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Wollte mal meine Geschichte erzählen!

tim88

Nutzer
Registriert seit
29 März 2007
Beiträge
4
Hallo zusammen!

Habe mich grad im forum angemeldet und wollte mich mal vorstellen. Ich habe am 13.06.06 einen sehr schweren Motorradunfall gehabt. An einem Dienstagabend um halb 9 wollte ich wie jeden Tag zu meiner Freundin ins Nachbardorf fahren. Zwischen zwei Dörfern wollte ich in einen Feldweg einbiegen, ich habe meinen Blinker gesetzt und mich eingeordnet. In dem Moment als ich abbiegen wollte, wollte mich ein andere Motorradfahrer überholen und fuhr mir ungebremst mit 110km/h und die Seite aufs Bein drauf. Nach 54m kam ich auf der Straße zum liegen. Nach 2 min. waren die ersten Helfer am Unfallort. 5min. nachdem der Notruf abgesetzt war, waren die "First Responder" der Feuerwehr da um mir zu helfen. Zufälligerweise war auch noch ein Rettungshubschrauber in der Nähe. Innerhalb von 15 min. war ich kommplett mit Notärzten usw. versorgt. Ein kleiner Auszug aus meinem Verletzungsmuster: offene Unterschenkelfraktur 3. Grades, Nierenzerreißung, Milzriss, Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutungen, starke lungenprellung, weichteilverletzung am Oberschenkel, Halswirbelkörper 4 gebrochen, Lendenwirbelkörper 1-4 Querfortsatzfraktur, usw.
Ich war die ersten 4 Wochen im künstlichen Koma gelegen danach noch 1 Woche auf Intensivstation, dann noch 2 Wochen auf der "normalen" Station. Anschließend insgesamt 6 Wochen auf Reha. Ich finde es ging trotz alledem ziemlich schnell, wenn man bedenkt was ich alles gehabt habe.
Seit Dezember arbeite ich schon wieder. Das muss man sich mal vorstellen!
Die Ärzte haben gemeint, wenn ich n paar jahre älter gewesen wäre hätte ich des alles nicht überlebt.

Was sagt ihr dazu?

Gruß Tim
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hi Tim88

also, was soll ich sagen? Herzlichen Glückwunsch zum zweiten Leben und herzlich willkommen in diesem Forum. Musst ja einen Haufen Schutzengel auf dem Sozius gehabt haben :)
Aber lass mal raus, wieso du in diesem Forum gelandet bist Hier ist namlich kaum einer, der rundum glücklich ist! :confused:
Viele Grüße Cuti
 
re. Antwort

Hallo Tim,.

willkommen im Forum bei uns allen und willkommen im Leben,..:)

Deinen Link musste ich löschen, bringe diesen in Deinem persönlichen Profil ein, unter. In diesem Sinne, sam
 
Hi Tim,

da sag ich auch gern: herzlichen Glückwunsch! Es freut, so etwas zu lesen.

Alles Gute weiterhin!
Cindy
 
update

hallo nochmal,

also mittlerweile sind über 1 anderhalb jahre vergangen und ich wollte mal fragen ob einer von euch erfahrungen mit der "Nürnberger Versicherung" gehabt hat

ich streite mich seit meiner genesung mit den ****löchern rum...

sie haben mit nach ca. nem jahr einen vorschuss von 12.000€ überwiesen, wollen aber jetzt die schuldfrage auf 50/50 regulieren. mein anwalt sagt das aufgrund der unfallkonstellation (schönes wort^^) ich bestenfalls mit 2/3 , 1/3 zu gunsten für mich rechnen müsste.
außerdem wollen die das ich einen abfindungserklärung unterschreibe (was ich auf keienen fall machen werde) und sie mich dann mit insgesamt 40.000€ abspeisen, d.h. ich noch 28.000€ bekommen würde.

morgen habe ich wieder nen anwaltstermin. mir hängt das alles sowas zum halse raus ich kann es gar nicht in worte fassen!

den anwalt habe ich auch schon einmal gewechselt, weil mein erster einfach eine niete war und sich meiner meinung nach nicht um mich gekümmert hat bzw. sich nie bei mir gemeldet hat.

was sagt ihr dazu?

gruß

tim
 
Hallo Tim,

schön, dass Du Dich wieder meldest.

Du schreibst:

Zwischen zwei Dörfern wollte ich in einen Feldweg einbiegen, ich habe meinen Blinker gesetzt und mich eingeordnet. In dem Moment als ich abbiegen wollte, wollte mich ein andere Motorradfahrer überholen und fuhr mir ungebremst mit 110km/h und die Seite aufs Bein drauf.

wollen aber jetzt die schuldfrage auf 50/50 regulieren. mein anwalt sagt das aufgrund der unfallkonstellation (schönes wort^^) ich bestenfalls mit 2/3 , 1/3 zu gunsten für mich rechnen müsste.

Dass die Vericherung Dich drücken möchte ist klar, aber die Einschätzung Deines Anwaltes, kann ich bei Deiner Beschreibung des Unfallhergangs nicht nachvollziehen.

Hatte die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Wenn ja, wie ist der Sachstand?

Liebe Grüsse

Petra
 
hi petra,

das zivilrechtliche verfahren gegen mich wegen fahrlässiger tötung ist eingestellt und somit brauche ich da keine angst zu haben, aber laut gutachten wäre der unfall vermeidbar gewesen, wenn ich die 2. rückschaupflicht erfüllt hätte (d.h. schulterblick)
desweiteren bin ich angeblich in einem zu geringen radius abgebogen(die kurve geschnitten).

zu meiner verteidung möchte ich sagen, dass ich den motorradfahrer von hinten gesehen habe, ich aber schnell in den feldweg einbiegen wollte, dass er ungestört auf seiner fahrspur weiterfahren kann. (100%ig weiss ich nicht mehr wie es abgelaufen ist, aber ich denke es war so)

aber wenn ich das der versicherung/ dem richter erzählen würde, würde ich ja streng genommen fahrlässig gehandelt haben oder?


gruß

Tim
 
Hallo Tim,

ich verstehe es leider immer noch nicht.

