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Wohnungskündigung

Hallo, Kai-Uwe

Hier ein Hinweis zum
"Deutscher Mieterbund e.V., Littenstr, 10, 10179 Berlin

www.mieterbund.de

Frage bei Deinem örtlichen Mieterbund nach, ob in dem Jahresbeitrag eine Rechtsschutzversicherung enthalten ist oder nicht. Jeder Mieterbund ist für sich allein zuständig und hat "eigene Bedingungen", d.h. nicht jeder Jahresbeitrag beinhaltet eine Rechtsschutzversicherung. Zwar ein etwas höherer J-Beitrag, aber dann entstehen keine weiteren Kosten für einen Rechtsanwalt.

Erscheinungsweise der "Mieter-Zeitung" - zweimonatlich.

anaconda
 
Hallo anaconda,
das habe ich nicht gewußt, ich dachte alle Mietervereine sind gleich:rolleyes: .

Ich hatte beim 1. Anruf gefragt und als Antwort bekommen das der RS für diesen Fall sowieso nicht mehr zum Tragen kommt.

Aber ich werde mal Google und telefonieren.

Danke.
Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-we,

die Aussage vom Mieterbund ist absolut korrekt.

Da

1. Grundsätzlich haben Sie bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung eine 3-monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei unvorhersehbaren Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.


2. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Fälle, deren Ursache/Ursächlichkeit bereits vor dem Vertragsabschluß gegeben waren.


Quelle: http://www.ra-kotz.de/rechtsschutzversicherung.htm

Dabei ist es unerheblich, ob dies nun eine RS ist, die Private oder über den Mieterbund (auch wenn die Mitgliedsbeiträge einen RS beeinhalten) abgeschlossen wurde.


Nach meinen Erfahrungen kann es sich lohnen jetzt noch Mitglied beim Mieterbund zu werden und sich dort an anwaltlich beraten zu lassen.
Auch der außergerichtliche Schriftwechsel wird meist übernommen und ist durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.


Liebe Grüsse

Petra
 
Danke Petra, ich glaube auch das schon Hilfe beim Schriftverkehr sehr nützlich sein kann.

Vielen Dank an Alle, ich habe hier wieder gute und nützliche Tipp´s bekommen und auch meine Frau damit etwas beruhigen können.:)

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
Hallo Kai-Uwe,

habe heute morgen ganz fest an Dich gedacht - da mir eingefallen ist, dass ich gute Auskünfte bezüglich Schwerbehindertenrecht beim VdK erhalten hatte. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Verband sich ebenfalls mit Mietrecht und Schwerbehinderung beschäftigt.

Was mir jedoch konkret einfällt ist, dass bei einer zu erwartenden Verschlechterung bezüglich Behinderung und Wohnung, beispielsweise der Wegfall des Liftes bei einer Gehbehinderung in der neuen Wohnung, ein Ausschlusskriterium für einen Umzug sein könnte. Unter diesen Gesichtspunkten würde ich die neue Wohnung ersteinmal unter die Lupe nehmen. Wer weiss, vielleicht findet ihr einen Weg, den Umzug zu verhindern.

Ich wünsche euch viel Glück!
Cateye
 
Hallo Cateye, ich denke mein behand.Arzt wird mir ohne weiteres ein Attest ausstellen. Wir werden uns jetzt auch beim Mieterschutzbund melden und unseren Fall besprechen.

Ich werde hier mal erzählen wie es ausgegangen ist. Für den Widerspruch haben wir eigentlich noch Zeit.

Vielen Dank für die guten Gedanken...sind angekommen:D

Man muß schon ganz schön fit:rolleyes: sein für all den Ärger den wir zZ haben.

Liebe Grüße
Kai-Uwe
 
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