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Wo liegt der Unterschied ?

uwe2007

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Dez. 2006
Beiträge
316
Hallo Leutz,
hab heute von der DRV meinen EM Bescheid bekommen.
Leistungsfähikeit liegt bei 3-6 Std. tgl. "vollschichtig" einsetzbar?

Es steht nicht 3- unter 6 Std. tgl. .

Was meinen die damit? Teil EM-Rente oder nicht?
Eine "Schwammige" ausführung......


Gruß

Uwe
 
Hallo Leutz,

die Staffelungen gehen unter 3, 3 - 6 usw.

Ich verstehe die Aussage so, dass Du täglich arbeiten gehen kannst, zumindestens stundenweise.

Und insofern würdest Du auch nur einen Teilrente erhalten.

Ansonsten solltest Du Dich mal beraten lassen, gibt ja Sozialverbände, recht preiswert, die Dir weiterhelfen können.
Auch wenn Du hier weiter stöberst wirst Du viele nützliche Hinweise erhalten.
 
Hallo @uwe2007,
also ich kenne es so das der Bescheid mehrere Seiten enthält.

Auf der ersten Seite steht ob Dein Antrag abgelehnt wurde auf die volle EM Rente
und auf der folgenden Seite ob die teilweise EM Rente abgelehnt wird oder nicht.
Bei dem Passus "sind Sie mind. 6 Stunden tägl. unter üblichen Bedingungen fähig zu arbeiten" dann bist Du voll einsetzbar!

Du bekommst also keine volle und auch keine teilweise EM-Rente nach diesen Bescheid!

Also Widerspruch einlegen und das am besten mit einen Soz. Verband oder einen Anwalt an Deiner Seite.

ondgi
 
Hallo uwe2007,

wenn in deinem Rentenbescheid drinsteht, 3 bis 6 Std. täglich einsetzbar,
dann bedeutet dies, dass Dir eine teilweise Erwerbsminderungsrente zuer-
kannt wurde.

Ebenfalls müsste dabei stehen auf Dauer oder zeitlich befristet.

Frage, bist Du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis oder liegen
bei Dir noch andere Voraussetzungen vor, sodass möglicherweise die teil-
weise EM-Rente als Arbeitsmarktrente doch noch in eine befristete volle
EM-Rente umgewandelt werden könnte.

Gruss
kbi1989
 
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