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Wollen Kommunen einen Anwalt mundtot machen?

anaconda

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
346
Behördenwillkür und anwaltliches Standesverfahren

"""Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO)."""

http://www.sozialticker.com/behoerdenwillkuer-und-anwaltliches-standesverfahren_20080929.html

http://www.behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/PDF/Ladungstermin/ladung-08-10-27.pdf

http://www.behindertemenschen.de/behoerdenwillkuer/

Hoffentlich hackt in diesem Fall wirklich
einmal "eine Krähe der anderen kein Auge aus"!

Daumen drücken :)

anaconda
 
Hallo anaconda,

vielen Danke für den wichtigen Hinweis.

Schade, dass dieser Anwalt so überlastet ist, denn es wäre ein Anwalt nach meinem Geschmack auch für unsere Arbeit.

Die Art und Weise, gegen unbeugsame Personen vorzugehen, denen noch Pflichterfüllung aus ihrem korruptionsimmunen Charakter Vorrang haben, kennen wir bereits von verfolgten Ärzten, die ebenfalls durch schadensfallentsorgender Behördenwillkür gefoltert werden.

Gruß Ariel
 
Hallo,

wer in dieser Gegend wohnt und die Möglichkeit hat zu diesem Termin zu gehen, der sollte dies unbedingt tun. Schon aus Fragen der Solidarität mit dem Anliegen. Was unter der Fahne von Recht und Gesetz in unserem Land alles passiert ist schon erschreckend.

Meine Bitte: Alle die können sollten hingehen und Stellung beziehen.

Gruß von der Seenixe
 
Herzlichen Dank Anaconda,

ich werde am 27.10, sofern ich gesundheitlich in der Lage bin,in Oldenburg sein und hoffe, dass wir überhaupt die Chance bekommen, teil zu nehmen an der Verhandlung, denn wenn die den Medienrummel erahnen, werden die ggf. die Sitzung nichtöffentlich abhalten ... oder ist das in so einem Verfahren nicht möglich die Öffentlichkeit auszuschließen

Dennoch werde ich versuchen dort zu sein und Leute mobilisieren, die ebenfalls mitkommen werden um diesem Anwalt die Rücken zu stärken.

Liebe Grüsse vonnet NixchenII
 
Heute: Der Anwalt vor Gericht - RA Kroll

Hallo,

hier der versprochene Bericht, dieser wurde mir zur Freigabe übersandt.

Ich reiste mit der DB an und folgte der Wegbeschreibung laut der Homepage des OLG Oldenburg.

Das OLG hat auf seiner Homepage übrigens eine Wegbeschreibung für Bahnfahrer, die zu Fuß das Gericht erreichen wollen:
Gleich zu Beginn am Bahnhof fehlt das entsprechende Straßenschild. Amüsant ist jedoch die stark gemischte Ansiedlung von Gewerbe in dieser Straße: Auf der Ecke am Bahnhof zunächst ein Sexshop, schräg gegenüber wenn man weitergeht das örtliche Büro des SoVD, daneben das Büro DIE LINKE., schräg gegenüber die Oldenburger Tafel, auf dem Nachbargrundstück der DGB und dort gegenüber ein Sexkino. ;):rolleyes:


Zum heutigen Termin im Standesverfahren gegen Rechtsanwalt Alfred Kroll am OLG Oldenburg waren etwa 150 Besucher erschienen, darunter auch zahlreiche Rollifahrer, sowie Vertreter diverser Medien: Z.B. die taz-nord (Ausgabe für Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie das westliche Mecklenburg-Vorpommern), die Nordwestzeitung aus Oldenburg, ein Hörfunkreporter des NDR1 Studio Oldenburg sowie
ein Hörfunk und TV-Team des Regionalsenders www.oeins.de .

Zunächst tat sich nichts – die Zeit verging, 10.00 Uhr war längst vorbei, ein Murren war deutlich zu vernehmen. Dann trat gegen 10.30 Uhr zunächst der Verteidiger des Anwalts Kroll, ein Herr Dr. Brieske, vor die versammelten Besucher und erklärte, dass das, was derzeit hinter der verschlossenen Tür abläuft, noch keineswegs die Verhandlung ist und immer noch über Formalitäten gesprochen wird.

Die Medienvertreter waren jedoch von Beginn an im Sitzungssaal anwesend.

Kurz danach werden die Besucher durch die zahlreich vorhandenen Justizwachtmeister nach draußen vor das Portal des OLG gebeten, wo zunächst der Verteidiger des Herrn Kroll und anschließend er selbst ein Statement abgeben. Herr Kroll spricht anschließend noch direkt mit den Medienvertretern.

Es wird Bezug genommen auf ein am 15.4.2008 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach einem Anwalt zugestanden wird, im besonderen Fall für die Schilderung / Darlegung eines Sachverhalts auch schon mal eine etwas deutlichere (krassere) Wortwahl verwenden zu dürfen.

Da wohl sein Verteidiger erst recht spät von dem heutigen Termin erfuhr, konnte dieser sich mit dem gesamten Sachverhalt noch nicht ausreichend auseinandersetzen.

Rechtsanwalt Kroll geht davon aus, dass das heutige Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Falls es doch eine Neuauflage des Verfahrens geben sollte, dann erst im kommenden Jahr.

Sein Anliegen ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit zu schaffen und rief die Anwesenden dazu auf, sich zu informieren, Netzwerke zu bilden und nicht tatenlos zuzusehen, wie die Rechte der betroffenen durch Willkürmaßnahmen der Ämter und Behörden immer weiter beschnitten werden.

