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Woher kann noch Hilfe kommen?

Hallo Inglag,
nicht der persönliche Erfolg des Einzelnen ist entscheidend; denn schlussendlich ist jeder Fall anderes.
Was entscheidend für alle ist, die Methoden des Systems zu entlarven als der wären:
Die Arbeitsplatzanamnes des TAD spielt die Belastungen herrunter, er wird aber vom Gutachter oder Soz.Gericht als quasi "unabhängig! gewertet.
Gutachten nach Aktenlage, man wird auch noch nach der Zustimmung und Auswahl aus 3 Vorschlägen gebeten, nur werden einem die Akten tunlichst vorenthalten. Die BG'en, die ja nur das "Allerbeste" für ihre Versicherten wollen, weisen zwar auf dem Mitwirkungsparagraphen hin, den zur Berechtigung der Akteneinsicht vergessen sie tunlichst. Das man gegenteilige Meinungen, die Eigene, in die Akte aufnehmen lassen kann, wird verschwiegen und so gutachtert es sich dann nach Aktelage, evtl. nicht mal parteiisch, sondern mangels korrekter Informationen, falsch.
Selbst wenn man persönlich vorspricht, wird man doch von einem Prof. Dr. Dr. als Laie nicht ernst genommen und im Gutachten mit folgendem Satz abgekanzelt, nachdem man dem Prof. Dr. Dr. gesagt hat, seine epedemiologischen Daten beruhten auf "Menschenversuchen" (Asbest, Lösungsmittel, aromatische Amine etc.) und wären "post off"Wissen, das aus den Leiden vieler Menschen ermittelt wurde:
"Sehr kritischer Patient, der durch die Schilderung ausführlicher chemischer Reaktionsmuster die Evalution der wahren Exposition behindert hat." Auf normal Deutsch, der hat mich mit seinem Gelaber nur aufgehalten, aber 2 anerkannte Schadstoffe hat er übersehen, genau wie der TAD der BG, so dass ich die Vermutung habe, die haben die Liste meiner Fa. einfach zwischen 2 Aktendeckel gesperrt und damit basta.
Dann haben die meisten noch ein Problem, die Juristen sind keine Mediziner und haben vielfach keine Lust sich in die Materie einzuarbeiten und gehen den leichten Gutachterweg.
Nun zum Trost für alle, ich kämpfe seit 6 Jahren unter Einschluss von BVA und Petitionsausschuss und werde nächstes Jahr beim Landessoz.-Gericht in Essen landen. Aber nicht aufgeben, darauf hoffen "die" ja. Es gibt ja noch ein Bundessozialgericht und den Europäischen Gerichtshof!
Allen ein frohes Fest, gute Besserung und viel Erfolg
Paro

 
Jawohl, Paro, weitermachen und wenn es bis zum Europäischen Gerichtshof gehen sollte.
Wenn man sich an die hiesige Regierung wendet, das hat sowieso keinen Sinn.
Ich habe vor kurzem meine BG-Akte von der Anwältin erhalten und darin war der Schriftwechsel zwischen der sächs. Landesregierung und der BG (teilweise) enthalten.
Leider fehlt Einiges....:

Ist ganz lustig:
Ich schrieb einen Beschwerdebrief an eine Frau M. nach Bonn (BM für Arbeit u. Sozialordnung, 1998). Er war sehr lang und beinhaltete meine ganze Geschichte und meine Gedanken im Bezug auf die LVA und die BG. (war auch etwas naiv, na ja...)
Dieser Brief wurde ans Sächsische Staatsmin. F. Gesundheit und Soziales geschickt.

Von dort kam dieses Schreiben zur BG mit bitte um Stellungnahme. Eine Kopie der wichtigsten Akten wolle das Minist. auch haben: Zitat „ ...soweit die Petentin die Nichtanerkennung ihrer orthopädischen Beschwerden als BK moniert.“

Die BG schickte das erste Gutachten und den Ablehnungsbescheid hin und die Nachricht, dass ein neues GA veranlasst werden würde.
Regierung schrieb zurück, dass sie über den weiteren Verlauf informiert werden wolle.
Sie wollten auch meine Gutachterauswahl wissen: wen sollte ich nehmen: Dr. Schr. aus Kassel, Prof. Dürrsch.... aus Dresden oder Prof. Rie. aus Halle. Letzteren nahm ich dann, wusste nicht, dass er beim IMB ist.