Ich habe selbst den Mottorrad-Führerschein.

Also Du bist links abgebogen und in dem Moment wollte Dich der andere Moped-Fahrer (der durch den Unfall gestoreben ist) Dich links überholen. Dadurch kam es zur Kollission.

Dir wird vorgeworfen, dass Du nicht über die Schulter geschaut hast.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich vor dem Abbiegen über die Schulter schauen muss, aber nicht während des Abbiegevorgangs.

Außerdem habe ich gelernt, dann man einen der links abbiegen möchte, auf keinen Fall links überholen darf.

aber wenn ich das der versicherung/ dem richter erzählen würde, würde ich ja streng genommen fahrlässig gehandelt haben oder?

Das könnte Dir so vorgeworfen werden, ich sehe dies aber anders, nämlich, dass Du die Fahrspur schnellstmöglich frei machen wolltest und Du dabei aber die Situation falsch eingeschätzt hast.

Wie konntest Du außerdem erkennen, dass der andere Verkehrsteilnehmer Dich verbotswidrig links überholen wollte?


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Tim, Hallo Petra,

hatte vor Jahren, einen ähnlichen Unfall, allerdings nur Blechschaden.
Der Verursacher war ich, da ich den nachfolgenden Verkehr nicht beachtet habe. Hatte auch den Blinker an und wollte links abbiegen und in dem Augenblick überholte mich ein anders Auto.

Mfg

Pit
 
Hallo Pit,

das verstehe ich nicht. Den nachfolgenden Verkehr musst Du beim Spurwechsel beispielsweise beachten.

Aber m. E. nicht, wenn Dich ein Fahrzeug links überholt, wenn Du links abbiegst

Liebe Grüsse

Petra

Edit: Hier mal etwas bezüglich Rechtsprechung:

Rechtsprechung: Ausnahmen von der Pflicht zur zweiten Rückschau

Unter besonderen Umständen darf ein Linkseinbieger von einer zweiten Rückschau absehen; das OLG Celle VersR 1978, 964 hat sich hierzu (in Übereinstimmung mit BGH VersR 1962, 361) folgendermaßen geäußert:
"Ein Linksabbieger ist nur dann von der Verpflichtung zur sogenannten zweiten Rückschau enthoben, wenn ein Überholen aus technischen Gründen nicht möglich ist oder wenn ein Linksüberholen im besonderen Maß verkehrswidrig wäre und aus diesem Grund so fernliegt, daß sich der nach links Abbiegende auch unter Berücksichtigung der ihn treffenden gesteigerten Sorgfaltspflicht auf eine solche Möglichkeit nicht einzustellen braucht."
Der BGH VersR 1970, 347 hält im Ortsverkehr bei Einhaltung aller sonstigen Sorgfaltspflichten eine nochmalige Rückschau für entbehrlich:
"Ein Kraftfahrer, der im Ortsverkehr nach links in eine andere Straße einbiegen will und sich nach einem Blick in den Rückspiegel zur Straßenmitte hin eingeordnet sowie die Richtungsänderung angezeigt hat, braucht nicht nochmals den nachfolgenden Verkehr zu beobachten, wenn eine klare und unmißverständliche Verkehrslage besteht, bei der er darauf vertrauen darf, seine Abbiegeabsicht könne nicht mehr übersehen oder verkannt werden."
Ebenso haben das OLG Bamberg VersR 1971, 769 und das OLG Düsseldorf VersR 1972, 470 entschieden. Das OLG Düsseldorf aaO. hat sogar volle Haftung des Überholers angenommen, während das OLG Bamberg aaO. zumindest den Unabwendbarkeitsbeweis für den Linksabbieger als nicht geführt ansehen will, wenn keine nochmalige Rückschau erfolgte.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/KeineZweitrueckschau.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
hi petra,

also das gutachten sagt, dass wenn ich kurz vor dem abbiegen meine 2e rückschaupflicht erfüllt hätte, hätte der unfall vermieden werden können.

auch das "kurve schneiden" wird mir ja zu last gelegt

ich habe heute mit meinem anwalt geredet und wir haben uns darauf geeinigt die 60:40 anzunehmen und lieber beim schmerzensgeld was "rauszuholen". wobei das auch nicht sooo dermaßen üppig ausfallen wird.

"wir sind nunmal nicht in amerika" sagt mein anwalt immer. da hat er recht in ami-land wäre ich jetzt millionär....

wiederrum meint er, dass es in italien fast gar kein schmerzensgeld gibt...

wenn man es so sieht, bin ich froh das ich noch lebe und alles machen kann was ich vor dem unfall gemacht hab.

geld ist nicht alles im leben. es erleichtert einiges, macht das leben aber nicht leichter. amen :)
 
Hallo Tim,

das ist die richtige Einstellung.

Du hast soviel Glück gehabt und hast Dein Leben wieder aufnehmen können.
Ich würde an Deiner Stelle auch einen Strich ziehen und die "Sache" so beenden.

Ich wünsche Dir viel Glück, vergiß uns nicht und nimm viele gute Tipp´s aus diesem Forum mit.

Liebe Grüße
Kai-Uwe:D
 
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