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wochenendregel in der reha

mum

Nutzer
Registriert seit
19 Mai 2007
Beiträge
24
hallo alle zusammen, habe eine frage bezüglich der wochenendregelung in den reha`s. mein sohn der ja am 01.12.06 als beifahrer schwer verletzt wurde ist ja nun nach monaten krankenhaus und frühreha, im neurologischen rehazentrum bremen-friedehorst. er ist dort in einer wohngruppe mit ca. 25 jugendlichen bzw. jungen erwachsenen die alle mehr oder weniger schwere verletzungen überwiegend durch unfälle erlitten haben. von ergo bis kg werden sie dort schulisch und beruflich therapiert, haben gespräche, gruppen uvm. die woche ist also gut gefüllt. jetzt meine frage: die sozialarbeiterin sagte mir mehrmals das es nicht möglich ist am wochenende von freitag bis sonntag nach hause zu entlassen da sie sonst kein geld von den krankenkassen bekommen und somit das wirtschaftsunternehmen nicht mehr funktionieren kann. in der phase d könne man 2 x im monat von freitag bis sonntag nach hause. ich kann das nicht verstehen, denn wenn mein sohn zb. besuch hat von seiner freundin oder vater oder mutter oder oder, darf er auch von freitag im elternhaus welches sich auf dem rehagelände befindet, bleiben ohne dann in seinem bett in der reha geschlafen zu haben. worin besteht denn der unterschied wenn er zb. freitag, wenn alle therapien fertig sind nach hause geholt würde, abgesehen davon das es für sein Psyche einen erheblichen fortschritt bedeuten würde. außerdem ist natürlich der zeit und kostenaufwand für uns sehr groß alles nur für 1 nacht zuhause zu organisieren. kann ja sein das unter euch jemand ist der mir eine zu verstehende erklärung geben kann. vielen dank im voraus, gruß mum
 
Zuletzt bearbeitet:
WE

Liebe mum,

ich war letztes Jahr fast ein 3/4 Jahr in Reha.

Auch ich durfte auf besonderen Antrag in der gesamten Zeit 2x nach Hause zu meiner Familie. Bei mir von Freitag nach der letzten Behandlung bis Sonntag Abend. Spätestens aber bis Montag Früh zur ersten Behandlung (Stau auf der Autobahn oä.)
Sonst mussten mein Mann und meine Kinder zu mir zur Reha. Mir wurde gesagt, dass alle 5 oder 6 Wochen von der BG soetwas genehmigt werden würde.
Hatte etwas mit Versicherungsschutz zu tun.

lG von mazzu
 
Hallo mum, die BGn haben in ihren Richtlinien zb folgendes:

Auszug aus gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger (HVBG, BUK, BLB) über Reisekosten

8. Sonderregelungen für Kinder bei Heilbehandlung einschließlich
medizinischer Rehabilitation sowie bei schulischen Maßnahmen
zur Rehabilitation
8.1 Wird ein unfallverletztes Kind in einem Krankenhaus außerhalb seines
Wohnortes stationär behandelt, sind die Kosten für Besuchsfahrten eines
Angehörigen in dem Umfang zu übernehmen, in dem die Besuche aus ärzt-
licher Sicht als Teil der Heilbehandlung notwendig sind.
In anderen Fällen werden Besuchsfahrten in der Regel übernommen
- bei Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dreimal wöchentlich,
- bei Kindern bis zum vollendeten neunten Lebensjahr zweimal
wöchentlich,
- bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr einmal
wöchentlich,
wenn die stationäre Behandlung mindestens sieben Tage dauert.
8.2 Ist wegen der Unfallfolgen die Aufnahme in ein Sonderschul-Internat
(5-, 6-Tage-Internat) erforderlich, werden die Kosten für Wochenendheim-
fahrten allein reisefähiger Kinder übernommen, soweit sie im Rahmen der
Unterrichtsorganisation der Schule regelmäßig vorgesehen sind.
Vielleicht gibt es ja sowas bei den Kassen auch?
 
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