Hallo,
ich weiß das es keine UO-Frage ist
bitte dafür nicht wieder eine negative Bewertung ,
aber vielleicht hat jemand von Euch einen guten Rat für mich und meine Frau.
Unser Vermieter hat uns nach 12 Jahren wegen (angeblichen) Eigenbedarf gekündigt. Wir sollen mit seiner Tochter die Wohnung tauschen (sie wohnt in einer genauso großen Wo, wie wir nur 200 Meter weiter) unsere Wohnung hat den viel besseren Ausblick und Schnitt.
Meine Frau hat ihr Büro (sie ist selbständig) in unserer Wo. und der Hauptauftraggeber ist unten im Haus.
Also total super für uns. Meine Frau ist immer in meiner Nähe, arbeitet rund um die Uhr, aber muß nicht wegen Arbeit das Haus verlassen.
Ein Umzug könnten wir uns zeitmäßig + kraftmäßig (da meine Frau alles alleine ein/auspacken müßte und dazu ja auch arbeitet) und auch wegen der Kosten nicht leisten. Unsere Kinder studieren in ganz anderen Bundesländern und können auch nicht mal eben so vorbei kommen.
Haben wir Chancen wegen meiner Behinderung hier in der Wohnung bleiben zu können.
Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat, obwohl ich denke das unser Vermieter schon mit der Eigenbedarfforderung nicht landen kann.
Aber doppelter Widerspruchsgrund ist immer besser auch für eine bessere Nachtruhe.
Liebe Grüße
Kai-Uwe
ich weiß das es keine UO-Frage ist
bitte dafür nicht wieder eine negative Bewertung ,
aber vielleicht hat jemand von Euch einen guten Rat für mich und meine Frau.
Unser Vermieter hat uns nach 12 Jahren wegen (angeblichen) Eigenbedarf gekündigt. Wir sollen mit seiner Tochter die Wohnung tauschen (sie wohnt in einer genauso großen Wo, wie wir nur 200 Meter weiter) unsere Wohnung hat den viel besseren Ausblick und Schnitt.
Meine Frau hat ihr Büro (sie ist selbständig) in unserer Wo. und der Hauptauftraggeber ist unten im Haus.
Also total super für uns. Meine Frau ist immer in meiner Nähe, arbeitet rund um die Uhr, aber muß nicht wegen Arbeit das Haus verlassen.
Ein Umzug könnten wir uns zeitmäßig + kraftmäßig (da meine Frau alles alleine ein/auspacken müßte und dazu ja auch arbeitet) und auch wegen der Kosten nicht leisten. Unsere Kinder studieren in ganz anderen Bundesländern und können auch nicht mal eben so vorbei kommen.
Haben wir Chancen wegen meiner Behinderung hier in der Wohnung bleiben zu können.
Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat, obwohl ich denke das unser Vermieter schon mit der Eigenbedarfforderung nicht landen kann.
Aber doppelter Widerspruchsgrund ist immer besser auch für eine bessere Nachtruhe.
Liebe Grüße
Kai-Uwe