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Wo bekomme ich ein radiologisches Gutachten ?

Hallöle,
ja, der Radiologe tut nichts anderes als das ihm vorgelegte Bild befunden.
Davon zu trennen ist die Frage der Einwilligung.
Die KK hat tausend andere Sachen zu tun und selbst wenn sind deren Gutachter im Zweifelsfall nicht allzu viel wert.
Bei google gibt es zig Gutachterinstitute mit tausenden von (angeblichen) Kapazitäten.
Was die allerdings sagen, ist relativ und kostet idR sehr viel Geld.
 
Hallo Martinunfall,

die Neubefundung einer vorzulegenden CD (z.B. MRT-Aufnahme) kostet bei einem von mir bereits in vorausgegangenen Posts erwähnten Radiologen ca. 35,00 Euro. Diesem Radiologen schickt man die CD hin mit dem Wunsch nach "Zweitmeinung". Mein Hinweis, mit einem der Radiologen einfach mal Kontakt aufzunehmen, läßt dann auch eine Frage der Anforderungen und der Kosten klären. Was ist daran bitteschön teuer?

Gruß Bobb
 
Hallöle,
das ist aber wirklich sensationell günstig bzw. preiswert. Du musst wissen, dass ich in meinem ganzen Leben diese Summe noch nichtngenannt bekam. Mir wurden immer Preise von Privatgutachten genannt, die mindestens ab 1.000 zzgl. MWSt anfielen. Das konnte ich nicht ahnen, Bobb! Liebe Grüße
 
Hallo Martin,

ein Gutachten ist dann doch etwas anderes als eine Neu-/Zweitbefundung.

Beim Gutachten werden alle radiologischen Bilder inkl. anderer Befunde aussagekräftig bewertet.

Ich würde ebenfalls empfehlen, einen FA für Medizinrecht aufzusuchen. Die wissen auch, wie vorzugehen ist.

LG Christiane
 
Hallo Martinunfall,

es ist zu unterscheiden zwischen einer Zweitmeinung in Form einer Befundung und einer gutachterlichen Stellungnahme oder einem Gutachten!
Der Preis für lediglich eine Neubefundung der MRT Bilder durch den Radiologen Dr. Wünsche kostet ca. 35,00 Euro. Jedenfalls war das der Preis vor ca. 1 Jahr. Bei mehreren CDs kann dann ein Sonderpreis vereinbart werden.
Aus seiner Webseite (die allerdings im Moment den Hinweis enthält, dass man im Moment keine weiteren Anfragen beantworten kann) ergibt sich auch, dass er weitergehende Leistungen wie z.B. gutachterliche Stellungnahmen erbringt, die natürlich preislich zu vereinbaren sind. Inwieweit diese gutachterlichen Stellungnahmen für juristische Streitigkeiten zu verwenden sind, mußt Du selbst eruieren.

Es gibt auch andere Radiologen, die eine Verwendbarkeit sogar schon bei Zweit- oder Drittmeinungen für gerichtliche Streitigkeiten von vorneherein ausschließen (wie z.B. Radiologie24).

Gruß Bobb

P.S. So ganz verstehe ich Deine Reaktionen auf verschiedene Posts nicht, da Du offensichtlich als RA für Medizinrecht selbst nicht unterscheidest zwischen Zweitmeinung - Gutachterlicher Stellungnahme - Gutachten ?
 
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Hallo Christiane17,

in vorausgegangenen Posts von Martinunfall hat er doch selbst sich als "ehemaliger RA für Medizinrecht" beschrieben. Martinunfall sucht doch auch einen Gutachter für Unfallchirurgie (siehe anderes Thema von ihm).

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,
das hab ich nicht gelesen/überlesen.

Würdest Du bitte den Namen des Arztes löschen! Wir haben schon genügend 'verbrannte' Ärzte!

MfG Jani
 
Hallo bobb. WOW... Danke für die ausführliche Antwort. Ich müsste einen Roman schreiben um die Details alle zu erläutern. Nur soviel.... Dass die Veränderung falsch war/gewesen wäre hat bereits der vom Gericht bestellte Wirbelsäulenchirurg bestätigt. " Ja wenn das wa sverändert worden wäre........ wäre das natürlich falsch gewesen". Er bestreitet "nur", dass die Veränderung statt gefunden hat. Und das obwohl die Schritte detailiiert in OP Bericht aufgeführt sind, es in den Arztbriefen zur OP als "Zustand nach" stand,man es per Mathematik beweisen,beim bemaßen der CT Bilder mit einem DICOM Viewer zeigen, es beim übereinaderlegen der vorher nachher Bilder ganz klar wird und man es schon mit freiem Auge sieht. Da all das aber nicht gerichtfest ist und die Richter sagen .... wenn der Sachverständige sagt, da ist nichts verändert worden .... bräuchte ich eben einen Radilogen der das als Fachmann bemaßt und vorlegt. Dass mit der Gutachter nicht wohl gesonnen ist und er sicher nicht neutral ist, beweist sich an einer anderen Tatsache, die hier viel zu lang wäre zu erzählen.
Danke sehr für alle die mit überlegt haben..... wenn noch jemandem was einfällt, bitte melden. Bin für jeden Tip dankbar.
Einen guten Rutsch allen hier und ein gesundes neues Jahr
 
Hallo Mug55,

es gäbe da auch noch die Möglichkeit, die vorher/nachher- CT-Bilder durch einen anderen WS-Chirurgen bemaßen zu lassen, wenn es doch nur um die Frage der OP-bedingten meßbaren "Veränderung" geht, wie das Gericht es fordert. Oder dann eine sog. Gutachterliche Stellungnahme eines WS-Chirurgen einholen - naturlich als Privatleistung.
Viele der Chirurgen, wollen dann aber von Deinem Anwalt "offiziell" beauftragt werden, was aber kein Problem darstellen dürfte. Es sollte dann aber ein WS-Spezi sein, der bei Gericht ein gutes Renommée hat :)
Fristen bei Gericht kann man verlängern lassen - aber das weißt Du ja bestimmt.

Gruß Bobb
 
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Hallo Mug55,

falls Du gute Argumente hast, die eine Besorgnis der Befangenheit des Gerichtsgutachters rechtfertigen, dann solltest unverzüglich einen Befangenheitsantrag gegen den Gerichtsgutachter stellen.

Falls der Gerichtsgutachter im Gerichtssaal noch nicht befragt wurde, wäre es Zeit, dies nachzuholen. Hierzu solltest Du Dir einen Fachmann mitnehmen, der die Befragung des Gerichtsgutachters übernimmt.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Mug55,

den Gerichtsgutachter zu einer Anhörung beim Gericht laden zu lassen - so wie REKOBÄR es vorschlägt - wäre eine notwendige Vorgehensweise. Dort wird er Deine Fragen beantworten müssen und da wäre es wichtig, dass Du Dir einen Fachmann mitnimmst, der qualifizierte Fragen an den Gerichtsgutachter stellt. Das kannst Du nicht alleine und Dein Anwalt wäre da überfordert mangels medizinischer Kenntnisse.
Also dann unbedingt einen sog. "Beistand" mitnehmen. Du mußt diesen Beistand auch nicht vorher ankündigen.

Gruß Bobb
 
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Lieber Bobb,

ich kenne den Unterschied, keine Sorge ... der von mir benannte Preis galt mehr oder weniger (aber nur in geringen Differenzen) für alle drei von Dir angesprochenen Varianten. Liebe Grüße
 
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