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wirklich schicksalsbedingt oder Widerspruch ?

sisvas

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2008
Beiträge
227
Ort
Sachsen-Anhalt
Hallo,
mein Mann hat im Herbst letzten Jahres einen Antrag auf Anerkennung seines Wirbelsäulenschadens als Bk gestellt.
Er hat fast 40 Jahre im Straßen- und Tiefbau gearbeitet und ist seit Juli 2008 krank geschrieben. Wir haben jetzt den Ablehnungsbescheid der BG erhalten, mit der Begründung, das es sich nicht um ein chronisch rezivierendes Krankheitsbild handelt und außerdem eine anlagebedingte Fehlform der LWS, mit Sechsgliedrigkeit und Skoliose handelt: "Ihre Wirbelsäulenbeschwerden sind somit auf eine schicksalhafte Erkrankung zurückzuführen und stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit." Kennt sich damit jemand aus? Müssen wir das so hinnehmen oder sollten wir Widerspruch einlegen?
Der Befund nach der CT:
"Es stellt sich eine ausgeprägte rechtskonvexe Skoliose der LWS dar. osteochondrose in allen Segmenten der LWS.
Im Seg. L5/S1 mäßiges Wirbelgleiten von L% gegenüber S1 nach ventral. Beginnende Spondylarthrosen, jedoch hier noch keine Einengung des knöchernen Spinalkanales.
Im Segment L4/L5 kommt ein Bandscheibenvorfall rechts medilateral zur darstellung. Zusätzlich Spondylarthrosen, die jedoch in diesem Segment noch nicht zu einer relativen oder absoluten Spinalkanalstenose führen.
Im Segment L3/L4 erhebliche Spondylarthrosen, insbesondere auf der linken Seite, die hier in Zusammenhang mit einer links mediolateralen Protrusion das neuroForamen L3/L4 deutlich einengt.
Im Segment L2/L3 ebenfalls mehr linksseitig spondylarthrotische Veränderungen, wodurch Retrospondylophyten bei Torsionsskoliose des Neuroforamen ebenfalls auf der linken Seite eingeengt.
Im Seg. L1/L2 Spondylarthrosen die hier recht zu einer Einengung des knöchernen Spinalkanales führen, der in diesem Segment einen Querdurchmesser von etwa 9 mm besitzt."
Wir wissen im Moment wirklich nicht, wie wir uns weiter verhalten sollen. Soll mein Mann einen Antrag auf EU-rente stellen? Die Krankenkasse meldet sich auch laufend und mein Mann hat Angst, das er irgendwann in der Luft hängt, weil keiner so wirklich zahlen will. Der Arzt schreibt ihn zwar weiter krank, weil er mit den Schmerzen kaum Laufen, geschweigedenn arbeiten kann. Er hat auch nur noch einen Anspruch auf ALG 1 für 2 Monate.
Hat jemand einen Rat für uns?
Sisvas
 
Hallo sisvas,

ich fürchte es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als Dir einen Rechtsanwalt (Sozialrecht / BK) zu nehmen!
Er wird dann sagen wie man am Besten vorgeht! Natürlich muss dagegen ein Widerspruch eingelegt werden! Dies sollte aber schon fundiert geschehen!

Es ist äußerst schwierig der BG zu vermitteln das dies Ganze nicht Altersbedingt ist! Man könnte dies in etwa mit der Geschichte um das Thema Asbest vergleichen!
Dessen ungeachtet sollte Dein Mann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen es wird dann ein Gutachten gemacht. Das Ganze wird allerdings etwas dauern bei mir vier Monate!

Das die Ganze Lendenwirbelsäule in dem Ausmass betroffen ist , ist schon bedenklich!
Wenn ein Fachanwalt zu teuer ist ..es gibt auch Sozialverbände die entsprechend rechtl. helfen SoVD , VDK udgl.

Da Deine Probleme sehr stark mit dem Thema Bandscheibe und angrenzende Bereiche zu tun hat würde ich mein Glück einmal bei dieser Homepage versuchen! http://www.diebandscheibe.de/

Es wird nicht einfach werden - auch mit Hilfe wird es extrem schwer werden!