Ein besonderes Anliegen sind ihm dabei schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen nachhaltig zu vertreten, speziell ihre Rechte wahr zu nehmen. Er hat schon erleben müssen, dass Mandanten, zermürbt durch den Hindernislauf durch die Behörden, als letzten Ausweg den Suizid wählten.

Ziel der Behörden sind Einsparungen um jeden Preis, auch wenn der Weg dorthin mit Leichen gepflastert wird.

Es waren in diesem Fall leitende Mitarbeiter (die jeweiligen Amtsleiter) der Stadt Oldenburg, des Landkreises Oldenburg sowie des Landkreises Friesland, die dem Anwalt Kroll dieses Standesverfahren eingebrockt haben. Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter liegen auf den Gebieten Alg II und Sozialhilfe.

Wie Herr Kroll erläuterte, wandten sich diese Behörden, - ich verwende mal einfach diesen Sammelbegriff - die sich offenbar durch die wohl im Einzelfall drastische Wortwahl des Anwalts Kroll gekränkt oder beleidigt fühlten, sich mit ihrem „Kummer“ an die Anwaltskammer wandten, die dann gezwungen war, das Verfahren an die Oberstaatsanwaltschaft abzugeben; die zunächst prüfte und dann zu dem Ergebnis gelangte, dass ein Standesverfahren zu eröffnen ist.

Bei einem anwaltlichen Standesverfahren sitzen keine Richter auf den Stühlen, sondern von der örtlichen Rechtsanwaltskammer in ihrem Kammerbezirk ausgewählte Rechtsanwälte.

In diesem Fall waren es die
Anwälte Sandhaus, Dr.Hellmann und Eßer, die über ihren Kollegen richten sollten.

Soweit zu diesem Termin.

Und hier schon die Meldung der taz-nord:

http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/1/der-anwalt-vor-gericht/


............da fällt mir doch so nebenher ein, dass Behörden es den betroffenen Hilfeempfängern immer wieder schwer machen, zu ihrem Recht zu gelangen.

Wurde aber nicht aus Anlass der Bankenkrise auch darüber berichtet, dass Behörden öffentliche Mittel (Steuergelder) verzockt haben?

Mir fällt ferner dazu ein, dass in obigem Fall die Oberstaatsanwaltschaft zwar keine Mühen scheute, dieses Verfahren ins rollen zu bringen.

Aber war es nicht die Staatsanwaltschaft Bremen – nicht weit von Oldenburg entfernt, die in diesen Tagen Mitglieder einer Einbrecherbande wieder laufen ließ, die mit einer Einbruchserien in Schlecker-Märkte einen Gesamtschaden von 2 Millionen EUR anrichtete? Es bestand keine Notwendigkeit, diese Einbrecher in den Knast zu schicken.

Dazu fällt mir weiter ein, dass man die Zelle dringender brauchte, weil ein älterer Hartz IV-Empfänger nun einsitzen muss, weil er wegen seiner Hartz IV-Einkünfte eine hohe Geldstrafe nicht bezahlen kann.

DAS ist deutsches Recht!

anaconda
 
Hallo,

zur der "Verhandlung" vor dem OLG Oldenburg hier die "Danksagung" :p

http://behindertemenschen.de/PDF/Gerichtsverfahren/vertagung.pdf

"""Das Ergebnis der heutigen Sitzung zeigt meines Erachtens erfreuliche Tendenzen dahingehend
auf, dass Sozialleistungsbehörden einen engagierten und unbequemen Anwalt nicht – wie wohl
gedacht – so einfach ausschalten können.
Die Freiheit der Advokatur im Sinne einer wirksamen
Interessenvertretung steht unter dem Schutz von Art. 12 GG. Die Unabhängigkeit von
Rechtsanwälten insbesondere unter dem Aspekt einer Tätigkeit als „Organ der Rechtspflege“ hat
heute einen wichtigen Etappensieg im Kampf um das Recht erzielt. Der Glaube an den
Rechtsstaat hat am heutigen Tage zugenommen. Darüber freue ich mich persönlich sehr und
meine behinderten Mandanten hoffentlich auch.""


anaconda
 
Zuletzt bearbeitet:
Frustrierter Seufzer oder doch Hoffnung?

Hallo an alle,

Seufzer von mir,

es gab einen Jesus von Nazareth, einen Industriellen Oskar Schindler, eine Mutter Teresa und jetzt einen Rechtsanwalt Kroll

Nicht viel, für die Bestätigung dafür, dass es bei menschlichen Wesen sowas wie ein Gewissen (nach Thomas von Aquin) gibt.

Bei den übrigen ist dieser Platz im Hirn besetzt mit Vorfahrts-Einbahnsystem für persönlichen Vorteil.

Um auf die bei Behörden-Mitarbeitern eigenen Selbstgefälligkeiten aufmerksam zu machen, bedarf es großtöniger Glocken. Die sind nun halt mal laut und manche schrill, aber ohne dieses "übertönen", würde man garnichts davon bemerken, bei des Volkes gleichgültiger Zurückhaltung dass es im sogenannten Rechtsstaat überholtes Recht gibt.

Erst wenn sie dann mal selbst betroffen sind, dann heißt es, kümmert es denn eigentlich niemanden?

Doch einen schon, einen Herrn RA Kroll nämlich.

Von meinem Anwalt kann ich sowas, ein Engagement für die schwächere Seite, nur erträumen und selbst dabei wäre es nur Schäumle!

Wir wissen doch alle längst was passiert, wenn ein Falschgutachter wegen seiner kriminellen Machenschaften beim Staatsanwalt angezeigt wird - es wird immer mangels öffentlichen Interesses eingestellt.

Frustrierter Seufzer!

Gruß Ariel
 
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