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Wohnungskündigung

Kai-Uwe

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 März 2007
Beiträge
3,037
Hallo,
ich weiß das es keine UO-Frage ist:rolleyes:
bitte dafür nicht wieder eine negative Bewertung:cool: ,
aber vielleicht hat jemand von Euch einen guten Rat für mich und meine Frau.

Unser Vermieter hat uns nach 12 Jahren wegen (angeblichen) Eigenbedarf gekündigt. Wir sollen mit seiner Tochter die Wohnung tauschen (sie wohnt in einer genauso großen Wo, wie wir nur 200 Meter weiter) unsere Wohnung hat den viel besseren Ausblick und Schnitt.
Meine Frau hat ihr Büro (sie ist selbständig) in unserer Wo. und der Hauptauftraggeber ist unten im Haus.
Also total super für uns. Meine Frau ist immer in meiner Nähe, arbeitet rund um die Uhr, aber muß nicht wegen Arbeit das Haus verlassen.

Ein Umzug könnten wir uns zeitmäßig + kraftmäßig (da meine Frau alles alleine ein/auspacken müßte und dazu ja auch arbeitet) und auch wegen der Kosten nicht leisten. Unsere Kinder studieren in ganz anderen Bundesländern und können auch nicht mal eben so vorbei kommen.

Haben wir Chancen wegen meiner Behinderung hier in der Wohnung bleiben zu können.
Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat, obwohl ich denke das unser Vermieter schon mit der Eigenbedarfforderung nicht landen kann.

Aber doppelter Widerspruchsgrund ist immer besser auch für eine bessere Nachtruhe.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe!

Leider kann ich Dir nichts raten.

Abeeeer, warum negative Bewertung, dafür ist dieser Bereich doch da!
Wer weiß vielleicht ist, dieses Thema auch für andere mit gleichem Problem wichtig.

Also keine Scheu.
Wer nicht fragt-bekommt auch keine Antwort.

LG maja
 
Hallo Maja......ich habe schon 2 negative Bewertungen bekommen, für Themen die nicht zum OU-Forum gehörten, aber im Cafe waren.

Aber trotzdem laß ich mich so schnell nicht aufhalten;)

Einen lieben Gruß für Dich
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

gegen die Kündigung kannst du erst mal widersprechen, § 574 BGB, beachte dazu auch § 574 b BGB (wegen Fristen und Begründung)!

Habe ein Buch da, da steht ne Masse dazu drin. Versuchs mal in ner Bibo

Die täglichen Mietrechtsfälle
Ernst-Otto Bruckmann
Sondereinband - Grundeigentum-Verlag (1998) - 800 Seiten
ISBN 3926773596 - ISBN-13 9783926773593

Gruß Jens
 
Eigenbedarf

Hallo, sicher haben wir uns schon schlau;) gemacht und sind sicher das wir gegen den Eigenbedarf Widerspruch einlegen können.
Nur wollten wir auch noch meine Behinderung als unzumutbare zusatz Belastung mit angeben......da hatte ich auf Tipp´s von Euch gehoft.

Danke schon einmal
Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai -Uwe!

Hab hier ein wenig mitgelesen und..
es sind doch schon Vorschläge gekommen.

Entweder kannst du versuchen-auf Unzumutbarkeit, wegen der Behinderungen , auf Dein Mietrecht zu bestehen-oder vielleicht den Vermieter bewegen, Deinen Umzug zu organisieren und bezahlen, so als eine Art Abstand oder Entschädigung.

Gruß maja
 
Hallo Kai-Uwe,


schau mal hier, da steht alles wichtige drin:

http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Infoblatt Wohnungskündigung 09 2006 _2_.pdf


Auszug:

Widerspruch gegen die Kündigung
§ 574 BGB


Der Mieter kann einer Kündigung
widersprechen, wenn der Auszug eine,
auch bei angemessener Würdigung der
Interessen des Vermieters nicht zu
rechtfertigende und besondere Härte
darstellen würde.
Hier greift die Sozialklausel des § 574
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Eine soziale Härte liegt zum Beispiel vor,

wenn ein Umzug wegen Krankheit,
Behinderung oder aus Altersgründen
unzumutbar ist,


wenn der Mieter schon sehr lange dort
wohnt und mit der Wohngegend fest
verwurzelt ist,

wenn ein Examen bevorsteht,

wenn eine Schwangerschaft besteht,

wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum
angeboten werden kann.


Ich empfehle Dir umgehend Widerspruch gem. §574 BGB einzulegen.

Danach solltest Du Dich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Die Mierterschutzverbände könne Anwälte empfehlen, die mit dieser Materie sehr gut vertraut sind.

Wenn Du einen anerkannten GDB hast, dannsende eine Kopie des Ausweises mit.

Des Weiteren solltest Du Dir von Deinem behandelnden Arzt bescheinigen lassen, dass Dir aufgrund gesundheitlicher Einschränkungenen ein Umzug auf absehbare zeit nicht zugemutet werden kann.

Da die Gesetzgebung und die Rechtssprechung sehr mieterfreundlich sind, hast Du meiner Meinung nach sehr gute Chancen.

Liebe Grüsse

Petra
 
eigenbedarf

Hi der Eigenbedarf ist nachzuweisen und zu belegen. ggfls. kann man die Eigenbedarfnutzung auch später kontrollieren.....
Aber du hättest einige Gründe die Wohnung zu "verteidigen" und dann auch zugesprochen zu bekommen.
LG. Eye
 
Hallo Petra,
genau das habe ich gesucht, vielen Dank.
Besonders das mit den Attest vom Arzt werde ich machen, dann gebündelt selber Widerspruch einlegen.

Ich hatte schon einen RA angesprochen, aber er will eine Monatsmiete (1.400€) nur für die Aussergerichtliche Einigung und das war schon ein günstiges:rolleyes: Angebot.

Wir werden es jetzt mit den Tipp´s erst einmal selber versuchen, dann können wir immer noch das Geld für einen RA ausgeben.

Hallo Eye, vielen Dank für Deinen Hinweis. Unser größter Wunsch ist noch ca. 7-8 Jahre hier in der Wo. zu bleiben, dann will auch meine Frau ihr Büro schließen und wir ziehen wieder Richtung Heimat.....Norden:D .

Danke und liebe Grüße von
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,
am besten wirst du Mitglied im örtlichen Mieterverein und lässt dich dort, erfahrungsgemäß sehr kompetent, beraten.
Die Leute dort machen nix anderes als Mietsachen und kennen sich meiner Meinung nach erheblich besser aus, als ein Anwalt der alles und unter anderem auch Mietsachen macht.
Viel Erfolg!

Micha
 
Danke Micha.....das werden wir u.a. auch machen....aber das mit Attest ist auch ein guter Tipp.

Liebe Grüße Kai-Uwe
 
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