Heute: Der Anwalt vor Gericht - RA Kroll
Hallo,
hier der versprochene Bericht, dieser wurde mir zur Freigabe übersandt.
Ich reiste mit der DB an und folgte der Wegbeschreibung laut der Homepage des OLG Oldenburg.
Das OLG hat auf seiner Homepage übrigens eine Wegbeschreibung für Bahnfahrer, die zu Fuß das Gericht erreichen wollen:
Gleich zu Beginn am Bahnhof fehlt das entsprechende Straßenschild. Amüsant ist jedoch die stark gemischte Ansiedlung von Gewerbe in dieser Straße: Auf der Ecke am Bahnhof zunächst ein Sexshop, schräg gegenüber wenn man weitergeht das örtliche Büro des SoVD, daneben das Büro DIE LINKE., schräg gegenüber die Oldenburger Tafel, auf dem Nachbargrundstück der DGB und dort gegenüber ein Sexkino.
Zum heutigen Termin im
Standesverfahren gegen Rechtsanwalt Alfred Kroll am OLG Oldenburg waren etwa 150 Besucher erschienen, darunter auch zahlreiche Rollifahrer, sowie Vertreter diverser Medien: Z.B. die taz-nord (Ausgabe für Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein sowie das westliche Mecklenburg-Vorpommern), die Nordwestzeitung aus Oldenburg, ein Hörfunkreporter des NDR1 Studio Oldenburg sowie
ein Hörfunk und TV-Team des Regionalsenders
www.oeins.de .
Zunächst tat sich nichts – die Zeit verging, 10.00 Uhr war längst vorbei, ein Murren war deutlich zu vernehmen. Dann trat gegen 10.30 Uhr zunächst der Verteidiger des Anwalts Kroll, ein
Herr Dr. Brieske, vor die versammelten Besucher und erklärte, dass das, was derzeit hinter der verschlossenen Tür abläuft, noch keineswegs die Verhandlung ist und immer noch über Formalitäten gesprochen wird.
Die Medienvertreter waren jedoch von Beginn an im Sitzungssaal anwesend.
Kurz danach werden die Besucher durch die zahlreich vorhandenen Justizwachtmeister nach draußen vor das Portal des OLG gebeten, wo zunächst der Verteidiger des Herrn Kroll und anschließend er selbst ein Statement abgeben. Herr Kroll spricht anschließend noch direkt mit den Medienvertretern.
Es wird Bezug genommen auf ein am 15.4.2008 ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach einem Anwalt zugestanden wird, im besonderen Fall für die Schilderung / Darlegung eines Sachverhalts auch schon mal eine etwas deutlichere (krassere) Wortwahl verwenden zu dürfen.
Da wohl sein Verteidiger erst recht spät von dem heutigen Termin erfuhr, konnte dieser sich mit dem gesamten Sachverhalt noch nicht ausreichend auseinandersetzen.
Rechtsanwalt Kroll geht davon aus, dass das heutige Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Falls es doch eine Neuauflage des Verfahrens geben sollte, dann erst im kommenden Jahr.
Sein Anliegen ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit zu schaffen und rief die Anwesenden dazu auf, sich zu informieren, Netzwerke zu bilden und nicht tatenlos zuzusehen, wie die Rechte der betroffenen durch Willkürmaßnahmen der Ämter und Behörden immer weiter beschnitten werden.
Ein besonderes Anliegen sind ihm dabei schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen nachhaltig zu vertreten, speziell ihre Rechte wahr zu nehmen. Er hat schon erleben müssen, dass Mandanten, zermürbt durch den Hindernislauf durch die Behörden, als letzten Ausweg den Suizid wählten.
Ziel der Behörden sind Einsparungen um jeden Preis, auch wenn der Weg dorthin mit Leichen gepflastert wird.
Es waren in diesem Fall leitende Mitarbeiter (die jeweiligen Amtsleiter) der Stadt Oldenburg, des Landkreises Oldenburg sowie des Landkreises Friesland, die dem Anwalt Kroll dieses Standesverfahren eingebrockt haben. Die Aufgabenbereiche dieser Mitarbeiter liegen auf den Gebieten Alg II und Sozialhilfe.
Wie Herr Kroll erläuterte, wandten sich diese Behörden, - ich verwende mal einfach diesen Sammelbegriff - die sich offenbar durch die wohl im Einzelfall drastische Wortwahl des Anwalts Kroll gekränkt oder beleidigt fühlten, sich mit ihrem „Kummer“ an die Anwaltskammer wandten, die dann gezwungen war, das Verfahren an die Oberstaatsanwaltschaft abzugeben; die zunächst prüfte und dann zu dem Ergebnis gelangte, dass ein Standesverfahren zu eröffnen ist.
Bei einem anwaltlichen Standesverfahren sitzen keine Richter auf den Stühlen, sondern von der örtlichen Rechtsanwaltskammer in ihrem Kammerbezirk ausgewählte Rechtsanwälte.
In diesem Fall waren es die
Anwälte Sandhaus, Dr.Hellmann und Eßer, die über ihren Kollegen richten sollten.
Soweit zu diesem Termin.
Und hier schon die Meldung der taz-nord:
http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/1/der-anwalt-vor-gericht/
............da fällt mir doch so nebenher ein, dass Behörden es den betroffenen Hilfeempfängern immer wieder schwer machen, zu ihrem Recht zu gelangen.
Wurde aber nicht aus Anlass der Bankenkrise auch darüber berichtet, dass Behörden öffentliche Mittel (Steuergelder) verzockt haben?
Mir fällt ferner dazu ein, dass in obigem Fall die Oberstaatsanwaltschaft zwar keine Mühen scheute, dieses Verfahren ins rollen zu bringen.
Aber war es nicht die Staatsanwaltschaft Bremen – nicht weit von Oldenburg entfernt, die in diesen Tagen Mitglieder einer Einbrecherbande wieder laufen ließ, die mit einer Einbruchserien in Schlecker-Märkte einen Gesamtschaden von 2 Millionen EUR anrichtete? Es bestand keine Notwendigkeit, diese Einbrecher in den Knast zu schicken.
Dazu fällt mir weiter ein, dass man die Zelle dringender brauchte, weil ein älterer Hartz IV-Empfänger nun einsitzen muss, weil er wegen seiner Hartz IV-Einkünfte eine hohe Geldstrafe nicht bezahlen kann.
DAS ist deutsches Recht!
anaconda