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Wird Unfallverischerung auf jetzt Altersrente angerechnet?

sunnybird

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Mai 2019
Beiträge
10
Guten Tag,

ich bin vermutlich etwas durch den Wind, ich verstehe verschiedene Beiträge hier nicht so richtig. Vielleicht reicht mein geistiger Horizont nicht aus. Deswegen hier meine Frage mit der Bitte um möglichst einfache Antwort, da ich momentan nicht alles wirklich gut aufnehmen und verarbeiten kann.

Ich bin seit 1994 mit einer GdB von 50 % schwerbehindert und wurde 2002 frühberentet. Die Erwerbsminderungsrente betrug damals ca. 740 € netto, ich habe dazu verdienen müssen und hatte einen Minijob als Putzfrau ab Anfang 2007. Im August 2007 habe ich in diesem Job einen Arbeitsunfall erlitten und mir mehrere Gelenke gebrochen. Krankenhaus und anschließende REHA in einer Einrichtung der BG Bau folgten bis Februar 2008. Danach folgte die Auseinandersetzung mit der BG Bau um die Gewährung einer Unfallrente. Diese wurde letztendlich gewährt (30 %).

Seit September 2013 beziehe ich die Altersrente, die derzeit 969 € netto beträgt. Die 30%-Rente der BG Bau beträgt zur Zeit 238,95 € netto.

Meine Frage:

Kann meine Altersrente durch die gesetzliche Unfallrente der BG Bau vermindert werden?

Ich muss dazu sagen, dass ich es leider bisher versäumt hatte, die Unfallrente der Rentenversicherungsanstalt zu melden, und jetzt sehr besorgt bin, dass ich möglicherweise über die Jahre zuviel Rente von der Rentenversicherung erhalten habe, die das ggf. jetzt von mir zurückfordern könnte. Diese Angst bringt mich fast um den Verstand...

Vielen Dank für eine leicht verständliche Antwort!

Freundliche Abendgrüße in die Leserrunde
sunnybird
 
Hallo Sunnybird,

die MdE-Rente ist nicht als Einkommen de DRV zu melden -zur Zeit der Erwerbsfähigkeit.

Aber die Meldung, bzw. Angabe muss beim Renteneintritt gemeldet werden zur korrekten Rentenberechnung.

Ebenso ja auch nicht bei der Einkommenssteuer angegeben werden - bzw. diese darf keine Berücksichtigung finden.

Bei den beiden Renten dürften meiner Meinung nach bei Dir mit diesen Höhen problemlos nebeneinander her laufen.

Natürlich bin ich kein Rentenexperte. Aber ich war jetzt auf einer Fortbildung, wo auch die DRV sehr gehaltvolle Vorträge inkl. Diskussion, Erklärung und Nachfragen sehr ausführlich beantwortet wurden.

ABER - ich wurde auch für mich an diesem Tag wieder bestätigt, Beratung, Auskunft gerade zu Rentenfragen jeglicher Art, wir können keine korrekte Auskunft geben.

Wichtig ist die Lebensbiographie! Und diese kann nur die DRV bewerten.

Hinweis haben wir auch erhalten, z. B. VDK hat auch Berater zur Rentenfragen.

Wer Fragen hat zur Teilweisen-EMR oder sonstiger kann auch zu einem privaten Rentenberater gehen, aber da beträgt die Provision ca. 2 Monatsrenten.

Der Service der DRV ist kostenfrei.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieben Dank, Kasandra,
für deine rasche Antwort! Ich werde also jetzt erst einmal warten müssen, bis die DRV mir den neu berechneten Rentenbescheid zusendet. Erst dann werde ich also vermutlich erst sehen, ob eine oder ob keine Anrechnung der 30%igen BG-Rente erfolgt. Ich hatte das befürchtet und werde nun bis dahin weiter in Ungewissheit, aber Hoffnung leben müssen. Der Sozialverband, dem ich als Mitglied angehöre, wird dann den Rentenbescheid überprüfen. Soviel wurde mir zugesagt... Ja, ich hoffe sehr darauf, dass sich beide Renten nicht in die Quere kommen und kein Abzug erfolgt, da ich wirklich mit jedem Cent rechnen muss und mich gerade über ein Plus von 28,50 € Mütterrente gefreut hatte. Die Freude ist momentan jedoch geschwunden. Die Ungewissheit ist eben schlecht zu ertragen, weswegen ich hier versucht hatte, eine Entlastung zu erfahren.
Einen angenehmen Abend und freundliche Grüße
sunnybird
 
Hallo Sunnybird,

also für so üppig halte ich ein Renteneinkommen von ca. 1.200 Euro nicht, dass es zu Rentenkürzungen kommt (meine persönl. Meinung).

