Hallo Mugg55
es scheint also bei Dir um eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Chirurgen zu gehen, der während einer WS-OP eine Versteifung einiger Wirbel vorgenommen hat, ohne Dich vor der OP über seine genaue Maßmahme informiert zu habent????? Sehe ich das richtig?
Hast Du denn nicht vor der OP ein Einverständnis gegeben zu Deiner OP?? Ich kenne es nur so, daß in diesem Formular auch die vorgesehen OP beschrieben wird? Wirst Du in diesem Zusammenhang schon anwaltlich vertreten bzgl. eines Harzthaftungsprozesses? Da wäre dann ein Medizinrechtler der richtige Anwalt.
M.E. reicht es da nicht aus, nur eine Zweitmeinung aufgrund Vorher-/Nachher Bilder über einen Radiologen einzuholen, sondern die Nicht-Notwendigkeit der vom Chirurgen durchgeführten "Veränderung" der WS. nachzuweisen. Und dazu bedarf es m.E. einer gutachterlichen fachärztlichen Stellungnahme bzw. dann im Gerichtsverfahren eines fachärztlichen und vom zuständigen Gericht einzuholenden Gutachtens. Ein Radiologe kann die Notwendigkeit einer OP nicht beurteilen bzw. wird auch keine Aussagen zu einer notwendigen Maßnahme empfehlen. Ein Radiologe wird sich nur auf einen schriftlichen Befund der von ihm erkannten Veränderungen bzw. Verletzungen beschränken. Über eine OP oder einen chirurgischen Eingriff und in welcher Art diese OP stattfindet, wird dann nur der operierenden Arzt entscheiden, der sich dann auch auf vorhandene oder von ihm selbst veranlaßte Bilder stützt bzw. dann während der OP evtl. auch aufgrund von neuen Kenntnissen die OP durchführt.
Wenn Dir erst mal ein radiologischer Befundvergleich genügt (was ich aber bzgl. des Nachweises einer nicht notwendigen chirurgischen Veränderung Deiner WS nicht glaube) , dann wie bereits von mir vorgeschlagen vorgehen und die Bilder (auf CD ja wohl bei Dir vorhanden) von einem Radiologen z.B. per Ferndiagnose neu befunden lassen und bei Beauftragung Deine Anforderungen gleich mitteilen z.B. bzgl. Vermessung usw.
Mehr kann ich aufgrund Deiner Schilderungen nicht dazu sagen.
Gruß Bobb
P.S. Die Krankenkasse anzurufen - wie vorbestehend anderweitig empfohlen - ist Quatsch mit Soße :-(