Viel Glück
Joachim


Verschleißerscheinungen der Bandscheiben Diese Veränderungen betreffen auch die kleinen Wirbelgelenke in diesem Bereich ( = Spondylarthrose )
 
Hallo sisvas,

beim Durchlesen deiner Beiträge, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass
es derzeit sinnvoller wäre, dass dein Mann das gesetzliche Rentenverfah-
vor - dem BG-Verfahren - favorisieren sollte.

Als 1950 geborener ist oder wird er in diesem Jahr 59 Jahre alt. Kein Leis-
tungsträger wird ihn mit diesen LWS-Beschwerden mehr umschulen. Auch
eine med. Reha scheint mir nicht sinnvoll, weil letztendlich der Rententrä-
ger diese auch nur als Vorwand nutzt, die begehrte Rente ablehnen zu
können.

Gegen den ablehnenden Bescheid der BG würde ich zunächst dem Grunde
nach Widerspruch einlegen. Dann erstmal Akteneinsicht nach § 25 SGB X
beantragen, damit ihr feststellen könnt, warum der Antrag auf Anerkenn-
ung einer Berufskrankheit abgelehnt wurde. Nach der Akteneinsicht mit
den behandelnden Ärzten Rücksprache nehmen, ob die angeführten Be-
funde der Ablehnung auch mit der Krankenakte übereinstimmen. Mit der
Widerspruchsbegründung alle Fakten auflisten, die nach ärztlicher Befun-
dung von Relevanz zum vorbezeichneten Krankheitsbild sind. Dies sollte
aber unter fachkundiger Anleitung bzw. durch Beauftragung eines Sozial-
verbandes geschehen.

Wegen des langsam auslaufenden Krankengeldes sofort parallel ein An-
trag auf erwerbsgeminderte Rente beim zuständigen RV-Träger gestellt
werden.
Auf Grund der Diagnostik der LWS-Beschwerden und der Schmerzen, die
sich sicherlich schon zu einem chronischen Schmerzsyndrom weiterent-
wickelt haben, sehe ich hier grössere Chancen, dass die EU-Rente früher
in Anspruch genommen werden kann, als eine wesentlich geringere Rente
als BK´ler. Zumal das BK-Verfahren sich noch Jahre mit ungewissem Aus-
gang hinziehen kann.

Bei dem gesetzl. Rentenverfahren sollte darauf geachtet werden, dass die
orthopädischen Beschwerden (LWS-Bandscheibenvorfälle) gegenüber den
schmerzmedizinischen Beeinträchtigungen nicht überbewertet werden. Bei
geschicktem verfahrensrechtlichem Vorgehen, nie eine alllgemeine formular
mäßige Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, sondern nur eine auf
den Einzelfall bezogene. Damit kann man die anschließenden Verfahren da-
hingehend beeinflussen, dass man immer Herr des Verfahrens bleibt. Da bei
deinem Mann noch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) bzw. keine
Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) vorliegt, auch diesbzgl. An-
trag an das Versorgungsamt stellen. Mit einem GdB von 50% besteht die
Möglichkeit, dass er die Schwerbehindertenrente ab 63 Jahre ohne Ab-
schläge in Anspruch nehmen kann.

Den Rentenantrag bitte noch vor Aufforderung durch die Krankenkasse
selber stellen, ansonsten verliert dein Mann das Dispositionsrecht (er kann
dann selber keinen Antrag mehr stellen).
Das ALG 1 wird für über 55 rige Antragsteller soweit ich weis, jetzt für 18
Monate gezahlt. Deshalb auch überprüfen, inwieweit ein Anspruch nach der möglichen Aussteuerung durch die Krankenkasse noch besteht?

Sollten sich weitere Fragen noch ergeben, dann im Forum wieder melden.

