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Wirbeleinbruch

hallo Michail,

ganz allgemein und nicht nur auf deine sache bezogen wäre meine antwort auf ein solches begehren folgende:

Mit Schreiben vom ... fordern Sie eine allgemeine Schweigepflichtentbindung betreffend aller mich bisher behandelnden Ärzte an. Diese wird aufgrund der Ihnen rechtlich zustehenden Auskunftspflichten gegenüber Krankenkassen und Ärzten für nicht notwendig erachtet. Sollte eine solche begründet erforderlich sein, wird sie nach Mitteilung eines etwaigen besonderen Anlasses nach Prüfung im Einzelfall zugesichert.

aber anzumerken ist auch aus dem erstbeitrag, dass allein ein eintreten "bei der Arbeit einen Wirbeleinbruch" erlitten zu haben unter den sonst gegebenen umständen nicht per se einen arbeitsunfall bedeuten muss. hier wird es auf das ausmass der vorschäden und vor allem auf die in diesem zusammenhang ausgeführte verrichtung ankommen und ob diese geeignet war, unter den versicherten bedingungen einen solchen schaden zu verursachen. und dazu werden - mit oder ohne schweigepflichtentbindung - die bisherigen med. befunde sicher eingeholt werden.


gruss

Sekundant
 
Grüß Dich Sekundant,
zum Vorfall ist zu sagen: Ich wollte einer Patientin beim Transfer vom Rollstuhl ins Bett helfen und musste dann abbrechen, weil ich diesen Schmerz bzw. die Bewegung im Rücken spürte. Bei meiner Knochendichte hätte schon eine kleine unbedachte Bewegung gereicht.
Ich werde sehen wie es weitergeht und berichten.
Christine
 
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