bau inne?

Gruß MM
:oops::oops::oops::oops::oops:
 
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