Haus / Miete, Auto, Versicherungen, Lebenshaltungskosten (ich kenne Deinen Status nicht) - ist man allein, in Partnerschaft, gibt es ggf. noch eine Witwenrente, Kinderzeiten welche angerechnet werden etc. => und da ist man in der Thematik der Lebensbiographie.

Bitte bedenke auch, Altersrenter können auch hinzu verdienen (soweit es Dir gesundheitlich auch möglich ist) - was ich aber auch nicht in Ordnung finde. Jeder sollte gut von seiner Rente leben können!

Ich kenne leider auch genügend "Altersrentner" mit sehr guten Renten, Haus im trockenen, Konto gut gefüllt, rüstig und weil sie gelangweilt sind, machen diese Taxifahrten (Krankenfahrten = Dialyse + Chemopatienten) und nehmen somit Arbeitslosen oder Geringverdienern noch das letzte mögliche Einkommen weg. Das ist sozial und gesellschaftlich total daneben wie ich es persönlich finde.

Das Thema Rente ist insgesamt zu komplex. Aber ich denke, Du solltest Dich etwas entspannen können. Warte einfach auf den Bescheid und evtl. ist dieser sogar positiv für Dich :)

Setze Dich auch nicht unter Druck was die Zeit zum Bescheid angeht.

Berichte einfach mal, wie der Bescheid für Dich ausgefallen ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo sunnybird,

eine Beispielformel zur Ermittlung des Grenzbetrags,
die mal von einem User hier eingestellt wurde.
Vielleicht hilft es Dir etwas weiter

"Zusammentreffen mehrerer Ansprüche:
Beispiel:
Die Rente trifft mit einer Leistung aus der Unfallversicherung zusammen.
Sie ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der
Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht übersteigt.
Rente aus der Rentenversicherung 1.000,- EUR
Leistung aus der Unfallversicherung 350,- EUR
abzüglich zwei Drittel der Mindestgrundrente nach dem BVG 80,- EUR
verbleiben 270,- EUR
Summe der Rentenbeträge 1.270,- EUR

Ermittlung des Grenzbetrages:
Der Grenzbetrag errechnet sich aus dem Jahresarbeitsverdienst,
der der Berechnung der Leistung aus der Unfallversicherung zugrunde liegt und dem Rentenfaktor für persönliche Entgeldpunkte.
JAhresarbeitsverdienst 36.000,- EUR
70 % von einem Zwölftel dieses Betrages 2.100,- EUR
vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000
ergibt den Grenzbetrag 2.100,- EUR
Die Summe der Rentenbeträge von 1.270,- EUR
übersteigen nicht den Grenzbetrag."

Gruß
nightwalker
 
Hallo zusammen,

jetzt ist der Zusammenbruch komplett! Ich habe soeben aus anderer Quelle erfahren, dass bei mir wohl eine Rentenüberzahlung seit September 2013 (Beginn der Altersrente) in Höhe von rund 90 € pro Monat vorliegen soll. Das würde bei mir bis zum heutigen Tage 69 Monate x 90 € = 6.210 € in Summe ausmachen!!! Jetzt frage ich mich, wovon ich diese Summe zurückzahlen soll. Selbst in Raten wird es schwer werden, denn die Rente wird ja gemindert werden, aber meine persönlichen Ausgaben wie Miete 450, Gas 45 und Strom 45 € bleiben in der Höhe zunächst bestehen, werden sich eventuell jedoch auch bei größter Anstrengung zum Einsparen durch Teuerung von Gas und Strom eher erhöhen... Wie viel werde ich monatlich an die DRV zurückzahlen müssen, was muss mir zum Leben bleiben? Arbeiten kann ich aus gesundheitlichen Gründen mit fast 71 Jahren leider nicht mehr, Vermögen ist nicht vorhanden, ich kann nur mit einem überzogenen Konto dienen... Soll ich jetzt anfangen an meinem Strick zu arbeiten? Ich bin völlig fertig!