Gruss
kbi1989
 
Danke erstmal für die schnellen Antworten.
Ich habe mir schon gedacht, dass wir den Antrag auf EU-Rente stellen sollten. Mein Mann hätte ja formal noch einen Krankengeldanspruch bis ca. Ende des Jahres. Kann die Krankenkasse das verkürzen auch wenn der Arzt ihn weiter arbeitsunfähig schreibt?
Das Arbeitslosengeld wird leider nicht mehr, weil er einfach nicht genug gearbeitet hat, die Winterarbeitspause hat sich immer weiter raus geschoben. Es bleibt bei 62 Tagen Restanspruch.
Ich denke, dass er den ganzen Trabbel mit der BG vermeiden will. Er ist ziemlich deprimiert. Schmerzen ohne Ende, keine Aussicht auf Besserung und dadurch dass ich (zum Glück) noch Vollzeit arbeite, ist er den ganze Tag mehr oder weniger mit sich alleine.
Durch die Begründung, dass eine anlagebedingte Erkrankung vorliegt, hat er glaube ich bei der BG sowieso schlechte Karten.
Unser Hausarzt hat schon vor längerer Zeit gesagt, dass er der Meinung ist es wird eine EU-Rente. Er meinte aber mein Mann soll es auf sich zukommen lassen und einfach alles was vorgeschlagen wird (evt. Kur, Gutachter usw. annahmen.
Den Antrag beim Versorgungsamt haben wir zeitgleich mit dem bei der BG gestellt. Ich denke, dass wir da auch bald Antwort bekommen.
Nochmals danke und vielleicht könnt Ihr mir ja mit der Krankenkasse weiterhelfen
Schönes Wochenende
Sisvas
 
Hallo kbi1989,
ich muss nochmal nachfragen, kannst Du das bitte nochmal näher erklären?
Den Rentenantrag bitte noch vor Aufforderung durch die Krankenkasse
selber stellen, ansonsten verliert dein Mann das Dispositionsrecht (er kann
dann selber keinen Antrag mehr stellen).

Ist Rentanantrag nicht gleich Rentenantrag, egal wer ihn veranlasst?
Gruß sisvas
 
Halo Sisvas,

was das so genannte Dispositionsrecht angeht siehe einmal hier

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0505100

Zu beachten ist dabei § 51 SGB V Abs 3 zum Thema Krankengeld.

Wichtig zu wissen:
- Ohne ein Gutachten mit Darstellung einer erheblich gefährdeten oder geminderten Erwerbsfähigkeit kann die Krankenkasse das Dispositionsrecht nicht ausüben" (BSG-Urteil vom 07.08.1991 1 / R RK 26 / 90).
und
- Die Krankenkasse muß dem Versicherten deutlich zu erkennen geben, dass man über den Rentenantrag nicht mehr ohne Folgen für den Krankengeldanspruch frei verfügen kann (BSG-Urteil 16.02.1993 13 RJ 43 / 94)."
Also: Ohne Gutachten und Aufklärung kein Dispositionsrecht und: Du musst auch das Recht haben einem Gutachten widersprechen zu können: Richtlinie zu § 282 Satz 3 SGB V.

Wenn Du zu dem Thema nähere Auskünfte haben willst wende Dich bitte an SoVD, VDK oder Deinen Rechtsanwalt

Hier noch etwas zu dem Thema Therapien
Ich weis nicht ob Dein Mann schon einmal eine ambulante Reha hatte bzw. andere Therapie siehe hier:

http://www.orthinform.de/new/behandlung/index.php?THEMA=8000000002

Gruss Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sisvas,

der Beitrag von JoachimD bedarf keiner weiteren Erläuterung mehr.

Gruss
kbi1989
 
.... Er ist ziemlich deprimiert. Schmerzen ohne Ende, keine Aussicht auf Besserung ...
Hallo Sivas,
mal etwas bzgl. des Befindens Deines Mannes:
Hat Dein Mann schon einen Schmerzspezialisten/Schmerztherapeuten auggesucht.
Die Möglichkeiten diese Spezialisten gehen über das hinaus, was die anderen kennen oder in Betracht ziehen.
Schau mal unter dem Begriff im Board oder bei Goolgle.
Beispiel erste Fundstelle zu Schmerztherapueten:
"Bei "Chronischen Schmerzen" ist der Schmerz ist zu einem eigenen Krankheitsbild geworden, bei dem sich aber keine konkreten Ursachen im Körper mehr nachweisen lassen. Der Schmerz hat nicht nur die ursprüngliche, nützliche Warnfunktion verloren, er führt auch oft zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität."
Quelle: http://www.schmerztherapeuten.de/

Die Erkentnisse aus dem Besuch/der Behandlung eines solchen Spezialisten können auch wieder Einfluss auf die EU-Begutachtung haben. Und für Schmerzen gibt es nur eingeschränkte GdB-Grade, da nur die üblichen Schmerzen in die GdB-Werte eingerechnet sind.

