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Wirbeleinbruch

Michail

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Mai 2019
Beiträge
8
Guten Tag,
ich habe mir bei der Arbeit einen Wirbeleinbruch zugezogen. Bin momentan bei einem Unfallarzt und momentan noch krank geschrieben. Der Wirbel wurde letzte Woche geröngt und der Arzt meinte es hat sich nichts mehr verschoben sieht stabil aus. Nun habe ich Osteoporose im LWB von -4,0, nehme momentan Alendronsäure 70 mg und soll auf Infusionen 1 x alle 3 Monate umgestellt werden (geht nicht vom Unfallarzt aus). Ich traue mich so nicht arbeiten zu gehen, kann der Unfallarzt mich weiter krank schreiben bis die Werte sich gebessert haben oder sagt die BG die Osteoporose war vorher schon das geht uns nichts an?
Hat jemand ähnliches erlebt?
Michail
 
Hallo Michail,

ich sehe es anders. Auch wenn Du Osteoporose bereits hattest....

Es ist ein Arbeitsunfall und Du bist so versichert - gesund und mit Gebrechen - am Unfalltag!

Keine Versicherung kann verlangen, dass ein UO zu 100% Gesund ist (auch wenn der Blinddarm fehlt :cool:).

Da dieses Medikament seit 2004 auf Kosten der GKV verabreicht wird, sollte ebenfalls die Kostenübernahme durch die GUV erfolgen,
insbesondere wenn es der D-Arzt verordnet!!!

Wer hat Dir Alendronsäure 70 mg verschrieben???

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke für Deine Meldung.
Der Orthopäde hat es mir verschrieben und empfohlen auf Infusionen umzustellen, da eine erhöhte Bruchgefahr besteht.
Ich muss doch von vorne anfangen: Die Messung war im Februar 2019. Der Unfall war am 09.04.2019, bin gleich zum Unfallarzt. Nach der Röntgenuntersuchung meinte er es ist nichts zu sehen, wahrscheinlich nur eine Wirbelblockade und ich bekam 6 x Physio. Bei der von ihm empfohlenen Physiotherapeutin hatte ich gleich am nächsten Tag meinen ersten Termin und dann täglich bzw. fürs Wochenende dann Übungen in Bauchlage zum Hochdrücken, weil sie meinte es könnte auch eine Bandscheibenvorwölbung sein. Ich hab dann schon gemerkt, dass die Schmerzen heftiger werden und am Sonntag konnte ich mich nur mit Mühe und langsam wieder aufrichten.
Am Montag hatte ich meinen nächsten Termin und habe meine Erfahrungen berichtet. Sie meinte ich mache mich bestimmt zu oft rund und muss auch die Übungen konsequenter machen. Ich bin nochmals zum Arzt mit der Bitte, ob er sich das Röntgenbild nochmals anschauen kann, weil es eher schlimmer wird. Das hat er gemacht und mir auch gezeigt, aber dies erbrachte auch keine neuen Erkenntnisse, aber er meinte er schreibt mir gleich nochmals 6 x Physio raus. Das Ganze ging dann noch eine Woche, ich konnte nur noch mit Schmerztabletten unterwegs sein.
Wieder Montags zum Arzt mit der Bitte um ein MRT, weil meiner Meinung nach noch was anderes nicht stimmt. Es war ein Vertretungsarzt da und ich bekam die Überweisung und 1 Woche später fand das MRT statt. Einen Tag später die Besprechung mit dem 1. Unfallarzt, er hat sich entschuldigt und nochmals das Röntgenbild angeschaut und mir versichert, dass er nichts sehen konnte.
Der Befund MRT u.a.: Deckplattenimpressionsfraktur LWK 1 Mit minimaler Höhenminderung der Vorder- und Hinterkante. Versatz der suoerioren Hinterkante um 2-3 mm nach posterior intraspinal keine relevante Einengung neurnaler Strukturen. Flächiges Ödemsignal in der TIRM Sequenz innerhalb der frakturierten Deckplatte.
Nun bekam ich 10x Physio, die ich letzten Freitag erst begonnen habe und ein Korsett. Die Schmerzen sind mittlerweile so, dass ich nur ab nachmittags manchmal was nehmen muss. Morgens geht es ganz gut, viel gehen, stehen oder gar sitzen tut mir nicht gut.
Ach und letzten Mittwoch war eben das 2. Röntgen und er meinte das sieht stabil aus und hat sich nicht weiter verändert und hat sich verabschiedet und mir alles Gute gewünscht. Ich bin jetzt noch krankgeschrieben bis 02.06.2019 und soll bis zum Schluss das Korsett tragen.
Daheim vermeide ich das Bücken und wenn nur vorsichtig und mit geradem Oberkörper, ich versuche viel draußen zu gehen, das geht noch am besten außer liegen. Leider fühle ich mich momentan total eingeschüchtert, aber ich arbeite zum Teil auch körperlich und habe jetzt auch Angst wegen der Osteoporose.
Danke für Eure Unterstützung.
Michail
 
