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Woher weiß ich das die höhe der Schwerbehinderung ok ist

bonny

Nutzer
Registriert seit
7 Feb. 2007
Beiträge
8
Hallo,

Also kurz ,ich hatte nach einen Autounfall vor 3 Jahren ,mal einen Antrag abgegeben beim Versorungsamt.
Heute bekam ich bescheid 20 % direkt ohne das ich irgendwie Druck gemacht habe.
Jetzt meine Frage sollte man es überprüfen lassen ,wenn Die so schnell schon 20 % geben ?
Oder sollte man es so belassen?
Gibt es irgendwo eine Tabelle wo man vergleichen kann?

Also festgestellt hat das Versorungsamt :
Degenerative Wirbelsäulenveränderungen, Hals- und Lendenwirbelsäulensyndrom ,Wirbelsäulenfehlhaltung

Wiederholte Hüftgelenksreuzung beidseits, Kniescheibenverschleiß beidseits,
chronische Schmerzen nach Beckenbruch

Grüsse bonny
 
re. Antwort

Hallo Bonny,

hier der Link; http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, oder der Auffassung die Einstufung durch das Versorgungsamt ist in Deinem Fall zu gering, in den Widerspruch zum Bescheid gehen. In diesem Sinne,.. sam
 
Hallo Bonny,

20% GdB bedeutet für Dich in der Praxis sehr wenig. Du hast damit weder die Anerkennung als Schwerbehinderter (beginnt ab 50%), noch kannst Du eine Gleichstellung erreichen (beginnt erst ab 30%).
Nach meiner Erfahrung mit dem Versorgungsamt wird die 1. Einstufung im Widerspruchs- oder Klageverfahren häufig erhöht.

Falls Du nach der o.a. angeführten Tabelle feststellen solltest, dass Deine Behinderung eigentlich höher bewertet werden muss, solltest Du zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beim Versorgungsamt beantragen. Wenn Du nicht selbst hingehen kannst oder willst, ist es auch möglich, Kopien der ärztlichen Befundberichte und der Einstufungsermittlung des Versorgungsamtes auf dem Postweg zu erhalten.

Nach Vorlage der Arztberichte kannst Du dann immer noch - ggf. mit Deinem Arzt - entscheiden, ob du das Widerspruchsverfahren weiter durchziehen willst.

In der Materie des Schwerbehindertenrechtes kennen sich i.d.R. die örtlichen Vertreter des VdK ganz gut aus. Vielleicht kannst Du Dir da konkrete Hilfe in Deinem Fall holen.

Gruß
Maxi
 
Hallo bonny,

Dein Beitrag ist zwar schon sehr alt aber viieleicht interessiert es Andere?

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden Württemberg hat zu diesem Thema eine Broschüre heraus gegeben <Behinderung und Ausweis> u.a. da kann man in Stuttgart bzw. in Freiburg nachfragen z.B. 0761/2719-0 ob es die Broschüren noch gibt.
Den die sogenannten Integrationsämter die diese Broschüren hatten gibt es nicht mehr (KA/PF).

Gruß Joachim
 
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