Paro
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- Registriert seit
- 3 Nov. 2006
- Beiträge
- 1,294
Hallo Inglag,
nicht der persönliche Erfolg des Einzelnen ist entscheidend; denn schlussendlich ist jeder Fall anderes.
Was entscheidend für alle ist, die Methoden des Systems zu entlarven als der wären:
Die Arbeitsplatzanamnes des TAD spielt die Belastungen herrunter, er wird aber vom Gutachter oder Soz.Gericht als quasi "unabhängig! gewertet.
Gutachten nach Aktenlage, man wird auch noch nach der Zustimmung und Auswahl aus 3 Vorschlägen gebeten, nur werden einem die Akten tunlichst vorenthalten. Die BG'en, die ja nur das "Allerbeste" für ihre Versicherten wollen, weisen zwar auf dem Mitwirkungsparagraphen hin, den zur Berechtigung der Akteneinsicht vergessen sie tunlichst. Das man gegenteilige Meinungen, die Eigene, in die Akte aufnehmen lassen kann, wird verschwiegen und so gutachtert es sich dann nach Aktelage, evtl. nicht mal parteiisch, sondern mangels korrekter Informationen, falsch.
Selbst wenn man persönlich vorspricht, wird man doch von einem Prof. Dr. Dr. als Laie nicht ernst genommen und im Gutachten mit folgendem Satz abgekanzelt, nachdem man dem Prof. Dr. Dr. gesagt hat, seine epedemiologischen Daten beruhten auf "Menschenversuchen" (Asbest, Lösungsmittel, aromatische Amine etc.) und wären "post off"Wissen, das aus den Leiden vieler Menschen ermittelt wurde:
"Sehr kritischer Patient, der durch die Schilderung ausführlicher chemischer Reaktionsmuster die Evalution der wahren Exposition behindert hat." Auf normal Deutsch, der hat mich mit seinem Gelaber nur aufgehalten, aber 2 anerkannte Schadstoffe hat er übersehen, genau wie der TAD der BG, so dass ich die Vermutung habe, die haben die Liste meiner Fa. einfach zwischen 2 Aktendeckel gesperrt und damit basta.
Dann haben die meisten noch ein Problem, die Juristen sind keine Mediziner und haben vielfach keine Lust sich in die Materie einzuarbeiten und gehen den leichten Gutachterweg.
Nun zum Trost für alle, ich kämpfe seit 6 Jahren unter Einschluss von BVA und Petitionsausschuss und werde nächstes Jahr beim Landessoz.-Gericht in Essen landen. Aber nicht aufgeben, darauf hoffen "die" ja. Es gibt ja noch ein Bundessozialgericht und den Europäischen Gerichtshof!
Allen ein frohes Fest, gute Besserung und viel Erfolg
Paro
nicht der persönliche Erfolg des Einzelnen ist entscheidend; denn schlussendlich ist jeder Fall anderes.
Was entscheidend für alle ist, die Methoden des Systems zu entlarven als der wären:
Die Arbeitsplatzanamnes des TAD spielt die Belastungen herrunter, er wird aber vom Gutachter oder Soz.Gericht als quasi "unabhängig! gewertet.
Gutachten nach Aktenlage, man wird auch noch nach der Zustimmung und Auswahl aus 3 Vorschlägen gebeten, nur werden einem die Akten tunlichst vorenthalten. Die BG'en, die ja nur das "Allerbeste" für ihre Versicherten wollen, weisen zwar auf dem Mitwirkungsparagraphen hin, den zur Berechtigung der Akteneinsicht vergessen sie tunlichst. Das man gegenteilige Meinungen, die Eigene, in die Akte aufnehmen lassen kann, wird verschwiegen und so gutachtert es sich dann nach Aktelage, evtl. nicht mal parteiisch, sondern mangels korrekter Informationen, falsch.
Selbst wenn man persönlich vorspricht, wird man doch von einem Prof. Dr. Dr. als Laie nicht ernst genommen und im Gutachten mit folgendem Satz abgekanzelt, nachdem man dem Prof. Dr. Dr. gesagt hat, seine epedemiologischen Daten beruhten auf "Menschenversuchen" (Asbest, Lösungsmittel, aromatische Amine etc.) und wären "post off"Wissen, das aus den Leiden vieler Menschen ermittelt wurde:
"Sehr kritischer Patient, der durch die Schilderung ausführlicher chemischer Reaktionsmuster die Evalution der wahren Exposition behindert hat." Auf normal Deutsch, der hat mich mit seinem Gelaber nur aufgehalten, aber 2 anerkannte Schadstoffe hat er übersehen, genau wie der TAD der BG, so dass ich die Vermutung habe, die haben die Liste meiner Fa. einfach zwischen 2 Aktendeckel gesperrt und damit basta.
Dann haben die meisten noch ein Problem, die Juristen sind keine Mediziner und haben vielfach keine Lust sich in die Materie einzuarbeiten und gehen den leichten Gutachterweg.
Nun zum Trost für alle, ich kämpfe seit 6 Jahren unter Einschluss von BVA und Petitionsausschuss und werde nächstes Jahr beim Landessoz.-Gericht in Essen landen. Aber nicht aufgeben, darauf hoffen "die" ja. Es gibt ja noch ein Bundessozialgericht und den Europäischen Gerichtshof!
Allen ein frohes Fest, gute Besserung und viel Erfolg
Paro