Kasandra falls Du den langen Text liest, kannst Du dazu noch was sagen oder auch gern andere, bin froh um jede Meinung und Hilfe.
Michail
 
Hallo Michail

Nur kurz

Ich hatte einen lwk2 bruch durch einen Sturz auf Arbeit.
Unfall wurde von bg anerkannt und auch alle Kosten werden übernommen.

Im op bericht steht als nebendiagnose osteoponie.

Alles was mit dem bruch zu tun hat zahlt anstandslos die bg, alles.

Die osteoponie ist nicht für den Unfall verantwortlich, daher ist die KK dafür zuständig.
Habe decristol verschrieben bekommen vom HA.
Ca 1 Jahr nach dem Unfall war ich nochmal zur Knochendichtemessung, ging ebenfalls über die KK.
Knochendichte liegt jetz im Alter entsprechenden Wert.

Wenn du nicht arbeiten kannst lässt du dich krankschreiben.
Beim arbeitsunfall ist der darzt dein Ansprechpartner.

Mfg
 
Hallo Pfong, Hallo Kasandra,
vielen Dank nochmals für Eure Mitteilungen. Von der BG habe ich nun die Unterlagen für die Erhebung der Sozialdaten bekommen und nach meinem Telefonat mit der BG ist es jetzt so, dass ich die Unterlagen einreichen soll, aber da die Osteoporose vorher bereits diagnostiziert war wird der Wirbeleinbruch auch nicht als BG Unfall anerkannt d.h. das Ganze geht an die Krankenkasse. Macht aber ja für mich nur den Unterschied dass ich Zuzahlungen leisten muss bzw. kein Verletztengeld sondern Krankengeld bekomme.
Was die Osteoporose betrifft muss ich nun mit meinem Arbeitgeber abklären inwieweit ich in der Arbeit so eingeteilt werden kann, dass ich zu hohe körperliche Belastungen umgehen kann.
Ich habe nächste Woche wieder einen Termin beim Unfallarzt und muss dann weitersehen.
Ist das wohl die richtige Herangehensweise?
Michail

Ich habe verschiedene Beiträge im Forum durchgelesen und bin auf folgendes gestoßen:
" keine allgm. Schweigepflichtsentbindung unterschreiben" Gilt das grundsätzlich bei der BG, in den Unterlagen, die ich erhalten habe, gibt's dieses gleich 2 x, und heißt das nicht ich verweigere die Mitarbeit? Kann ich evtl. mit jemandem von Euch telefonieren?
 
Hallo Michail,

niemals eine allg. Schweigepflichtsentbindung unterschreiben.

Schreibe Deiner BG, dass wenn Sie Unterlagen haben wollen, sollen Sie Dich kontaktieren, Du wirst dies besorgen.

Somit kommst Du auch Deiner Mitwirkungspflicht nach.

