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Wirbelsäulenschaden bei der Armee = NVA-DDR, erlitten zu haben, wo kann man das noch geltend machen?

Karl54

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
513
Hallo,

ich vermute, das ich vielleicht bei der NVA-DDR einen Wirbelsäulenschaden erlitten zuhaben, durch die Tätigkeit dort. Was in der Instandhaltung, sprich KfZ-Instandhaltung tätig und auch bei der militärischen Ausbildung. Da ich bei Märschen (15 km; 30 km; 50 Km) das Funkgerät=40 kg + Ausrüstung tragen musste und auch bei der Ausbildung gab es Wirbelsäulenbelastende Dinge. War zu dieser Zeit schon in Orthopädischer Behandlung, hatte da schon Probleme in der BWS und LWS. Aber da hat man das alles nicht so erst gesehen, man hat die Allround-Tablette = Neuranidal bekommen und gut war es. Diese Allround-Tablette hat man für alles bekommen, Fußpilz etc.
Dort hatte ich schon Blockierungen in der BWS u. LWS, aber wie gesagt es wurde in dieser Hinsicht nichts unternommen.

Nun das Zog sich dann die ganze Armeezeit hin, quasi über die 3 Jahre. Nach dieser Zeit wurde auch nicht´s unternommen, habe mal vom HA etwas Strom bekommen und das wars.

Nun wo kann ich das noch geltend machen, wenn man jetzt noch was machen kann? Das Problem ist nur, das ich aus dieser Zeit nicht habe, sprich medizinische Unterlagen und im alten SV-Ausweis-DDR ist nicht dokumentiert.
Und seit dieser Zeit hat sich das bis jetzt immer verschlimmert. Jetzt habe ich den Schaden überall etwas an der WS und an den Hüft- u. Schultergelenken, sprich bds. Hüftdysplasie und Artrose in beide Schultergelenke.

Gibt es da noch eine Möglichkeit was geltend zu machen, und wo?

Gruß Karl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karl,
die NVA ist jetzt fast 30 Jahre Geschichte. Wenn Du damals nicht direkt was unternommen hast, dann sind wohl doch alle „Messen„ gelesen.Wo willst du jetzt noch Unterlagen über die Belastungen herbekommen?

Gruss von der Seenixe
 
Hallo,

ja das ist eben das Problem daran. Hatte mir das schon irgendwie denken können, das da alle Messen gesungen sind.
Aber wenn man nicht mal irgendwo fragt, ob da noch irgendwo was drin ist und es kommt anders, dann ärgert man sich.

Ja zu dieser Zeit hat man das alles nicht so ernst genommen, meine von der Ärztschaft bei der Armee. Da hätte man wieso nichts machen können, dann hätten sie dich abtreten lassen. Dann hättest du ein Befehl bekommen und hättest abtreten können, sprich das Behandlungszimmer verlassen müssen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl54,

die NVA ist nach der Wende von der Bundeswehr übernommen worden. Daher sollte es noch Unterlagen in dem jeweiligen Kreiswehrersatzamt der Bundeswehr geben. Jeder NVA-Angehörige hatte ein Gesundheitsbuch, wo alle Behandlungen und Diagnosen eingetragen wurden. Vielleicht hast Du das ja noch irgendwo.

Rechtsnachfolger der NVA ist die Bundeswehr. Teile der NVA, sowohl personell, als auch vom Material her wurden nach der Wende von der Bundeswehr übernommen. Das ist die gute Nachricht.

Und nun die schlechte Nachricht. Du musst nachweisen, dass Deine Rückenprobleme von der Zeit der NVA her resultieren. Und da sehe ich das eigentliche Problem.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Karl,

ich muss mich "unwissend" meinen Vorschreibern erstmal anschließen.

Was mir für Dich einfällt ist das Thema der Aufbewahrungsfristen!

Folgendes habe ich primär gefunden: ist einfach!

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehr

Kontaktiere SCHRIFTLICH, die Intressensvertretungen:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ich kenne mich leider nicht aus, was die Gewerkschaften der BW sind oder auch der Reservisten. Nimm schriftl. Kontakt auf.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Karl und alle Mitlesenden

Wenn ich es richtig mitgelesen habe, versuchst du/ versucht Karl, eine BK anerkennen zu lassen.
Nun bringst die Armeezeit ins Spiel.
Ist die BG dann nicht fein raus ud kann sagen, es ist keine BK, sondern Schaden aus der Armeezeit?
Ich kenne mich nicht aus (was meinem Gedanken evtl. zu entnehmen ist), ich würde diesen Punkt erst einmal abklären, um nicht vom Regen in die Traufe zu kommen.

