Schmeichel78
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 20 Juni 2016
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Ich lese immer wieder, dass Bücher wie das von Mehrtens / Valentin / Schönberger von Sozialgerichten zitiert werden.
Aber was ist das Maß, mit dem man arbeiten kann? Zb da und da steht, dass...
Beispiel: Ich habe im oben genannten Buch einiges gefunden, was ich bei einer Neufeststellung der MdE anbringen möchte, zum Teil stehen da wortwörtlich gegenteilige Aussagen zum letzten Gutachten drin.
Aber ist das für die Sozialgerichte dann das Maß? Oder zählt das nicht, wenn der Gutachter das Gegenteil behauptet?
Wenn ja, muss man dann eher in Urteilen recherchieren?
Beispiele:
Im oben genannten Buch wird darauf hingewiesen, dass es nicht mehr relevant ist, ob man rechts oder Linkshänder ist. Der Gutachter meinte aber, als Rechtshänder ist die Behinderung links nicht so schlimm wie rechts.
Oder, ab einer Einschränkung der Einwärtsdrehung von x Grad (weiß nicht mehr genau) ist das Bedienen einer Tastatur mit der Hand nicht möglich. Der Gutachter meint, das sei subjektiv, man könne mit der Schulter ausgleichen (was zu völlig skurrilen Bildern führt, unnatürlich ist und nach kurzer Zeit schmerzt) und es sei einfach nicht relevant für die MdE.
Wenn ich schon alleine irgendwann vor dem. Sozialgericht stehe, dann will ich das zitieren, wonach sie sich auch gerne richten.
Aber was ist das Maß, mit dem man arbeiten kann? Zb da und da steht, dass...
Beispiel: Ich habe im oben genannten Buch einiges gefunden, was ich bei einer Neufeststellung der MdE anbringen möchte, zum Teil stehen da wortwörtlich gegenteilige Aussagen zum letzten Gutachten drin.
Aber ist das für die Sozialgerichte dann das Maß? Oder zählt das nicht, wenn der Gutachter das Gegenteil behauptet?
Wenn ja, muss man dann eher in Urteilen recherchieren?
Beispiele:
Im oben genannten Buch wird darauf hingewiesen, dass es nicht mehr relevant ist, ob man rechts oder Linkshänder ist. Der Gutachter meinte aber, als Rechtshänder ist die Behinderung links nicht so schlimm wie rechts.
Oder, ab einer Einschränkung der Einwärtsdrehung von x Grad (weiß nicht mehr genau) ist das Bedienen einer Tastatur mit der Hand nicht möglich. Der Gutachter meint, das sei subjektiv, man könne mit der Schulter ausgleichen (was zu völlig skurrilen Bildern führt, unnatürlich ist und nach kurzer Zeit schmerzt) und es sei einfach nicht relevant für die MdE.
Wenn ich schon alleine irgendwann vor dem. Sozialgericht stehe, dann will ich das zitieren, wonach sie sich auch gerne richten.