Macht aber ja für mich nur den Unterschied dass ich Zuzahlungen leisten muss bzw. kein Verletztengeld sondern Krankengeld bekomme.

Na, das ist schon finanziell zu betrachten. Ebenso wie die km für Therapiekosten mit 0,20 Cent / km.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
das ist eine andere Sicht der Dinge. D.h. wenn ich einen Arztbericht selbst anfordere und bei der BG einreiche kann dieser ein anderer sein wie wenn die BG ihn anfordert? Mittlerweile ist es ja bei allen Ärzten gang und gebe die Entbindung zur Datenschutzverpflichtung zu unterschreiben. Geh ich zu blauäugig an die Sache ran? Ich bekomme ab dieser Woche Verletzten- bzw. Krankengeld und fühl mich sehr unter Druck "alles" zu machen um die Zahlungen nicht zu verzögern. Eine gewisse Zeit kann ich finanziell überbrücken, aber ich merke das mich das jetzt schon ziemlich stresst.
Andererseits werde ich dieses Jahr 59, hab schon das eine oder andere Handicap, wie muss denn ein Unfall aussehen der anerkannt wird?
Das mit den Therapiekosten wusste ich nicht danke für die Info.
Liebe Grüße
Michail
 
Hallo Michail,

ja leider gehst Du zu gutgläubig an die Sache ran.

Mittlerweile ist es ja bei allen Ärzten gang und gebe die Entbindung zur Datenschutzverpflichtung zu unterschreiben. Geh ich zu blauäugig an die Sache ran?

Du musst nicht bei jedem Deiner Ärzte unterschreiben, dass sie Deine Daten weitergeben können / dürfen!

Widerrufe dies schriftl. bei Deinen Ärzten!

Lass Dich nicht nötigen!

Mal eine einfache Erklärung für Dich:

Überleg mal, Du wärst z. B. eine Frau und die BG kann alle Deine Ärzte, Kliniken und Krankenkassen anschreiben und Befunde einholen?

Du bist nun der BG-Fall mit dem Wirbel oder zum Bsp. mit Beinbruch.

So, nun hattest Du z. B. 3 Fehlgeburten. Was geht das Deine BG an? Genau diese Angaben würden sie über die KK erhalten.

Du warst z. B. in Psychotherapie, weil Dein Partner verstorben ist. Auch das würde die BG erfahre und was passiert?

Die BG versucht bei Dir gesundheitliche Probleme zu finden, woher schon die Fehlgeburten her rührten und dieses auf Osteoporse schieben und Dich noch zum Psychologen schicken und der macht dann gleich aus Deinem Problem: Partner gestorben einen auf Begehrungsneurose oder ein anderes Krankheitsbild, welches Dich schlecht darstellt.

Willst Du das alles aus Deinem Leben platt getreten wird??? Willst Du irgendwelche Vorlagen liefern?

Nur Informationen werden abgegeben vom Unfalltag, bei Dir Wirbelbruch z. B. am 19.03.2019.

Was vorher war geht niemand etwas an. Du warst einfach so - wie es Dir körperlich und psychisch ging am 19.03.2019 versichert.

Lies hier viel in den Bereichen GUV & Gutachter, dann lernst Du.

