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Wieviel wird konkret ausgezahlt

0ldenburger

Nutzer
Registriert seit
25 Aug. 2008
Beiträge
1
Hallo liebe Leidensgenossen.
Ich habe im März diesen Jahres eine Sprunggelenkfraktur erlitten, bei der auch das Schienbein zertrümmert wurde, bin seitdem krank geschrieben, das Ganze läuft als Arbeitsunfall, weil es auf dem Weg nach Hause passiert ist. Zur Zeit bin ich in der REHA EPA 15 Termine. Ich humple immer noch und habe ständig Schmerzen, das Gelenk ist auch ständig geschwollen. Nun meine Frage:

Ich bin bei der Debeka unfallversichert. Grundsumme 150000 Euro, 225 % Progression. Nach der Gleidertaxe bekomme ich 82500 Euro ( 40 % ). Bekomme ich nun diese Summe ? Mein Arzt hat eine MdE von 25 % festgestellt. Oder bekomme ich gar nichts, wenn ich nach Reha und weiteren Maßnahmen halbwegs kuriert bin?

Würde mich sehr über Antworten freuen

Viele Grüße
0ldenburger:rolleyes:
 
Hallo Oldenburger,

schön das Du uns gefunden hast.

Dein Unfall war ja erst vor 9 Monaten und sicher hast Du alles gleich Deiner PUV gemeldet?

Hast Du bei Deiner Versicherung schon einmal angefragt? Normalerweise würde jetzt die 1.Begutachtung anstehen.

Du wirst dann von Deiner Versicherung zu einem Gutachter geschickt, dieser wird den Grad Deiner Invalidität feststellen.
Vielleicht bist Du mit dem Ergebniss der Begutachtung zufrieden und die Versicherung zahlt Dir dann (vielleicht erst einmal einen Vorschuß) die %te aus.
Wenn Du nicht zufrieden bist kannst Du Widerspruch gegen das Gutachten bei der Versicherung anmelden........aber bist dahin kannst Du Dich hier durchs Forum lesen und wirst dadurch schon schlauer sei.

Sollest Du ganz gesund und ohne Behinderung aus der Reha kommen, so wirst Du wohl auch nichts von Deiner Versicherung bekommen, jedenfalls keine Invaliditätsleistung...denn eine Invalidität liegt dann ja nicht vor.

Sieh mal in Deinen Versicherungsbedingungen nach ob Du Krankenhaustagegeld für stationäre Heilbehandlung bekommst, dann bekommst Du dieses Geld auch bei einer Reha...wenn sie Vollstationär ist.

Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Bei einer Verletzung im Sprunggelenk würde ich meinen, dass zunächst nich der Fuß sonder der Unterschenken Maßstab für die Berechnung der MdE ist. Für den Unterschenken rechnet man regelmäßig 50 %.

Ist der gesamte Unterschenken incl. Fuß nun z.B. zu 1/2 beeinträchtigt, wäre die MdE 1/2 von 50%, also 25%.

Schöne Grüße

Chr.
 
Hallo IHS,

der MDE Grad wird von der BG festgestellt, die private UV rechnet nach der Gliedertaxe ab.

Und dasVersorgungsamt GDB.

Soviel zu den Unterschieden.
 
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