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Wird Unfallverischerung auf jetzt Altersrente angerechnet?

Hallo sunnybird,

mit der Beurteilung ist das so eine Sache.
Nun ist es so wie es ist,
und Dir ist aufgrund Deiner bedrohlichen Gesundheitslage,
in einer Ausnahmesituation, nicht bewusst gewesen,
dass Du die Unfallrente hättest angeben müssen.
Damit wäre dann für den Fall eines Falles zu argumentieren.

Allerdings scheint es so, das Du Deinen Grenzbetrag nicht kennst?
Der steht ja nicht im Rentenbescheid, wenn Du die Unfallrente nicht angegeben hast,
und auch nicht die Berechnungsformel.
Vielleicht macht Du Dir ganz unnötig Sorgen,
und Du erreichst den Grenzbetrag gar nicht,
wenn Du mal Deine Beträge in der angegebenen Beispielformel
einsetzt und berechnest.


Bei der Einkommensteuer ist die Unfallrente nicht anzugeben,
da Einkommensteuerfrei,
aber schon beim Zusammentreffen einer Erwerbsminderungsrente der DRV
und der Unfallrente, ist diese mit anzugeben,
denn da wird schon der Grenzbetrag von der DRV ermittelt.


Gruß
nightwalker
 
Guten Tag in die Runde,

vielen Dank an nightwalker und ************** für eure Ausführungen!

Nach durchwachter Nacht habe ich heute bei der BG angerufen und nachgefragt, wie hoch der JAV war, auf dessen Grundlage die GUV-Rente von 30 % berechnet wurde: 17.640 €.
Ich habe außerdem noch einen Grad der Behinderung von 50 % und bin als voll erwerbsgemindert in die Altersrente gekommen. Ach so, meine persönlichen Entgeltpunkte bei der DRV betragen jetzt nach Gewährung der Mütterrente 33,9800, die Bruttorente der DRV beträgt, 1088,38 €, netto sind das 969,75 €. Welche Daten benötige ich noch, um den Grenzbetrag ausrechnen zu können? Wo finde ich die Formel dafür, ich habe schon versucht sie zu finden... Seht es bitte nach, wenn ich frage, aber bei Zahlen schwirrt mir stets der Kopf, Rechnen war noch nie meine Stärke.

Liebe Grüße
sunnybird
 
Jetzt versuche ich es nochmal mit folgenden Daten: 1088 € Brutto (= 969 € netto) DRV-Rente zuzüglich 238 € GUV-30-%-Rente = Brutto-Summe aller Renten.
Gibt es Freibeträge, die ggf. abgerechnet werden können? Z.B. für zusätzlich 50 % Schwerbehinderung, aufgrund des Alters oder sonstige?
Die BG hat mir heute folgende Auskunft erteilt: JAV vor Unfall 17640 €. Meine persönlichen Entgeltpunkte in der DRV: 33,9800.
Kann jemand helfen bei der Berechnung des Grenzwertes und/oder Rückzahlungsbetrages pro Monat? Oder sind weitere Angaben nötig?
Was bedeutet "Grenzbetrag"?
Was bedeutet "Ruhensbetrag"?
Was bedeutet "Mindestgrundrente nach dem BVG"?
Was ist der "Rentenfaktor"?
Ich werde aus allem nicht wirklich schlauer... - auch wenn nightwalker sich große Mühe gegeben hat, mir auf die Sprünge zu helfen!

Danke!
sunnybird
 
Hallo sunnybird,

wenn Du mir noch die Jahreszahlen gibst seit wann die Renten gezahlt werden, kann ich dir eine Tabelle schicken aus der alle Zahlen hervorgehen.

Gruß
tamtam
 
Hallo sunnybird,

ich habe mal etwas recherchiert,
und ich glaube nun, dass die Berechnungsformel in Bezug auf den Grenzbetrag nicht auf Dich zutrifft,
denn es gibt Ausnahmen bei der Anrechnung:

" Keine Anrechnung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, wenn die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  1. für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach dem Beginn der gesetzlichen Rente oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat (gilt nicht für Hinterbliebenenrenten)..."


