Hallo Sisvas,
ich bin eine der wenigen, die eine BK anerkannt bekommen hat - mit Urteil (L 2 U 127/02 LW). Es handelt sich um die BK 2110 - Ganzkörperschwingungsbelastungen (etwas vom Traktor fahren).
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass "schicksalsbedingt" der Ablehnungsgrund überhaupt ist, weil man diesen schlecht widerlegen kann.
Die Herren Gutachter fanden während ihrer zahlreichen Untersuchungen immer wieder neue Ablehnungsgründe. Im ersten Gutachten war es der angeblich frühe Beschwerdebeginn und das Betroffensein auch anderer Wirbelsäulenabschnitte und Monosegmentalität (das Betroffensein nur eines Wirbelsegments - L5/S1).
Den frühen Beschwerdebeginn konnte ich im Widerspruch erklären, da es nur Muskelverspannungen gewesen sind, ich nicht behandelt werden musste und ich danach auch ohne Probleme weiter meinen Beruf ausüben konnte.
Hat man eine angeborere Krankheit an der WS, hält man schwere körperliche Arbeit nicht so lang aus und muss beizeiten den Beruf wechseln.
Die anderen beiden Gründe konnten später Anhand der Rö-Bilder widerlegt werden.
Der zweite GA fand dann einen sechsten Lendenwirbel und stellte eine Hypermobilität und muskuläre Dysballancen fest, die für meine Probleme veräntwortlich wären. Aber meine WS hätte kaum degenerative Veränderungen , nur am Übergang zu S1, was aber normal sei bei einem Übergangswirbel.
(Welch ein Widerspruch zum ersten GA, der an der gesamten Wirbelsäule degen. Veränderungen festgestellt hatte)
Ich ging vor Gericht (SG) und wurde nochmals 3 Mal begutachtet. Der Erste GA widerlegte die Hypermobilität und fand keinen 6. LW und stellte Veränderungen an der LWS fest, die einer BK entsprachen und gab 10% MdE. Der Zweite blieb beim 6. LW und seinen Ausführungen vom ersten GA, was er bei mir gemacht hatte. Der Dritte lehnte die BK ab, weil der Schaden monosegmental sei. Übergangswirbel sei nicht relevant, hypermobil wäre ich nicht.
Diese ganzen Ungereimtheiten ließen mich weiter kämpfen, denn meiner Meinung nach musste irgendwer ja die Unwahrheit sagen. Und als schicksalsbedingt konnte ich meine Erkrankung nicht einschätzen, denn dazu hatte ich zu schwer und zu viel gearbeitet - in einem Männerberuf.
Vom LSG wurde dann nochmals ein GA bestellt und der stellte fest, dass ich keinen 6. LW habe, nicht hypermobil bin, die LWS an drei Segmenten Veränderungen aufweist, wobei L5/S1 am stärksten betroffen ist.
Zischendurch kamen dann immer wieder Stellungnahmen der BG, die genau das aussagten, was ihre GA herausgefunden hatten und die anderen Ärzte, die eine BK festgestellt hatten, teilweise als inkompetent hinstellten.
Zu guter Letzt gab es noch eine Stellungnahme eines Arztes im Auftrag der BG, der zugab, dass ich keinen 6. LW hätte aber.... es wäre der 4 LW, der schief sitzt und dieser hätte die Krankheit verursacht - also schicksalsbedingt.
Das Gericht entschied sich für Anerkennung einer BK.
Ich will dir mit dieser Kurzzusammenfassung zeigen, dass man nicht gleich am Anfang aufgeben darf, nur weil etwas von schicksalsbedingt dort steht.
Natürlich liegt bei euch der Fall anders, dein MAnn ist älter. Da wird man dann noch sagen, dass die Veränderungen an der LWS dem Alter entsprechend sind. Hat man bei mir auch gesagt, nur dass ich damals 34 Jahre jung war und eine Bandscheiben-OP in diesen jungen Jahren nicht dem Alter entsprach.
Wenn ihr die Kraft dazu habt, solltet ihr kämpfen. Eine Skoliose ist z.B. erst ab 20° als konkurrierende Erkrankung anzusehen.
Hier eine interessante Seite dazu : http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/Berufskrankheiten/BK 2108-2110-HVBG-Konsensus AG Teil 1.pdf
Ich wünsche euch jedenfalls alles Gute, Kraft und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
L.G. Ramona
ich bin eine der wenigen, die eine BK anerkannt bekommen hat - mit Urteil (L 2 U 127/02 LW). Es handelt sich um die BK 2110 - Ganzkörperschwingungsbelastungen (etwas vom Traktor fahren).