Liebe Grüße
sunnybird
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

hast du dich im Forum schlau gemacht?
Benutz die Suchfunktion (Lupe) und gib "Grenzbetrag" ein.
Du findest viele Beiträge und Rechenbeispiele zur Errechnung.
Du kannst im Internet nach Rentenberatung suchen. Machen viele ehrenamtlich. Kannst auch über deine KK fragen. Die haben Adressen. Gibts schnellere Termine als bei den Rentenversicherungsträgern. Dann weisst du es offiziell.
Sollte sich deine Meinung bestätigen (was ich nicht glaube) beraten und unterstützen dich auch bei einem der Erstellung eines Rückzahlungsplanes bzw. Stundung. Du müsstest nicht alles auf einmal zurückzahlen.
Also als 1. klären ob der Grenzbetrag überschritten ist.

Hab ich noch vergessen:
wenn du schon länger beide Renten beziehst, hast du auch einen aktuellen Rentenbescheid.
In disem findest du unter dem Abschnitt "Zusammentreffen mehrerer Renten" eine Berechnung des Grenzbetrages.
Nur wenn dieser überschritten ist, kommt es zur Rentenkürzung
VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo nightwalker,

erstmal danke für den letzten Link! Dann zum Punkt grobe Fahrlässigkeit: Ob grobe Fahrlässigkeit bei mir vorliegt, vermag ich nicht richtig einzuschätzen. Ich hätte zum Zeitpunkt des Eintritts in die Altersrente (09/2013) der DRV die Mitteilung über den Bezug der GUV-Rente machen müssen. Das ist mir allerdings erst jetzt klar geworden, nachdem ich den jetzigen Bescheid, in welchem mir die Mütterrente serviert wurde, von A bis Z durchgelesen habe!!! Ja, ich habe es versäumt, diese Mitteilung zu machen. Das lag daran, dass ich seit 2003 volle Erwerbsminderungsrente bezog und dann im Jahr 2007 im Minijob den Arbeitsunfall erlitt, der die GUV-Rente bewirkte. Ich war also EM-Rentnerin, als die GUV-Rente hinzu kam. Zu diesem Zeitpunkt war der gleichzeitige Bezug beider Renten ohne irgendwelche Anrechnungen ja möglich. Als ich dann in Altersrente kam, hätte ich die GUV-Rente angeben müssen, was ich jedoch versäumt habe, da ich zu diesem Zeitpunkt noch mit den Auswirkungen meiner Krebserkrankung zu kämpfen hatte, die im Jahr 2012 aufgetreten war. Sicher habe ich den damaligen Rentenbescheid für die Altersrente nicht bis zum Ende gelesen und habe es deswegen versäumt, die entsprechende Mitteilung zu machen. War das grobe Fahrlässigkeit? Ich weiß es nicht. Aber es ist eben so gelaufen. Ich habe es nicht absichtlich getan, sondern war zum damaligen Zeitpunkt einfach mit meinem angeschlagenen Gesundheitszustand beschäftigt. Rente war für mich Rente, und mir war klar, dass sich die aus dem frühen EM-Rentenbezug ergebenden Abzüge auch in der Altersrente niederschlagen würden. An mehr habe ich nicht gedacht und auch den Rentenbescheid nicht in allen Einzelheiten gelesen. Das war mein Versäumnis, denn sonst wäre es mir ja aufgefallen, dass die GUV-Rente mögliche Auswirkungen auf die Altersrente haben kann und ich sie der DRV melden muss. Wenn ich es heute im Rückblick betrachte, wird es wohl grob fahrlässig gewesen sein... Wie beurteilst du das?

Liebe Grüße
sunnybird
 
Hallo **************,

vielen Dank auch für deine Antworten! Ich werde mir einen Termin besorgen, danke für die Hinweise dazu.
In meinem aktuellen Rentenbescheid, in welchem ich die Mütterrente berechnet bekam, steht kein Punkt "Zusammentreffen mehrerer Renten". Ich habe diesen Bescheid von A bis Z danach durchsucht und nichts gefunden. Nur eben den Hinweis auf die Notwendigkeit der Meldung über den Bezug einer GUV-Rente, der mich ja auch veranlasste, hier zu fragen. Da ich gerade im Umzug begriffen bin, ist es mühsam, die alten Rentenbescheide zu greifen, da schon verpackt. Aber ich werde den Karton mit den wichtigen Papieren noch einmal in den Kartonstapeln suchen und herausholen, um nachzuschauen, ob ich irgendwo etwas über den Grenzbetrag finde.

Liebe Grüße
sunnybird
 
Eigentlich erübrigt sich die Unfallrente an die DRV zu melden. Die BG frägt bei der DRV nach und will von der DRV den Grenzbetrag wissen.
Die Unfallrente wird ab Feststellung bezahlt.
Nachzahlungen werden zurück gehalten, bis die DRV sagt, das keine Erstattungsansprüche ihrerseits vorliegen
 
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