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Wird Unfallverischerung auf jetzt Altersrente angerechnet?

Hallo Sunnybird,

bei Deiner Altersrente handelt es sich um eine unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließende Rente, ist somit einheitlich zu betrachten und dient dem Besitzschutz bei der Neufeststellung der (späteren) Altersrente (BT-Drucks 11/5530 S. 56).

Gruß
tamtam
 
@tamtam:

Also, dann kann ich offenbar gänzlich unbesorgt sein... Jetzt heißt es also erst einmal abwarten, wie die DRV es sieht. Die Bearbeitung dauert vermutlich längere Zeit - nehme ich an. Oder weiß jemand die üblichen Bearbeitungszeiten bei der DRV? Ich werde in jedem Fall das Ergebnis der Berechnung von der DRV hier mitteilen! Hoffentlich finde ich dann meinen Thread hier wieder, denn der wird ja mit Sicherheit nach unten gerutscht sein in der Wartezeit...

Vielen lieben Dank nochmals für alle Mühen, Antworten und Hilfen!

Liebe Grüße
sunnybird
 
Die Anrechnung erfolgt jedoch nur, soweit die Summe der zusammentreffenden Rentenbeträge vor Einkommensanrechnung den jeweiligen Grenzbetrag übersteigt.
 
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