Ich schrieb nochmals an das Ministerium, weil ich mit dem 1.Gutachten nicht einverstanden war, da die Befunde nicht gewürdigt worden waren. Die Befunde schickte ich mit (ins Schreiben integriert).

Dann wurde mit der Frau vom sächs. Ministerium vereinbart. „...dass die Unterlagen, die dem Ministerium vorliegen, an die SLBG gefaxt werden, damit das SLBG diese evtl. zur Vorlage beim Gutachter mit nutzen kann....“

Dann war ich beim GA Rie./ und OA Mü.. Dort sah ich in der Akte einen meiner Briefe an die Regierung. Ich wurde auch vom Arzt aufgeklärt, dass ich, auch wenn ich an die Regierung schreiben würde, trotzdem keine BK hätte.

Das GA wurde auch dem Ministerium gesendet.
Nochmalige Gesprächsnotiz zw. BG und Ministerium:
-„Fr. L. erhielt erneut einen „bösen Brief“ von der Versicherten“
-„darin wird mitgeteilt, dass die BG die Unterlagen, die die Vers. an das Ministerium gesandt hatte, dem GA zugesandt hat. Daher konnte sich der GA schon vorher ein Bild machen.“
-„Fr. L. möchte wissen, ob die BG diese Unterlagen wirklich dem GA zugesandt hat.“
-„BG teilte mit. Dass der Aktenvorgang gezogen wird und umgehender Rückruf erfolgt....“

Rückruf Fr. L. :
-„es wurde mitgeteilt, dass die medizinischen Unterlagen, welche die Vers. an das Minist. sandte, dem GA zur Verfügung gestellt wurden.“
-„Bei der Übersendung des Vorganges an den GA beinhaltete die Akte auch den Schriftverkehr BG/Ministerium. Dieser Fehler wurde bereits mit der Referentin der Abt. ausgewertet.“.....

Ja, und dann kam ein Brief von der Fr. L., dass der BG keine Fehler vorgeworfen werden könnten. Die ganze Schreiberei war für die Katz.

Das nur mal als kleines Beispiel, wie ernst man von der Regierung genommen wird....:(

Gruß Ramona
 
Hallo Paro,

einem Großteil Deines Beitrages stimme ich zu. Allerdings muß ich sagen, dass es mir letztendlich doch um den persönlichen Erfolg geht. Deswegen bin ich ja dem Forum beigetreten, um Hilfe für mich zu erhalten. Ich habe ja auch mehrere hilfreiche Tips erhalten. Ich hoffe, dass ich später anderen auch helfen kann.

Aber viele könnten sich, gerade in einem BK-Verfahren, auch mehr selbst helfen. Ich habe viele Monate damit verbracht, mich in die Themen hineinzulesen und habe dabei mein vorhandenes Wissen erheblich erweitert. Mit den Anwälten hast Du recht. Der beste Anwalt kennt zwar die tollsten juristischen Tricks, aber von der eigentlichen Materie der Medizin oder des Berufes hat er meist nicht die geringste Ahnung. Jetzt ist es an Dir, Deinen Anwalt mit konkreten Informationen zu "füttern".
Ein sehr wichtiger Punkt ist die Arbeitsanamnese! Nur Du kannst wirklich sagen, wie Du gearbeitet hast, welche Hilfsmittel Du zur Verfügung hattest, welchen Gefährdungen Du ausgesetzt warst! Hat der TAD wirklich alles berücksichtigt und auch richtig eingeschätzt? War er bei Dir am Arbeitsplatz und hat sich Deine Arbeitsweise angesehen? Hat der TAD zu seiner Beurteilung Vergleichsbetriebe herangezogen, die Deinem gar nicht entsprechen?

Es gibt einige weitere Punkte, aber ich wollte erst mal nur einen Ansatz zur Selbsthilfe aufzeigen. Selbstverständlich hängt der Erfolg auch von den med. geforderten Voraussetzungen ab. Die zu beweisen, falls notwendig, ist ein eigenes kompliziertes Thema. Aber auch da war ich in der Lage, im ersten Gutachten gravierende Fehler ausfindig zu machen. Man soll sich nicht nur auf den Anwalt verlassen und auf die BG schimpfen, wenn man nichts erreicht hat.