LG
 
Ist die BG dann nicht fein raus ud kann sagen, es ist keine BK, sondern Schaden aus der Armeezeit?
Ich kenne mich nicht aus (was meinem Gedanken evtl. zu entnehmen ist), ich würde diesen Punkt erst einmal abklären, um nicht vom Regen in die Traufe zu kommen.

Da muss ich Dir auch recht geben. Der Schuss kann nach Hinten losgehen. Werde das mal am Donnerstag mit dem Rechtsbeistand der mit im Boot jetzt ist, besprechen. Der will wieso nochmals alles durchschauen und drüber schauen, das ich vielleicht nicht irgendwas verkehrt ausgefüllt habe und verkehrt geschrieben habe. Nicht das die BG das alles anders deutet. Nun die Wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten kann ich ja trotzdem mit angeben, die habe ich ja gemacht in der Kfz-Instandhaltung und in der militärischen Ausbildung.
Werde aber erstmal den Unfall von anno dazumal rausfallen lassen, denke einmal das würde der Knackpunkt sein oder werden, wo die BG dann versuchen wird das umzudrehen zu ihren gunsten. Hatte zu dieser Zeit ein Unfall, bin von der Gibelwand auf der Sturmbahn oben vom Brett gefallen aus 5-8 Meter höhe und mit der Wirbelsäule voll auf die Holz-Mpi gefallen(ehem. NVA-Leute wissen was ich meine). Wurde auch darauf behandelt aber da das hat zu dieser Zeit keiner so für erst genommen. Habe etwas zu einreiben bekommen und die Allround-Tablette " Neuranidal" und dann durfte ich weitermachen. Nun heute habe ich die Auswirkungen.
Das ganze Problem an der Sache ist, das ich keine medizinischen Unterlagen mehr habe von anno....., um das zu belegen.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, du warst doch Schlosser und hast eine Gesamtdosis von über 50 MNh errechnet. Warum willst du nun von der Armee noch etwas.? Wenn du während der Armeezeit einen Unfall mit Verletzung hattest und das hier die BG liest, werden sie deine jetzigen Beschwerden auf diesen Unfall schieben. Dann könntest du leer ausgehen. Deine Veröffentlichung zur Armeezeit war nicht klug. Mein Tipp: Vergiss sie. Gruss
 
du warst doch Schlosser und hast eine Gesamtdosis von über 50 MNh errechnet. Warum willst du nun von der Armee noch etwas.?
Hallo slahan,

in die 50 MNh sind auch die Belastungen für wirbelsäulenbelastende Tätigkeiten von der Armee mit bei, wo ich in der Instandhaltungswerkstatt tätig war, als Instandhaltungsschlosser und die Belastungen während der Ausbildung. Warum soll ich das nicht mit angeben, habe ja das gemacht zu dieser Zeit.
Den Unfall kann ich nicht beweisen habe dazu keine Unterlagen nichts darum lass ich das auch bleiben.

Gruß Karl
 
Hallo Karl, die Belastungen während deiner Ausbildung gehören dazu.Die Armeezeit nur bedingt. Auch wenn du den Unfall beweisenk könntest, ist es ein Unfall und keine Berufskrankheit. Eventuell die Folgen eines Unfall. Also Achtung.
 
Hallo slahan,

Nee das kann ich nicht, das ist ja das Problem dabei, darum lass ich das alles raus bzw. habe auch in den Fragebögen nichts davon erwähnt bzw. geschrieben. Bin gerade dabei, das alles auszufüllen und lasse das mit dem Unfall weck, weil ich das nicht beweisen bzw. belegen kann. Darum steht auch nichts drin in dieser Richtung.
Außer was ich schon geschrieben habe, nur die Belastungen bei der militärischen Ausbildung (Märsche tragen von Funkgerät etc) und die Arbeiten in der Werkstatt bei der Reparatur der Kfz als Instandhalter bzw.-schlosser.
Mehr gebe ich auch nicht an.

Gruß Karl
 
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