Schau mal hier rein: Unfallrente und Altersrente - Anrechnung, Kürzung berechnen


Gruß nightwalker
 
für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach dem Beginn der gesetzlichen Rente oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat (gilt nicht für Hinterbliebenenrenten)..."

Das stimmt nach meiner eigenen Erfahrung mit Altersrente. Hoffe gilt für jede Rente. Bin mom auf Reha und kann nach meiner eigenen Abrechnung nicht nachrechnen.
Mach ich aber so bald es geht wenn du noch keine Lösung hast.
"Grenzbetrag" ist der Betrag den du mit beiden Renten nicht überschreiten darfst. Man darf "nicht" besser gestellt werden als vor dem Unfall. Es wird dann die gesetzl. Rente (falls überhaupt) gekürzt.
Es gibt zusätzlich noch einen Freibetrag bei der Unfallrenze.
Goggle doch mal auch "Zusammentreffen mehrer Renten.
 
Guten Morgen in die Runde,

vielen Dank, dass hier so viele von euch bereit sind, gute Antworten zu finden bzw. zu geben! Die Links sind für mich sehr hilfreich - danke, werde mich durch alle durchlesen! Ganz besonders einfach zu lesen und zu verstehen war der Link von nightwalker. Hier ist alles so einfach erklärt, dass so gar ich es verstanden habe, auch die verschiedenen Begriffe.

Hierzu habe ich jedoch noch eine Frage: Es ist doch jede Rente, die von der DRV gezahlt wird, eine gesetzliche Rente - egal, welchen Namen sie hat. Die seit 2003 an mich gezahlte volle EM-Rente ist eine gesetzliche Rente als auch die seit 2013 gezahlte Altersrente. Beide Renten sind DRV-Renten.

Keine Anrechnung auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, wenn die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  1. für einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach dem Beginn der gesetzlichen Rente oder

"...Versicherungsfall..., ...nach dem Beginn der gesetzlichen Rente..." - Ist meine volle Erwerbsminderungsrente, die ich seit 2003 beziehe, die gesetzliche Rente, von der hier die Rede ist? So verstehe ich das zumindest... Der Versicherungsfall, der die Leistung einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung begründete, trat erst 2007 ein, da war ich bereits seit 2003 berentet (DRV).

@tamtam:
Danke! Also hier mal die Daten: Volle Erwerbsminderungsrente seit 2003, Unfall im Minijob 2007 (dieser Unfall führte zur Rente aus der GUV, Eintritt in die Altersrente 2013.

@Tscharlie:
Danke! Ich werde mich dort mal umsehen... Sind das Seiten der DRV?

@Kasandra:
Danke auch dir! Ich habe bereits gestern einen Termin mit der DRV gemacht. Allerdings muss ich noch so lange warten....

@**************:
Vielen Dank! Erst einmal für dich in der Reha hilfreiche Therapie und alles Gute!

Nun wünsche ich allen einen bezaubernden Tag mit lieben Grüßen
sunnybird
 
Hallo Sunnybird,

bei Dir wird gar nichts angerechnet:

§ 93 Abs.5 SBG VI

(5) Die Absätze 1 bis 4 werden nicht angewendet, wenn die Rente aus der Unfallversicherungfür einen Versicherungsfall geleistet wird, der sich nach Rentenbeginn oder nach Eintritt der für die Rente maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit ereignet hat.

@Kassandra: Da die "Lebensbiographie sowohl durch DRV als auch durch BG schon festgestellt wurde, lässt sich der Grenzwert leicht ermitteln. Jeder, der hier irgendetwas mit Rente und Arbeitsunfall zu tun hat, sollte sich flugs die entsprechende Excel-Tabelle zusammenstellen….

Gruß
tamtam
 
@tamtam:

Danke, das wäre ja super! Aber gilt das dann auch ab 2013 weiterhin, in welchem ich von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente gekommen bin?

Lieben Dank und ebensolche Grüße
sunnybird
 
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