Insofern ergibt sich somit einerseits die Möglichkeitet einer Verringerung der Leiden und andererseits eine angemessenere Beurteilung der Einschränkungen bei der EU-Gutachten (oder beides).

Viel Erfolg und gute Besserung
Grüße
oohpss
 
Hallo und ein herzliches Danke an alle für die schnellen Aantworten.
Also eine medizinische Reha hat der Hausarzt der Krankenkasse schon vorgeschlagen. Da aber damals noch kein CT gemacht war und kein abschließender Befund vorlag, hat sich bis jetzt nichts getan. Am 23.2. muss mein Mann wieder zum MDK.
An den Schmerztherapeuten habe ich auch schon gedacht, da werden wir uns in den nächsten Tagen kümmern.
Ich werd mich jetzt erstmal durch alle Infos durcharbeiten. Nochmals danke
 
... Also eine medizinische Reha hat der Hausarzt der Krankenkasse schon vorgeschlagen. ... An den Schmerztherapeuten habe ich auch schon gedacht, da werden wir uns in den nächsten Tagen kümmern.
Hallo sisvas,
meine Frau wurde auch zur Reha geschickt, bevor sie beim Schmerztherapeuten war.
Ergebnis: GAGA.
Von den üblichen Reha-Sachen ging fast nichts, weil die Schmerzen sich recht schnell meldeten.
Und schau mal da: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11034

Das war es z.B. was ich meinte mit angemessener Beurteilung aufgrund Schmerzen.

Viel Erfolg nächste Woche und weiterhin gute Besserung.

Grüße
oohpss
 
Hallo sisvas,
vielleicht Hilft Dir ja das Urteil:

Ganz Aktuell!

BSG stärkt gesetzlichen Unfallschutz für kranke Menschen


Kassel (AFP) - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den Schutz kranker Menschen in der gesetzlichen Unfallversicherung gestärkt. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil reicht allein der Verdacht, eine Vorerkrankung könne einen Unfall mit verursacht haben, nicht aus, um Leistungen aus den gesetzlichen Unfallkassen abzulehnen. (Az: B 2 U 18/07 R)
Im entschiedenen Fall war ein ehrenamtlicher Rettungssanitäter auf einem nassen Gullydeckel gestürzt, als er für einen Einsatz benötigte Unterlagen holen wollte. Die Unfallkasse Baden-Württemberg lehnte Leistungen mit dem Hinweis ab, der Mann habe schon früher mehrfach epileptische Anfälle gehabt. Daher sei es recht wahrscheinlich, dass ein solcher Krampfanfall auch für den Sturz mit verantwortlich sei.

Das BSG wies diese Argumentation zurück. Zwar sei ein Unfall auch während der Arbeit oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht versichert, wenn er auf "innere Ursachen" zurückgehe. Dies müsse aber konkret nachgewiesen sein. Allein ein entsprechender Verdacht reiche nicht aus.

Gruß
Fuchs
 
Hallol,
das liest sich ja alles ganz gut, aber es ist wohl ein weiter Weg bis zur Anerkennung. Mein Mann hat nochmal Rücksprache mit den behandelnden Ärzten gehalten und sie haben ihm alle nicht viel Hoffnung gemacht. Vorbeugend sollte man wohl besser mit Ausbildungsbeginn eine Röntgenaufnahme machen lassen, damit man dann mit 60 beweisen kann, dass da noch alles in Ordnung war...

Mein Mann hatte heute seinen Termin beim MDK. Die Ärztin meinte, dass er sich einen Termin beim Neurochirurgen holen sollte, sagte aber gleichzeitig, dass eine OP die letzte Möglichkeit sein sollte.
Sie wird der KK vorschlagen eine medizinische Reha (über die Rentenkasse zu beantragen - verstehe ich nicht wirklich), sie meint Mann kann durch Muskulaturkräftigung eine Schmerzminderung erreichen. Danach soll er sich beim Arbeitsamt wegen einer "Neueinstufung" bzw. Umschulung melden. Das würde für mich heißen, er wäre aus der Krankengeldzahlung raus und hätte dann nur noch Anspruch auf 2 Monate ALG. Gleichzeitig hat sie ihm geraten, den Antrag auf EU-Rente zu stellen.
So richtig weiß mein Mann jetzt gar nicht mehr, was er am besten tun sollte und meint, er kann nur abwarten
 
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