Viele Grüsse von
IngLag
 
Hallo Inglag,
die "Bösartigkeit" bzw. das herunterspielen einer Exposition, egal ob mechanisch oder chemisch. scheint den TAD's angeboren zu sein.
Dankbarerweise bin ich in der Lage meine Exposition auch mit wirklichen Substanzen zu untermauern, nur was hilft es, wenn weder Rechtsanwalt, noch Richter die wirkliche Problematik verstehen.
Beispiel: Die Versuche fanden unter/in dem Abzug statt.
Realität: Arbeiten konnte man nur bei geöffnetem Abzug, der jedoch bringt seine arbeitssichernde Leistung nur bei einer 10 cm Öffnung der Frontscheibe, d.h. Labormitarbeiter arbeiten ständig im Expositionsbereich!
Ich meine, der Kampf lohnt sich, wenn auch nicht direkt für einen selber, aber auch für Andere und oder Spätere; denn die Leichtsinnigkeit der Nachkriegsjahre im Umgang mit Chemikalien, wird noch viele Opfer fordern, siehe Asbest und Lösungsmittel!
Nur was mich interessiert, da ja viele BG'ler hier mitlesen und die Prävention ja oberstes Gebot sein sollte, wie wollen sie wirklich böse Substanzen erkennen?
 
Wir müssen an Leute rankommen, die sich und Ihre Anträge sowie Ansprüche durchgesetzt haben!

Nachdem ich eine Weile hier im Forum gelesen habe, gibt es davon bisher ganze zwei User, die gegen eine BG gewonnen haben.

Einmal Ramona mit einer Wirbelsäulen-BK und einer ziemlich außergewöhnlichen Tätigkeit als Traktoristin und einmal Sam sowie Gisela, die gegen die HUK gewonnen hat.

3 von über 1000 Usern spricht nicht gerade dafür, dass die Chancen vor einem Sozialgericht besonders gut stehen.


 
Hallo Lied,
es ist zwar erschreckend, dass hier so wenig "erfolgreiche" User angemeldet sind, doch das ist keine representative Aussage finde ich, denn nicht alle Unfallopfer melden sich hier an...nur mal so als Anmerkung!

Liebe Grüsse

vonnet Nixchen II :)
 
Hallo Lied,

ich weiß das Du Morgen / Übermorgen wieder angemeldet bist,....nur was bedeutet dies u.g. Zitat von Dir,....

Wir müssen an Leute rankommen, die sich und Ihre Anträge sowie Ansprüche durchgesetzt haben!

Wer steht für wir,....zu welchem Zweck, was sind die Inhalte, Beweggründe,....? In diesem Sinne, sam
 
Hallo Nixchen,

wer ohne langen Kampf Anerkennung von der BG erhalten hat, braucht dieses Forum nicht unbedingt!

Und diejenigen die gewonnen haben, brauchen es im Prinzip auch nicht mehr.

Viele haben evtl. auch Angst, dass, wenn die BG'n hier mitlesen und sie über ihren Fall schreiben, Probleme mit der BG auftreten könnten. Aberkennung der Prozente oder so...:mad:

Manche haben vielleicht einfach keine Lust mehr, denn so ein Kampf strengt an.

Ich bleibe hier, weil ich evtl. ein paar Tipps geben kann, obwohl eben - wie schon so oft hier im Forum bemerkt - jeder Fall anders liegt.