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass "schicksalsbedingt" der Ablehnungsgrund überhaupt ist, weil man diesen schlecht widerlegen kann.
Die Herren Gutachter fanden während ihrer zahlreichen Untersuchungen immer wieder neue Ablehnungsgründe. Im ersten Gutachten war es der angeblich frühe Beschwerdebeginn und das Betroffensein auch anderer Wirbelsäulenabschnitte und Monosegmentalität (das Betroffensein nur eines Wirbelsegments - L5/S1).
Den frühen Beschwerdebeginn konnte ich im Widerspruch erklären, da es nur Muskelverspannungen gewesen sind, ich nicht behandelt werden musste und ich danach auch ohne Probleme weiter meinen Beruf ausüben konnte.
Hat man eine angeborere Krankheit an der WS, hält man schwere körperliche Arbeit nicht so lang aus und muss beizeiten den Beruf wechseln.
Die anderen beiden Gründe konnten später Anhand der Rö-Bilder widerlegt werden.
Der zweite GA fand dann einen sechsten Lendenwirbel und stellte eine Hypermobilität und muskuläre Dysballancen fest, die für meine Probleme veräntwortlich wären. Aber meine WS hätte kaum degenerative Veränderungen , nur am Übergang zu S1, was aber normal sei bei einem Übergangswirbel.
(Welch ein Widerspruch zum ersten GA, der an der gesamten Wirbelsäule degen. Veränderungen festgestellt hatte)
Ich ging vor Gericht (SG) und wurde nochmals 3 Mal begutachtet. Der Erste GA widerlegte die Hypermobilität und fand keinen 6. LW und stellte Veränderungen an der LWS fest, die einer BK entsprachen und gab 10% MdE. Der Zweite blieb beim 6. LW und seinen Ausführungen vom ersten GA, was er bei mir gemacht hatte. Der Dritte lehnte die BK ab, weil der Schaden monosegmental sei. Übergangswirbel sei nicht relevant, hypermobil wäre ich nicht.
Diese ganzen Ungereimtheiten ließen mich weiter kämpfen, denn meiner Meinung nach musste irgendwer ja die Unwahrheit sagen. Und als schicksalsbedingt konnte ich meine Erkrankung nicht einschätzen, denn dazu hatte ich zu schwer und zu viel gearbeitet - in einem Männerberuf.
Vom LSG wurde dann nochmals ein GA bestellt und der stellte fest, dass ich keinen 6. LW habe, nicht hypermobil bin, die LWS an drei Segmenten Veränderungen aufweist, wobei L5/S1 am stärksten betroffen ist.
Zischendurch kamen dann immer wieder Stellungnahmen der BG, die genau das aussagten, was ihre GA herausgefunden hatten und die anderen Ärzte, die eine BK festgestellt hatten, teilweise als inkompetent hinstellten.
Zu guter Letzt gab es noch eine Stellungnahme eines Arztes im Auftrag der BG, der zugab, dass ich keinen 6. LW hätte aber.... es wäre der 4 LW, der schief sitzt und dieser hätte die Krankheit verursacht - also schicksalsbedingt.
Das Gericht entschied sich für Anerkennung einer BK.
Ich will dir mit dieser Kurzzusammenfassung zeigen, dass man nicht gleich am Anfang aufgeben darf, nur weil etwas von schicksalsbedingt dort steht.
Natürlich liegt bei euch der Fall anders, dein MAnn ist älter. Da wird man dann noch sagen, dass die Veränderungen an der LWS dem Alter entsprechend sind. Hat man bei mir auch gesagt, nur dass ich damals 34 Jahre jung war und eine Bandscheiben-OP in diesen jungen Jahren nicht dem Alter entsprach.
Wenn ihr die Kraft dazu habt, solltet ihr kämpfen. Eine Skoliose ist z.B. erst ab 20° als konkurrierende Erkrankung anzusehen.
Hier eine interessante Seite dazu : http://www.abekra.de/Berufskrankheiten/Berufskrankheiten/BK 2108-2110-HVBG-Konsensus AG Teil 1.pdf
Ich wünsche euch jedenfalls alles Gute, Kraft und lasst euch nicht ins Boxhorn jagen.
L.G. Ramona