Viele Grüße

Kasandra
 
Liebe Kasandra,
danke für Deine interessanten Erklärungen. Ich habs gestern Abend schon gelesen und musste bzw. muss das alles immer noch verdauen.
Zwei Arztberichte wegen der Osteoporose und wegen Cortisonbehandlungen, die wiederum zur Osteoporose geführt haben, habe ich bereits beim letzten Termin mit dem Unfallarzt abgegeben. Wohlgemerkt da hatte ich noch kein Schreiben der BG wegen "Erhebung der Sozialdaten".
Anscheinend hat das nicht gereicht. Ich soll die Unterlagen binnen 2 Wochen zurückschicken - d.h. ich könnte noch einen Bericht meines Orthopäden
anfordern, das wird bis zum Abgabetermin aber nicht mehr reichen. Oder aber ich begrenze die Verschwiegenheitsaufhebung auf diese 2 Ärzte.
Theoretisch sollte mich doch der Unfallarzt auch weiterhin krankschreiben egal ob die BG sich zuständig fühlt oder nicht - und die Krankenkasse greift dann ein oder aber ich muss dann zum Hausarzt.
Nächste Woche habe ich einen Termin bei mir im Betrieb und versuche mal abzuklären inwieweit ich erst mal - d.h. bis die Infusionen greifen und ich nach einer Knochendichtemessung sagen kann da spricht auch nichts gegen körperliche Betätigung - eine andere Tätigkeit machen kann.
Ich arbeite Teilzeit das könnte eine mögliche Option sein.
Auf irgendwelche Auseinandersetzungen bin ich nicht aus - wobei fair möchte ich trotzdem behandelt werden.
Danke für Deine Geduld kannst Du hierzu noch was sagen.
Es grüßt Dich
Michail
 
hallo Michail,

zu deiner weiter vor schon gestellten frage

" keine allgm. Schweigepflichtsentbindung unterschreiben" Gilt das grundsätzlich bei der BG, in den Unterlagen, die ich erhalten habe, gibt's dieses gleich 2 x, und heißt das nicht ich verweigere die Mitarbeit?

und

Oder aber ich begrenze die Verschwiegenheitsaufhebung auf diese 2 Ärzte.

wurde hier schon mehrfach auf die bereits gesetzlich bestehenden auskunftsrechte der BG'n hingewiesen und es stellt sich immer wieder die frage, weshalb diese nicht genügen, aber statt dessen - für weitere auskünfte - schweigepflichtsentbindungen eingefordert werden! das kann nur dem ziel dienen, im nebel nach möglichen ablehnungsgründen zu suchen, auch wenn diese unzutreffend sind.

die grundsätzlich bestehenden aus ausreichenden auskunftsrechte der BG enthalten umfängliche befugnisse, wie hier zu sehen ist:

§ 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen

Die Unfallversicherungsträger können von den Krankenkassen Auskunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten verlangen, soweit dies für die Feststellung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Sie sollen dabei ihr Auskunftsverlangen auf solche Erkrankungen oder auf solche Bereiche von Erkrankungen beschränken, die mit dem Versicherungsfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können. Der Versicherte kann vom Unfallversicherungsträger verlangen, über die von den Krankenkassen übermittelten Daten unterrichtet zu werden; § 25 Abs. 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Der Unfallversicherungsträger hat den Versicherten auf das Recht, auf Verlangen über die von den Krankenkassen übermittelten Daten unterrichtet zu werden, hinzuweisen.
(§ 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen)

§ 203 Auskunftspflicht von Ärzten

(1) Ärzte und Zahnärzte, die nicht an einer Heilbehandlung nach § 34 beteiligt sind, sind verpflichtet, dem Unfallversicherungsträger auf Verlangen Auskunft über die Behandlung, den Zustand sowie über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Versicherten zu erteilen, soweit dies für die Heilbehandlung und die Erbringung sonstiger Leistungen erforderlich ist. Der Unfallversicherungsträger soll Auskunftsverlangen zur Feststellung des Versicherungsfalls auf solche Erkrankungen oder auf solche Bereiche von Erkrankungen beschränken, die mit dem Versicherungsfall in einem ursächlichen Zusammenhang stehen können. § 98 Abs. 2 Satz 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(2) Die Unfallversicherungsträger haben den Versicherten auf ein Auskunftsverlangen nach Absatz 1 sowie auf das Recht, auf Verlangen über die von den Ärzten übermittelten Daten unterrichtet zu werden, rechtzeitig hinzuweisen. § 25 Abs. 2 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(§ 203 Auskunftspflicht von Ärzten)

weitere auskünfte sollte es nur in begründeten ausnahmefällen geben, somit auch damit verbundene schweigepflichtsentbindungen!


gruss

Sekundant
 
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