Schönen Tag euch allen

L.G. Ramona
 
Hallo Gisela, und klar - alle Mitleser,

du hast den "Kampf" erfolgreich beendet - Glueckwunsch.
Da ich i.M. mit der gegnerischen haftpflichtvers. im Clinch liege, diese strikt irgendwelche Zahlungen ablehnt, mein Anwalt irgendwie ratlos erscheint, habe ich mich ein klein wenig mit der materie beschaeftigt. Ohne es zu wissen, habe ich vor einiger Zeit mal, blauaeugig, die Frage nach dem Lastenausgleich zwischen den Sozialversicherungen und den privatwirtschaftlichen Haftpflichtversicherungen argumentiert - ich war der meinung, auch die Soz.- Versicherungen sollten sich ihren Regress-Teil von den Priv.-Vers. holen, ich aber auch! Und ich war auf der richtigen Spur! = http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=2119#post2119
Die Regierung - der Gesetzgeber - hat vor nicht allzulanger Zeit die immer noch gueltige Bismarcksche VO zu Arbeits- und inzwischen um Wegeunfaelle erweiterte - modifiziert in das Sozialgesetzbuch VII verschoben - zugunsten der Haftpflichtversicherungen....
und demzufolge sollen nun die Sozialversicherer fuer alles aufkommen... ein Unding!
Bei Interesse suche ich die Einschaetzung eines Rechtswissenschaftlers nochmal raus, der sich diese Thematik auf die Fahnen geschrieben hat.
M.E. sollten in solchen Faellen alle Betroffenen (also eben auch die Geschaedigten UND die BGn) an einem Strang ziehen, um die so vollzogene Verlagerung von oeffentlichen Geldern in die Taschen von (Versicherungs-) Aktionaeren zu verhindern. Punkt.
Nur nochmal kurz: Wenn ich ein Unternehmer waere - wuerde ich eine Haftpflichtversicherung fuer mein Unternehmen abschliessen, Aktionaer der Versicherung werden, meine Arbeiter rausfeuern (hebt den Wert der Aktie an der Boerse), sie als Selbstaendige wieder einstellen (also keine Sozialversicherungsbeitraege mehr abfuehren), und jaehrlich meine erhoete Dividende einkassieren. Im Schadenfall braucht ja nun die Haftpflicht nichts mehr zahlen, die Aktie derselben gewinnt nochmals an Wert, und meine Dividende steigt erneut - im Unternehmen spare ich das Geld fuer Sozialbeitraege, der Wert meiner Aktie steigt ...... - und so weiter - das System funktioniert - ko..
Das System hat keine Fehler - es ist der Fehler...

knirsch .. frank



Hallo IngLag
Leider muss ich Dir Recht geben!
...
Mit der BG hatte ich Gott sei Dank nichts zu tun, bezüglich Haftpflichtversicherungen habe ich jedoch einiges an Erfahrungen einzubringen.
Da ich den Kampf erfolgreich beendet habe, versuche ich nur noch anderen Betroffenen zu helfen.
...
Gruß Gisela
 
Hallo Leute,

nehmt mir’s bitte nicht übel, seit meinem Unfall ist meine geistige Leistungsfähigkeit um 50 % gemindert.

So wie ich das verstanden habe, müht sich IngLag um die Anerkennung einer Berufskrankheit und sucht Leute, die sich und Ihre Anträge sowie Ansprüche durchgesetzt haben. Ich habe nicht alle 32 Antworten dazu gelesen, so wie mir scheint ist man noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

Könnte es daran liegen, dass dies hier ein Forum für Unfallopfer ist und nicht für Berufserkrankte und dass die meisten Verfahren mit einem Vergleich enden, wobei Verschwiegenheit über den getroffenen Vergleich vereinbart ist?

Gruß
Luise
 
Hilfe für Alle!

Das Thema Woher kann noch Hilfe kommen? ist für alle gedacht, die im Forum vertreten sind und Hilfe suchen. Für eine BK habe ich ja separate Themen aufgemacht.

Grüsse von
IngLag
 
Hallo noch mal an IngLag,
für die BK Geschichte wäre es auch eventuell von Vorteil, wenn Du dir, falls du das nicht schon hast, die Seiten der AbeKra im Netz anschauen würdest, die haben noch viel mehr Infos zum Thema und können gezielt Auskunft geben. Sobald man dort Mitglied ist (Jahresbeitrag ist natürlich fällig) helfen die einem weiter wenns um GA geht, die wegen BK begutachten. Für mich war da nicht wirklich was sinnvolles bei, aber bei mir gings hauptsächlich um den Unfall und die Folgen, aber bei Dir könnte das eventuell Sinn machen, schau einfach mal rein!

Viel Erfolg beim Stöbern und finden !:cool:

viele liebe Grüsse
vonnet Nixchen II

PS: ich habe keine Vorteile durch dieses Posting und bin KEIN Mitglied des o.a. Vereins, die Angaben dienen nur der Information etc. Also nix mit Haftung wenns nicht klappt ;-) (ich schreibe das, weil ich schon mehrfach Probleme wegen solchen Postings hatte, ist nur ne Vorsichtsmaßnahme) ;)
 
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