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Wird die MdE-Rente auf Arbeitslosengeld angerechnet

aero1153

Neues Mitglied
Registriert seit
16 März 2008
Beiträge
13
Ort
nähe von München
Hallo an alle,
hab schon im Forum gesucht, aber leider keine richtige Antwort gefunden.
Wird die MdE Rente auf das Arbeitslosengeld 1 angerechnet Mein Mann bezieht jetzt Arbeitslosengeld 1 und nun ist der die MdE durch. Wird dadurch das Arbeitlosengeld gekürzt

Ich sag schon mal Danke für die Antworten.

Viele Grüße

i.A. aero1153
 
Hallo aero1153,
also, bei ALG I kannstdu ganz beruhigt sein. Da wird nichts angerechnet. Erst wenn dein Mann ins ALG II fallen sollte, wird es relevant, weil dort die Bedürftigkeit geprüft wird und alle Einkünfte den Anspruch mindern können.ALG I ist eine Versicherungsleistung.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Karina13

PS Warst du das nicht mit dem Morbus Sudeck?Ich hatte dir in einem anderen Unterforum was dazu geschrieben.
 
Danke für deine Antwort. Wenn du rechts hast hast du uns sehr geholfen.

Ich versuch dir ne private mail zu schicken.

Gruß Frau aero1153
 
Hallo User,

ich habe nun schon mehrmals gelesen, dass eine Anrechnung der MdE-Rente auf das ALG 1 nicht stattfindet.

Als ich heute bei der ARGE war, hat mir die Frau in der Leistungsabteilung aber gegenteiliges gesagt. Ich habe direkt interveniert, dass meiner Meinung nach eine Anrechnung nicht stattfindet, konnte es aber nicht begründen. Eine gesetzliche Grundlage konnte sie mir nicht mitteilen, nannte zwar einen §§, der passte aber hinten und vorn nicht, dass hat sie letztendlich selbst eingesehen.

Daraufhin war sie total verunsichert und hat mich davongeschickt.

Nun muss ich auf den Bescheid warten, was dort ausgeknobelt wurde.

- F R A G E -

Kann mir hier jemand die gesetzliche Grundlage für Anrechnung oder Nichtanrechnung oder Urteile ... mitteilen, womit ich den evt. Widerspruch begründen könnte.

Habe beim googeln nichts gescheites gefunden.

Danke Jens
 
Hallo Jens,
habe deine Nachricht gelesen. Die Nichtanrechnung trifft nur bei ALG I zu. Wenn du aber bei der ARGE warst, dann bekommst du doch ALG II oder? Da könnte eine Anrechnung erfolgen.Weil die Rente deine Bedürftigkeit mindert. Du kannst ja mal in einem anderen Forum fragen.Sende dir eine Mail mit der Adresse. Dort erhälst du sicher eine kompetente Antwort. Gruss Karina13
 
Hallo karina,

es war die Bundesagentur für Arbeit. Da ich mit denen bisher nichts zu tun hatte, hab ich es verwechselt.

Also ich habe ALG 1 beantragt und die Tante will die Rente anrechnen.

Das es bei ALG 2 angerechnet wird, ist vollkommen klar. Aber nirgendwo im Gesetz hab ich gefunden, dass es bei ALG 1 nicht so ist. Es schreibt auch jeder, dass es so ist, aber begründen konnte es bisher keiner.

Gruß Jens
 
Hallo @j_e_n_s,

doch JoachimD. hatte das in den letzten Tagen irgendwo begründet,
nutz doch mal die Suchfunktion, denn in meinem Alter kann man sich auch
nicht alles merken!

ondgi
 
hallo,

ich habe gerade deinen Beitrag gelesen und stehe vor dem gleichen Problem. Wurde die Rente bei dir angerechnet?
 
Hallo,

ich mische mich mal kurz ein.
Wo wird denn überhaupt im Antrag auf Arbeitslosengel1 danach gefragt ob man noch eine Unfallrente bekommt.
Vieleicht erinnere ich mich jetzt nicht richtig, aber ich wüsste nicht das dies so war.
Mein Mann bezieht neben dem Arbeitslosengel1 auch noch eine private Unfallrente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die wird nicht angerechnet.
Beim Arbeitslosengeld stellt sich doch auch gar nicht die Frage der Bedürftigkeit, sondern es geht doch einzig und allein um den Anspruch den man hat wenn man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Wenn der Ehepartner z.b. arbeitet wird ja auch dessen Einkommen nicht berechnet, so das es zu Abzug kommt.
L.G. Petra
 
Hallo ulla,

deine Frage:


Nein.

@ Petra

Wo wird denn überhaupt im Antrag auf Arbeitslosengel1 danach gefragt ob man noch eine Unfallrente bekommt.

Wird im ALG I - Antrag nachgefragt. Unter Punkt 3 d wird nach körperlichen Schäden gefragt. Kreuzt man dort "ja" an, bekommt man einen "Unfallfragebogen", in dem dann alles abgefragt wird. Außerdem wird unter Punkt 4 noch nach anderen Leitungen gefragt, die man bezieht/bezogen hat/beantragt hat.


Gruß Jens
 
Hallo jens,

ich konnte mich echt nicht daran erinnern. Aber wo du nun von dem Unfallfragebogen schreibst, da dämmert es bei mir.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, das die eine Unfallrente von der BG auf das Arbeitslosengeld1 anrechnen dürfen.
Ich habe festgestellt das die normalen sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit oftmals auch keine richtige Ahnung haben.
bei meinem Mann kamen die überhaupt nicht mehr kklar, da sagte der Sachbearbeiter nur, die Sache ist mir zu exotisch, da muss ich meinen Vorgesetzten fragen.
Deshalb denke ich einfach das du an einen Sachbeabeiter geraten bist, der sich da gar nicht richtig auskennt.
Gruß von stina
 
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